Geltungsbereich einer Gesamtbetriebsvereinbarung umgehen.
Hallo liebes Forum,
wir haben im Betrieb eine Gesamtbetriebsvereinbarung welche einen Sozialplan/Interessensausgleich und deren Konditionen regelt. In dem Geltungsbereich ist unser Standort nicht inbegriffen, sogar explizit ausgeschlossen (was erstmal gut ist, weil der dahinter stehende Stellenabbau an uns vorüber ging). Jetzt haben wir eine doch etwas heiklere Situation und benötigen eine Regelung für den Standort. Meine Frage ist, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn wir am Standort eine Betriebsvereinbarung aufsetzen, in der wir den Text der bestehenden Regelung kopieren und in unserer BV anwenden. Lediglich eine eigene Präambel und einen eigenen Geltungsbereich, sowie die Schlussbestimmungen werden individuell ausfallen.
Aus meiner Sicht ist es kein Problem, so lange alle Parteien mit den Inhalten einverstanden sind. Wie seht ihr das oder gibt es tatsächlich etwas Gegenteiliges dazu?
Community-Antworten (10)
23.06.2022 um 18:44 Uhr
Warum bringt der GBR Euch jetzt nicht einfach in diese Regelung hinein?
23.06.2022 um 18:45 Uhr
Ich sehe da auch kein Problem. Ihr umgeht ja auch nicht wirklich den Geltungsbereich der GBV, Ihr seid in diesem Geltungsbereich schlicht nicht erfasst, bzw. sogar ausgeschlossen. Womit (wie der Name schon sagt) Diese GBV für Euch schlicht nicht gilt. Oder anders gesagt, Ihr habt in Eurem lokalen Betrieb keinerlei Vereinbarung zum Sozialplan/Interessensausgleich. Wenn nun bei Euch aber so etwas ansteht, dann müsst Ihr ja sogar eine BV dazu verhandeln und wenn explizit nur Euer Betrieb betroffen ist, fällt das ja auch klar in die Zuständigkeit des lokalen BR und nicht in die des GBR.
23.06.2022 um 18:48 Uhr
Zitat von celestro: "Warum bringt der GBR Euch jetzt nicht einfach in diese Regelung hinein?"
Wenn von dieser jetzt aktuell eingetretenen "heiklen Situation" ausschließlich der eine Betrieb betroffen ist, woher kommt dann die Zuständigkeit des GBR?
23.06.2022 um 18:59 Uhr
Die GBV existiert noch und jetzt will ein lokaler BR den Text kopieren. Klingt für mich weniger nach "von der Situation ist nur der eine Betrieb betroffen".
23.06.2022 um 20:43 Uhr
"Wenn von dieser jetzt aktuell eingetretenen "heiklen Situation" ausschließlich der eine Betrieb betroffen ist, woher kommt dann die Zuständigkeit des GBR?"
In dem der örtliche BR den GBR beauftragt für ihn n Verhandlungen zu führen.
24.06.2022 um 04:18 Uhr
Gut. Jetzt wirds menschlich... Die Konditionen aus der Vereinbarung wollen wir haben. Dazu gab es auch bereits Gespräche mit den Verantwortlichen der Firma. Der GBR wiederum sagt, die GBV hat einen Passus für Sonderregelung. Das ist aus meiner Sicht ganz nett, aber ohne Geltungsbereich, ist auch die Sonderregelung nicht für uns geeignet. Und je mehr man den GBR versucht davon zu überzeugen, umso mehr sieht er sich in seiner Macht beschnitten, wenn wir einen Alleingang machen. Er will unbedingt mitmachen und genau das möchten wir nicht. Der neigt dazu den Bogen schamlos zu überspannen. Das mag in einer Verhandlung hilfreich sein, ist auf Dauer aber kontraproduktiv. Auch wenn manch einer es nicht glaubt, aber auch Arbeitgeber sind Menschen. Wenn man ab und zu auch so wahrgenommen wird, kann das sehr hilfreich sein.
