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Protokollierung von Personellen Maßnahmen gem. §99

P
pitb2001
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hab heute mal eine Frage zur protokollierung der personellen Einzelmaßnahmen, die in der BA-/BR-Sitzung besprochen wurden, da wir uns im Gremium hier nicht ganz sicher sind, wie dies zu erfolgen hat. Bislang werden die personellen Maßnahmen, die auf einem recht ausführlichen Formblatt über die Führungskräfte eingereicht werden sehr ausführlich protokolliert, neben Name, PNR werden bei einer Versetzung z.B. Alte Abteilung, neue Abteilung, Gehaltsgruppe alt und neu, Einreicher, Vorlagedatum etc. mit protokolliert, obwohl das alles ja bereits auf dem Formblatt steht, dass dann ja namentlich abgelegt wird. Muss dies so ausführlich erfolgen? und muss under jeder personelle Maßnahme dann sozusagen wie bei einem Beschluss das Stimmenverhältnis genannt werden, wie das gremium zu dieser Maßnahme entschieden hat, oder reicht es aus, dass man ergänzt." BR stimmt zu/stimmt nicht zu"? Gibt es hier gesetzliche Grundlagen, wo man das nachlesen kann, wie zu protokollieren ist?

Danke

5.09501

Community-Antworten (1)

DAH
Der alte Heini

01.07.2007 um 12:15 Uhr

Die einzigste Pflicht die dem Betriebsrat bei der Protokollierung obliegt, sind die entsprechende Beschlüsse in der Sitzungsniederschrift mit aufzunehmen und diese dann von dem Vorsitzenden und einem Mitglied des Betriebsrats unterzeichnen zu lassen. Wie ihr das mit den Anhörungsunterlagen handhabt ist Sache des BR. Der Datenschutz ist aber zu beachten und die Originale möchte der Arbeitgeber sicherlich wieder haben. Sinnvoll ist es jedoch Kopien der Unterlagen alphabetisch abzulegen mit dem Hinweis auf die entsprechende Sitzungsniederschrift.

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