Erstellt am 02.10.2007 um 17:41 Uhr von Kölner
@packer
Was für ein Beschlussverfahren? Sorry...aber ich verstehe nur Bahnhof und selbst wenn der Interne die besten "Vorteile der Welt mitbrächte", der AG kann doch trotzdem einen Externen einstellen.
Schon den Widerspruch halte ich für sehr gewagt.
Erstellt am 02.10.2007 um 19:41 Uhr von Catweazle
@Kölner,
was ist mit dem 99er (2) 3. ? Der Interne ist befristet.
Erstellt am 02.10.2007 um 19:50 Uhr von netzrat
Die Frage ist zunächst, ob es gem. § 95 BetrVG eine Auswahlrichtlinie zwischen BR und der Geschäftsleitung gibt (> 500 AN, dann kann der BR eine solche Richtlinie erzwingen). In dieser Richtlinie müsste stehen, dass interne Bewerber bei gleicher Qualifikation Vorrang haben (das ist üblich).
Aber egal, der BR hat der Einstellung des Externen innerhalb einer Woche schriftlich widersprochen (ich setze das voraus), weil ein interner Mitarbeiter durch die Einstellung benachteiligt wird (Widerspruch gem. § 99 [2] 3 BetrVG). Jetzt ist der Externe doch eingestellt worden. Damit ohne Zustimmung des BR, also Gerichtsverfahren gem. § 101 (Zwangsgeld: Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch ... so kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben.).
Dass der interne (befristete) Bewerber zurückgezogen hat, ist nicht maßgeblich, denn als der BR der Einstellung widersprochen hat, lag die interne Bewerbung vor. Und die Benachteiligung des Befristeten bleibt bestehen, auch wenn der seine Bewerbung (aus verständlichen Gründen) zurückgezogen hat.
Ich würde mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung versuchen, dass der ehemalige interne (befristet beschäftigte) Bewerber nach Fristablauf unbefristet übernommen wird (schriftliche Zusage: unveränderte Konditionen). Dann könnte man den Externen tolerieren und hätte zwei Arbeitnehmer unter Dach und Fach gebracht.
Gruß netzrat
Erstellt am 02.10.2007 um 20:24 Uhr von Kölner
@netzrat
Glaubst Du, dass es so einfach ist?
@catweazle
Wo siehst Du denn, dass der Externe nicht befristet ist?
Erstellt am 03.10.2007 um 21:33 Uhr von netzrat
@Kölner
Ich glaube grundsätzlich nicht, dass Betriebsratsarbeit einfach ist, deswegen hat sie mir auch 30 Jahre lang Spaß gemacht. Ich verstehe dieses Forum als Anregung zur Fantasie. Welchen Weg der Betriebsrat dann wählt ist rein seine Entscheidung. Mit meinem Beitrag habe ich versucht, a) die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen und b) eine mögliche Alternative vorzuschlagen, ohne den Rechtsweg beschreiten zu müssen. Ein Kompromiss muss nicht mit dem Abrücken vom eigentlichen Ziel einhergehen, er kann völlig neue Lösungen hervorbringen - das ist der Reiz. Von neuen Lösungen können sowohl die Arbeitnehmerseite also auch die Arbeitgeberseite profitieren.
Gruß netzrat
Erstellt am 04.10.2007 um 13:49 Uhr von packer
moin netzrat,
danke für deine kompetente antwort. beschlussverfahren ist natürlich quatsch gewesen von mir. es musste mal wieder schnell gehen :)
interessant ist dein lösungsansatz. ich habe überlegt noch einmal rücksprache mit dem kollegen gehalten. er möchte natürlich gerne auf den arbeitsplatz. der externe gehört zu einer "seilschaft" des niederlassungsleiters. schon alleine deswegen werden wir den rechtsweg gehen müssen um auch zu zeigen, daß er nicht einfach schalten kann wie er will.
danke noh mal und einen schönen tag euch allen!
gruß vom packer