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Betriebliche Wiedereingliederung

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Frank23
Jun 2023 bearbeitet

Hallo allerseits,

Bin jetzt über 6Wochen krank geschrieben und habe vom Arbeitgeber ein Schreiben bzgl.BEM erhalten

Frage,wie weit muss ich meinen Krankheit offenbaren bzw. kann der Arbeitgeber medizinische Befunde von meinem Arzt anfordern?Oder wird ein Betriebsarzt oder jemand von der Krankenkasse bestellt?

Vielen Dank für die Unterstützung

35807

Community-Antworten (7)

T
Thomas63

06.06.2023 um 13:08 Uhr

Bei uns kann ein BEM berechtigter auswählen wenn Er zum Gespräch dabei haben möchte. Zwingend ist nur der Vertreter des AG da Er Sicherstellen muss das es ein BEM Angebot gibt. Er kann bestimmte BRs als Berater wählen und wenn eine Schwerbehinderung vorliegt auch die SBV ...muss er aber nicht.

Alle die ausser dem AG-Vertreter dazukommen bestimmst Du alleine.

Sagen brauchst Du rein garnichts..es kann dir aber auch nicht geholfen werden falls das Notwendig ist.

Alle die im BEM Team sind haben nach aussen Schweigepflicht auch der Vertreter des AG. Wie bei jedem anderen rate ich jedem keinerlei Atteste an den AG direkt zu geben...dafür ist der Betriebsarzt da. In Fällen wo der Betriebsarzt bei uns dazukommt muss Er vom BEM Berechtigten schriftlich von seiner Schweigepflicht entbunden werden, sonst sagt er nichts.

Normal läuft BEM auch so das niemand in der Gruppe irgendetwas anfordert, das machst immer Du. Das BEM Team soll Dir möglichkeiten aufzeigen wo man Infos und Rat bekommen kann.

L
LuckyMe

06.06.2023 um 13:15 Uhr

Was du bekannt gibst ist allein deine Entscheidung. Hier mal eine Zusammenfassung der Rentenversicherung die meiner Meinung nach alle Schritte und deine Rechte im BEM Prozess sehr gut beschreibt:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/BEM/bem_leitfaden.pdf?__blob=publicationFile&v=1

M
Muschelschubser

06.06.2023 um 13:30 Uhr

Alles was Du preisgibst beruht auf Freiwilligkeit.

Herausstellen sollte man dabei jedoch das Ziel, Dir nachhaltig eine gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung zu schaffen.

Das kannst Du am besten selbst durch konkrete Vorschläge vorbereiten und hoffen, dass sich der AG darauf einlässt.

Wie viel Du dabei von Deiner Diagnose preisgibst, musst Du dann für Dich entscheiden.

Eine gewisse Offenheit kann aber das Verständnis des AG fördern und dazu beitragen, Dir einen leidensgerechten Arbeitsplatz oder die passenden Aufgaben zuzuweisen. Solltest Du Bauchschmerzen dabei haben, Details über Deinen Gesundheitszustand zu offenbaren, kannst Du ja vielleicht die eine oder andere Verallgemeinerung formulieren.

Wie gesagt, Du selbst dosierst den Informationsgehalt im Gespräch.

Ich würde mir daher vor dem BEM-Gespräch einen konkreten Fahrplan machen, ggf. mit Hilfe eines BRM oder SBV.

  • wo möchte ich hin?
  • mit welchen Maßnahmen kann man das erreichen?
  • welche Infos benötigt der AG dafür überhaupt?
  • welche Informationen können als gutes Argument für meine gewünschten Veränderungen dienen?
F
Frank23

06.06.2023 um 14:18 Uhr

Hallo nochmal,

Vielen Dank für die Rückmeldungen. Im eigenen Interesse werde ich natürlich kooperativ sein und einige Informationen zu meinem gesundheitlichen Zustand geben,damit man gemeinsam eine Lösung findet wie es weiter gehen kann

Vielen Dank für eure Unterstützung

J
jutti1965

06.06.2023 um 15:05 Uhr

Unser AG ist sehr darauf bedacht zu erfahren was ER im Betrieb verbessern kann damit DU leichter/besser arbeiten kannst und sich somit auch deine Krankheitstage verringern. Es wurden schon sehr viele Hilfsmittel für einzelne MA angeschafft z.B. Stehstühle, höher verstellbare Schreibtische, andere Bürostühle usw.usw.

K
Kehler

06.06.2023 um 15:56 Uhr

Der AG kann nur Maßnahmen ergreifen wenn er den Grund dazu kennt. Wie soll er dir sonst u.a. bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes helfen wenn er nicht weiß was du für Beschwerden hast. Allerdings würde ich keine Atteste oder medizinische Befunde dem AG übergeben.

F
Frank23

06.06.2023 um 19:09 Uhr

Hallo, Soweit alles verstanden,wollte mich nur wegen den Attesten vergewissern,weiß jetzt Bescheid wie ich vorgehen muss

Ihre Antwort

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