ASA Sitzung
Hallo, bei uns im Krankenhaus wird im nächsten Jahr ein neues Bettenhaus , Therapie Räume …. eröffnet. Jetzt kommt die Frage auf werden an die Sozialräume und Umkleidesituation gedacht? Wäre das eine Frage bei der nächsten ASA Sitzung oder würde das dort nicht rein gehören?
Community-Antworten (2)
06.06.2023 um 14:41 Uhr
Die Frage, ob Umkleiden und Sozialräume überhaupt berücksichtigt werden, sehe ich dort eher nicht und ich finde dazu auch rechtlich nichts.
Regelungen hierzu stehen aber u.a. auch in der ArbStättV. Das Mindestmaß der Ausstattung wäre demnach im Rahmen der ASA-Sitzung auch nicht verhandelbar.
Neubauvorhaben sind allerdings grundsätzlich Inhalt der ASA-Sitzungen. Man kann natürlich als teilnehmendes BRM die Gelegenheit nutzen und das Thema ansprechen.
Und wenn die besagten Räume von vorn herein mit eingeplant sind, dann werden sie m.E. auch zum Thema der ASA-Sitzung, weil die Ausgestaltung im Hinblick auf den Unfallschutz wiederum relevant ist. Auf diesem Wege kann man sich natürlich auch als BRM an der Klärung von Detailfragen beteiligen.
06.06.2023 um 14:54 Uhr
Betriebsverfassungsgesetz § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung 1. von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen, 2. von technischen Anlagen, 3. von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz oder 4. der Arbeitsplätze rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.
Der AG hat das Ganze so frühzeitig mit allen Unterlagen an den BR zu geben dass dieser in der Lage ist seine Meinung zu dem Thema zu äußern und auch eigene Vorschläge machen kann und diese auch noch umsetzbar wären. Gehört also in alles in den BR und nicht in die ASA.
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