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BR Seminar am Rückreisetag

M
MILA
Mai 2023 bearbeitet

Hallo,

ich habe folgende Arbeitszeit:

Gleitzeit: 06:00 - 07:00 Uhr Kernzeit: 07:00 - 13:00 Uhr Gleitzeit: 13:00 - 14:00 Uhr

Mein Sollzeit beträgt 7 Std. am Tag.

Wir waren von Dienstag - Freitag auf Seminar. Am Dienstag habe ich vor der Abreise noch gearbeitet. Dienstag bis Donnerstag bezahlt mein Arbeitgeber die Sollzeit von 7,00 Std.

Am Freitag ging das Seminar von 09:00 - 12:00 Uhr. (Pause 20 Minuten) Danach Rückreise mit dem Auto von 12:00 - 16:00 Uhr

Mein Arbeitgeber zahlt mir am Freitag nur von 09:00 - 12:00 (abzüglich 20 Minuten Pause) sowie die Fahrzeit von 12:00 - 14:00 Uhr. Ab 14:00 Uhr wird die Fahrzeit nicht mehr bezahlt, da sie außerhalb des Gleitzeitrahmens liegt und das Seminar betriebsratsbedingt ist. So argumentiert zumindest der Arbeitgeber. Ist die Vorgehensweise so korrekt?

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Community-Antworten (5)

M
Muschelschubser

30.05.2023 um 19:06 Uhr

Schwierig.

Für das Seminar, auch incl. Fahrzeit, erfolgt eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Das macht der AG bis 14:00 (eigentliche Arbeitszeit) ja auch.

Eine zusätzliche Vergütung kann aber aufgrund des Ehrenamts nicht erfolgen. Diese Zeit ist daher z.B. von genehmigter Mehrarbeit abzugrenzen.

Die Vorgehensweise erscheint mir daher so korrekt, da man sonst schlecht den §37 BetrVG exakt einhalten kann, und den BR gegenüber anderen AN weder bevorteilt noch benachteiligt.

Ausnahmen bestehen noch bei Teilzeitkräften.

Oder aber: Ihr habt in irgend einer BV eine Regelung bezüglich Seminaren und Reisezeiten, die in den Feierabend hineingehen. Dann wäre das im Hinblick auf den 37er analog für Euch anzuwenden, damit Ihr in diesem Vergleich keine Benachteiligung erfahrt.

C
celestro

30.05.2023 um 19:09 Uhr

Gibt es eine Dienstreiserichtlinie (oder BV)?

M
MILA

31.05.2023 um 10:28 Uhr

Hallo, eine Dienstreiseverordnung gibt es nicht. Wir haben allerdings einen Tarifvertrag IG-Metall in dem es zu Dienstreisen wie folgt heißt:

"Bei angeordneten Dienstreisen wird die notwendige Reisezeit, soweit sie die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit überschreitet, an Arbeitstagen bis zu 4 Stunden und an arbeitsfreien Tagen bis zu 12 Stunden täglich wie Arbeitszeit vergütet, jedoch ohne Zuschläge."

Das Seminar wird wahrscheinlich nichts als "angeordnete" Dienstreise zählen, da es ja betriebsratsbedingt war.

X
XYZ68

31.05.2023 um 10:35 Uhr

Grundsätzlich sind Seminare als BR genauso so zu handhaben, als wären es Schulungen, die der Arbeitgeber veranlasst hat.

Die Reisezeit wird also im Rahmen der normalen Arbeitszeit vergütet und darüber hinaus geht sie auf das Zeitkonto und sollte innerhalb von 4 Wochen auch wieder ausgeglichen werden.

E
enigmathika

31.05.2023 um 17:13 Uhr

Auch den Abzug der 20-minütigen Pause am Freitag halte ich für falsch. Du bist für die erforderliche Zeit freizustellen. Die erforderliche Zeit ist von Beginn bis Ende des Seminartages plus ggf. Reisezeit.

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