Betäubungsmitel, Änderung im Stationsablauf
Hallo in einer Teamsitzung wurde von den Leitungen beschlossen, dass zeitgebundene Betäubungsmittel (Tabletten)für die Patienten in Zukunft von der Nachtschicht im BTM Buch Patientenbezogen ausgetragen werden müssen, mit Namen versehen und diese BTM, dann im Safe verbleiben. Am Morgen holt die Schichtleitung die gerichteten und ausgetragenen BTM aus dem Safe und übergibt sie der jeweiligen Bereichspflegekraft, die verabreicht es dann dem Patienten. Bisher wurde das BTM von der zuständigen Pflegekraft , kurz vor der Verabreichung aus dem Safe geholt, im BTM Buch ausgetragen, und dann dem Patienten verabreicht. Ich wurde gefragt ob diese Änderung im Arbeitsablauf Mitbestimmungspflichtig durch den BR ist, mit dem Hintergrund dass einige Pflegekräfte dieses Vorgehen rechtlich sehr fragwürdig finden. Kennt sich jemand mit BTM und Dokumentation aus, gibt es dazu Urteile?
Community-Antworten (2)
06.06.2023 um 16:53 Uhr
Zunächst einmal würde ich betriebsverfassungsrechtliche Themen von medizinischen/pflegerischen Themen abgrenzen. Da muss man aufpassen, dass man keine Gesetze miteinander vermischt.
Welche Vorschriften in Eurem konkreten Sektor greifen und welche Urteile es dazu gibt, dazu kann ich nichts sagen. Ich komme aus dem kfm. Dienstleistungsbereich.
Betriebsverfassungsrechtlich kann man sich höchstens folgende Fragen stellen:
1.) ist die Änderung solcher Abläufe per se bereits mitbestmmungspflichtig?
--> Das glaube ich in dem Fall nicht, da sich die Veränderungen innerhalb der
definierten Stellenbeschreibung bewegen und somit unter das Weisungsrecht
fallen dürften.
2.) Beinhaltet die Änderung der Vorgehensweise unter Einbindung der Schichtleitung schon Mitarbeiterkontrolle?
--> Je nach dem welche Aussagekraft die geführten Listen haben und ob sie das
Potenzial einer weiterführenden Mitarbeiterkontrolle haben, kann in der Tat ein
Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1 (1) BetrVG entstehen.
Was nun spezifische Gesetze aus Eurem Sektor angeht, ist der BR nur dann im Spiel, wenn sie kollektivrechtlich auch das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter betreffen. Dann muss der BR seiner Aufgabe nachkommen können, über die Einhaltung dieser Gesetze zu wachen. Aber wie gesagt, inhaltlich kann ich da nichts zu sagen.
06.06.2023 um 17:04 Uhr
Ich bin auch beim Muschelschupser, dass es sich hier um klassisches Direktionsrecht handelt und der BR nicht in der Mitbestimmung ist. Hört sich für mich jetzt etwas komplizierter an aber das sind wir ja gewohnt ;-)
Verwandte Themen
Schnelle Hilfe nötig - dringend
Es wurde ein/einige Fehler in der Wahlausschreibung gemacht. Der Wahlvorstand hat bestehend aus 2 amtierenden BR Mitgliedern und einem ehemaligen aber für den neuen BR zur Wahl stehenden Mitarbeiter
Beschlussfähigkeit in der Urlaubszeit
Hallo, wir sind ein BR mit 7 ordentlichen Mitgliedern, der erst seit 3 Monaten besteht. Durch Urlaub und Krankheit sind zur Zeit nur 2 ordentliche BR-Mitglieder und 1 Erstzmitglied im Betrieb einsat
Wechselschicht und Schichtarbeit
Hallo! In unserem Krankenhaus wurde durch die Betriebsleitung vor einigen Jahren entschieden, im Arbeitszeitregime keine Wechselschicht mehr zuzulassen. In unserem Haus wird allerdings rund um die
Änderung zum Arbeitsvertrag
Hallo zusammen, mal wieder eine Frage meinerseits, die ich nicht so wirklich alleine beantworten konnte. Unsere Firma hat zum 1. März 2016 einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen. Dieser sieht un
Schichtsystem Änderung
Welche BR's haben sich mit dem Sachverhalt einer Änderung am Schichtsystem beschäftigt? Der Arbeitgeber möchte eine Änderung vorbereiten und vornehmen. BV 's gibt es zum System . Also welche BR 's