Erstellt am 27.05.2023 um 15:57 Uhr von celestro
Man könnte ggf. ein Verfahren nach §23 BetrVG gegen den BRV in Gang setzen.
"Hätten die geschulten BR Mitglieder der Eigenmächtigkeit des BRV widersprechen müssen ? Hätte der 3. in der Vertretungsliste als BRV die Sitzung trotzdem abhalten müssen?"
Meines Wissens nach 2 mal Nein. Wobei das eher in Richtung ... Nein, sie müssen es nicht. Aber sie hätten es natürlich tun können.
Erstellt am 28.05.2023 um 06:30 Uhr von WackleDackle
Hallo krokodil,
Du hast mit deiner Aussage Recht. Normalerweise verhindert eine Krankschreibung ein BR-Mitglied nicht automatisch von seiner Fähigkeit, BR-Arbeit zu verrichten, d.h. es kann auch BR-Arbeit ausführen, selbst wenn es Krank geschrieben ist (kommt natürlich auch ein bisschen auf die Umstände an).
Bei einem 100% freigestellten BR-Mitglied sieht das jedoch anders aus. Dieses ist immer verhindert im Krankheitsfall.
Siehe auch BAG Urteil 1 ABR 5/19:
"Während der Dauer einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit ist ein nach § 38 Abs. 1 BetrVG freigestelltes Betriebsratsmitglied an der Wahrnehmung seines Amts verhindert.
[...]
Ob und in welchem Umfang er sich (subjektiv) zur Wahrnehmung [seiner Amtspflichten] in der Lage sieht, ist unerheblich."
Das heisst in diesem Fall, er hätte gar nicht das Recht gehabt, die BR-Sitzung abzusagen. Dies würde allein dem in der Rangfolge als nächstes folgenden Stellvertreter zufallen (in eurem Fall, die Nummer 3). Dieser hätte die BR-Sitzung einfach abhalten können.
Was meinst du genau mit "außerdem hätte er die Personalien schon alle freigegeben."? Dass der BRV den AG bzw. die Vorgesetzten informiert hat, dass die Sitzung doch nicht stattfindet und die BRM ihrer eigentlichen Tätigkeit nachkommen können?
Als Konsequenzen würde ich zuallererst in der nächsten Sitzung darüber reden. Wenn die Mehrheit des BR das so sieht wie du, könnte man natürlich ihn auch mit einfachem Beschluss erst einmal absetzen, bevor man ein Ausschlussverfahren nach §23 BetrVG einleitet.
Allerdings würde ich persönlich wie gesagt erst einmal in der BR-Sitzung darüber reden. Ich bin kein Fan davon, zu viele Sprossen auf der Eskalationsleiter auf einmal zu überspringen.
Und organisatorisch muss ich sagen, dass ich den BRV ein bisschen verstehen kann. Wir hatten auch ab und zu schon das Problem, dass zuviele BRM verhindert waren und ich die Sitzung dann abgesagt habe. Gerade bei schwierigen Themen finde ich es manchmal als sehr ineffizient, wenn man erst einmal die Nachrücker abholen muss für ein Thema.
Wenn es nur um "einfache" Dinge wie eine Einstellung oder so geht, ist das natürlich nicht der Fall. Da würde ich die Sitzung dann natürlich abhalten.
Aber so oder so hatte er in eurem Fall ja gar nicht das Recht, die Sitzung abzusagen.
Erstellt am 28.05.2023 um 09:37 Uhr von celestro
"Was meinst du genau mit "außerdem hätte er die Personalien schon alle freigegeben."? Dass der BRV den AG bzw. die Vorgesetzten informiert hat, dass die Sitzung doch nicht stattfindet und die BRM ihrer eigentlichen Tätigkeit nachkommen können?"
Ich würde sagen das zielt auf: "er hat Einstellungen / Versetzungen etc. ohne Beschluss abgesegnet".
Erstellt am 28.05.2023 um 09:53 Uhr von WackleDackle
Ok das wäre dann schon ein sehr grober Schnitzer des BRV. Auf jeden Fall ansprechen. Falls er sich weigert, dass auf die Tagesordnung zu setzen, könnt ihr ja mit 1/4 der BRM einen TOP erzwingen. Sowas wie „Befugnisse des BRV und Stellvertretung bei Krankheit“.
Wenn er sich immer noch weigert würde ich als nächstes den TOP beantragen „Abwahl des BRV und Neuwahl“
Erstellt am 28.05.2023 um 14:59 Uhr von Challenger
Zitat celestro : Man könnte ggf. ein Verfahren nach §23 BetrVG gegen den BRV in Gang setzen.
Natürlich kann man. Was aber sofort wirkt wäre, dass der BR den BRV abwählt und ihm die 38er Freistellung kappt.
Erstellt am 29.05.2023 um 00:01 Uhr von celestro
"Natürlich kann man. Was aber sofort wirkt wäre, dass der BR den BRV abwählt und ihm die 38er Freistellung kappt."
