Beschlussverfahren trotz Rücknahme der Bewerbung?
Hallo KollegenInnen,
mir ist so etwas noch nicht passiert:
-Stellenausschreibung -Bewerbung 1 Externer, 1 Interner -Anhörung Einstellung Externer -Widerspruch BR, Grund Interner hätte einige Vorteile -Rücknahme der Bewerbung vom Internen nach Gespräch mit der GL -Anhörung zur Einstellung des Externen in Abwesenheit BR, Wochenfrist ist ausgelaufen
Normalerweise setzt dieses Verhalten der Nichteinholung einer Ersetzungsklage des AG ein Beschlussverfahren seitens des BR in Gang. Nun zieht der Interne (auf ganz speziellen subtilen Druck hin, er ist nur befristet) seine Bewerbung zurück. ich bin der Meinung, daß ein einmal in gang gesetztes Verfahren nun nicht mehr aufzuhalten ist und wir ein Beschlussverfahren machen müßen!
Danke im Vorraus und Gruß vom Packer
Community-Antworten (6)
02.10.2007 um 19:41 Uhr
@packer Was für ein Beschlussverfahren? Sorry...aber ich verstehe nur Bahnhof und selbst wenn der Interne die besten "Vorteile der Welt mitbrächte", der AG kann doch trotzdem einen Externen einstellen. Schon den Widerspruch halte ich für sehr gewagt.
02.10.2007 um 21:41 Uhr
@Kölner,
was ist mit dem 99er (2) 3. ? Der Interne ist befristet.
02.10.2007 um 21:50 Uhr
Die Frage ist zunächst, ob es gem. § 95 BetrVG eine Auswahlrichtlinie zwischen BR und der Geschäftsleitung gibt (> 500 AN, dann kann der BR eine solche Richtlinie erzwingen). In dieser Richtlinie müsste stehen, dass interne Bewerber bei gleicher Qualifikation Vorrang haben (das ist üblich).
Aber egal, der BR hat der Einstellung des Externen innerhalb einer Woche schriftlich widersprochen (ich setze das voraus), weil ein interner Mitarbeiter durch die Einstellung benachteiligt wird (Widerspruch gem. § 99 [2] 3 BetrVG). Jetzt ist der Externe doch eingestellt worden. Damit ohne Zustimmung des BR, also Gerichtsverfahren gem. § 101 (Zwangsgeld: Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch ... so kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben.).
Dass der interne (befristete) Bewerber zurückgezogen hat, ist nicht maßgeblich, denn als der BR der Einstellung widersprochen hat, lag die interne Bewerbung vor. Und die Benachteiligung des Befristeten bleibt bestehen, auch wenn der seine Bewerbung (aus verständlichen Gründen) zurückgezogen hat.
Ich würde mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung versuchen, dass der ehemalige interne (befristet beschäftigte) Bewerber nach Fristablauf unbefristet übernommen wird (schriftliche Zusage: unveränderte Konditionen). Dann könnte man den Externen tolerieren und hätte zwei Arbeitnehmer unter Dach und Fach gebracht.
Gruß netzrat
02.10.2007 um 22:24 Uhr
@netzrat Glaubst Du, dass es so einfach ist?
@catweazle Wo siehst Du denn, dass der Externe nicht befristet ist?
03.10.2007 um 23:33 Uhr
@Kölner
Ich glaube grundsätzlich nicht, dass Betriebsratsarbeit einfach ist, deswegen hat sie mir auch 30 Jahre lang Spaß gemacht. Ich verstehe dieses Forum als Anregung zur Fantasie. Welchen Weg der Betriebsrat dann wählt ist rein seine Entscheidung. Mit meinem Beitrag habe ich versucht, a) die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen und b) eine mögliche Alternative vorzuschlagen, ohne den Rechtsweg beschreiten zu müssen. Ein Kompromiss muss nicht mit dem Abrücken vom eigentlichen Ziel einhergehen, er kann völlig neue Lösungen hervorbringen - das ist der Reiz. Von neuen Lösungen können sowohl die Arbeitnehmerseite also auch die Arbeitgeberseite profitieren.
Gruß netzrat
04.10.2007 um 15:49 Uhr
moin netzrat,
danke für deine kompetente antwort. beschlussverfahren ist natürlich quatsch gewesen von mir. es musste mal wieder schnell gehen :) interessant ist dein lösungsansatz. ich habe überlegt noch einmal rücksprache mit dem kollegen gehalten. er möchte natürlich gerne auf den arbeitsplatz. der externe gehört zu einer "seilschaft" des niederlassungsleiters. schon alleine deswegen werden wir den rechtsweg gehen müssen um auch zu zeigen, daß er nicht einfach schalten kann wie er will.
danke noh mal und einen schönen tag euch allen!
gruß vom packer
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