Sie gilt für alle Beschäftigte, für deren Arbeit das Bildschirmgerät nicht unwesentlich ist.
Sie gilt für alle Betriebe in der Produktion und im Dienstleistungsbereich, außer im Bergbau und einigen anderen Bereichen.
Kann jemanden mir unterstützen mit "nicht unwesentlich"? Wie wird hier definiert? In der Produktionsbereich wäre sehr hilfreich. Danke
Unsere Seminarempfehlung
Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1
Als Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz aktiv werden