Zur Situation... Die GBV wurde im Rahmen eines Abbauprogramms der Firma verhandelt. Davon waren wir nicht betroffen. Das ist ca. 1 Jahr her. Jetzt können wir am Horizont bereits erkennen, dass etwas auf uns zu kommt, was im schlimmsten Fall auch zu einem Programm führen wird, was aber schlechtere Konditionen haben wird. Mit den aktuellen Konditionen wollen wir im Vorfeld die Situation entspannen in dem wir ein Freiwilligenprogramm aufsetzen. Wer also gehen möchte, der könnte das tun. Vorbehaltlich der Zustimmung der Führungskraft. Wir wollen uns nämlich nicht ins Knie schießen, und uns Handlungsfähigkeit machen, weil plötzlich zu viel Wissen die Firma verlässt.
24.06.2022 um 10:01 Uhr
Da sind zwei Sachen, die mich ein bisschen irritieren:
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Ihr findet die BV, die der GBR erarbeitet und ausgehandelt hat, so gut, dass Ihr sie übernehmen wollt, aber Ihr wollt nicht, dass der GBR daran beteiligt ist, weil er zu viel fordert, richtig?
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Die Führungskarft muss nicht zustimmen, wenn jemand gehen will. Das kann man auch nicht in einer BV vereinbaren. Wie kommst Du denn auf die Idee?
24.06.2022 um 10:47 Uhr
Der GBR verhandelt die Nummer kaputt. Die gleichen Konditionen bekommen wir nur dank einer exquisiten Verhandlung (muss ich einfach so sagen ?). Ansonsten wird es sowas nicht erneut geben.
Ansonsten ist das Gehen mit einer Abfindung gemeint. Wir haben viele Mitarbeiter die mit einem dicken Bündel Geld gehen würden. Ansonsten aber eben nicht. Die Konditionen müssen halt Stimmen. Da wiederum darf die Führungskraft mitreden. Wer ohne Geld gehen will, den kann natürlich niemand aufhalten.
24.06.2022 um 11:58 Uhr
"Die Führungskarft muss nicht zustimmen, wenn jemand gehen will. Das kann man auch nicht in einer BV vereinbaren. Wie kommst Du denn auf die Idee?"
Hier würde ich ein "Jein" ins Spiel bringen. Ein Führungskräftevorbehalt sehe ich nicht als "nicht vereinbar an". Natürlich kann der AN einfach kündigen und ist weg. Ein größeres Problem habe ich eher mit der Regel selbst. Wenn die Führungskraft mitreden darf ... müsste man entsprechende Regeln aufstellen. Zum Beispiel ... wollen 2 aus einer Abteilung gehen. Der eine darf die tolle Regelung in anspruch nehmen und mit Abfindung gehen, bei dem anderen legt die Führungkraft ein Veto ein? Würde ich nicht gerne als BRM absegnen sowas.
24.06.2022 um 13:33 Uhr
Das Interesse der Firma, einen Reibungslosen Ablauf aufrechtzuerhalten, unterstützen wir selbstverständlich. Was versuchen wir? Es sollen im Vorfeld so verträglich wie möglich Mitarbeiter abgebaut werden. Was nämlich als nächstes passieren wird ist was? Genau. Der Arbeitgeber wird mit Maßnahmen um die Ecke kommen und anschließend auf die dadurch betroffenen Kollegen zu gehen und ihnen mitteilen, dass ihr Arbeitsplatz in Zukunft leider entfallen wird. Wer wird das sein? Natürlich die Menschen, die gar nicht gehen wollen. Die sitzen dann 5 Minuten mit uns beim Chef, bekommen eine Mitteilung und sitzen dann ne gute Stunde heulend beim BR. Wenn man das umgehen kann, in dem man einigen Mitarbeitern, die eh bereits mit dem Gedanken spielen uns zu verlassen, die Entscheidung leichter macht, dann schadet das eher weniger.
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