Absolut korrekt!
Erstellt am 30.05.2023 um 08:02 Uhr von Thomas63
"der Vorsitzende hätte er die Personalien schon alle freigegeben."
Hätte hätte Fahrrad.......
Der Fragesteller wirft unbewiesene Behauptungen in den Ring und hier wird gleich wieder mit der Abwahl herumgewedelt ohne die Hintergründe zu wissen?
Ihr solltet das Thema erstmal auf der nächsten Sitzung besprechen.
Gründe für die Absage der Sitzung durch den Vorsitzenden?
Welche Personalien standen an?
Wurden Anträge ohne Beschluss zugestimmt?
Aufgrund der vielen "Hätte" Fragen solltet ihr auch euer Innenverhältnis im BR klären.
Wenn der Sachverhalt klarer ist könnt Ihr immernoch über mögliche Konsequenzen beraten.
PS: Ich kann den Vorsitzenden schon verstehen wenn er eine Sitzung absagt bei der 2/3 Nachrücker sind.
Erstellt am 30.05.2023 um 09:30 Uhr von celestro
"Der Fragesteller wirft unbewiesene Behauptungen in den Ring und hier wird gleich wieder mit der Abwahl herumgewedelt ohne die Hintergründe zu wissen?"
Wie bitte? Der Fragesteller nimmt die Aussagen des BRV. "Unbewiesene Behauptungen" sind das wohl eher nicht ....
"PS: Ich kann den Vorsitzenden schon verstehen wenn er eine Sitzung absagt bei der 2/3 Nachrücker sind."
O je!
Erstellt am 30.05.2023 um 09:51 Uhr von Dummerhund
Da Frage ich mich doch immer wieder, für wie wichtig halten sich einige feste Mitglieder eigentlich und für wie unfähig halten sie ihre Nachrücker.
Der BRV kann die Sitzung nicht absagen, da er faktisch und rechtlich nicht im Dienst ist.
Erstellt am 30.05.2023 um 10:07 Uhr von Muschelschubser
Dass der ordentliche BRV hier über das Ziel hinausgeschossen ist, wurde ja bereits mehrfach erwähnt.
Unabhängig davon hätte ich die Sitzung in jedem Fall stattfinden lassen, und zwar unabhängig von der Komplexität der Tagesordnung.
1.) Die Tagesordnung kann eher standardisierte Themen beinhalten, die jedes EBRM mit entscheiden kann.
2.) Bei langwierigeren, komplexeren Themen kann man immer noch besprechen, ob ein Beschluss gefasst wird oder ob dieser ggf. auf die nächste Sitzung vertagt wird. Auch sehe ich keinen Grund dazu, die EBRM diesbezüglich dumm zu halten.
3.) Aus dem TOP "Bericht des Betriebsratsvorsitzenden" heraus kann durchaus etwas spannendes aus informellen Gespräch dabei sein, oder wichtiges aus der Presse. Das kann durchaus auch für die EBRM interessant sein.
4.) Der TOP "personelle Einzelmaßnahmen" ist i.d.R. zeitkritisch, so dass den EBRM hier eine wichtige Rolle zukommt.
5.) Der TOP "verschiedenes" kann auch immer eine Wundertüte sein, aber eben auch eine sehr informative.
Und Schlussendlich geht es auch um Wertschätzung gegenüber den EBRM. Wenn ein ordentliches BRM ausfällt, fallen die Aufgaben lückenlos an sie. Die Wählerstimmen untermauern ein Vertrauen, das ihnen auch die ordentlichen BRM entgegenbringen sollten. Wie sollen sie in die BR-Arbeit hineinwachsen, wenn man ihnen durch Absagen regelmäßig die Teilnahme verwehrt? Das finde ich ziemlich fragwürdig und könnte es sogar verstehen, wenn das eine oder andere EBRM dies als Behinderung ansehen würde.
Insofern gilt bei uns das ungeschriebene Gesetz:
Sofern die Beschlussfähigkeit gegeben ist, finden angesetzte Sitzungen auch statt. Punkt.
Erstellt am 30.05.2023 um 10:23 Uhr von Dummerhund
@Muschelschubser
"Das finde ich ziemlich fragwürdig und".........
Es ist nicht fragwürdig, sondern es geht schon allein rechtlich hier nicht, da der BRV voll frei gestellt ist und AU. Da gibt es gar nichts rum zu diskutieren.
Erstellt am 30.05.2023 um 10:26 Uhr von Muschelschubser
@Dummerhund
Das ist mir schon klar, was ich ja auch mit meinem einleitenden ersten Satz bestätigen wollte.
Was ich aber meinte:
Ich finde es auch im Allgemeinen fragwürdig, regelmäßig Sitzungen abzusagen, nur weil zu viele Ersatzmitglieder dabei sind. Begründungen siehe oben.
Und ich ergänze gerne noch einen Punkt:
Bei einer solchen Vorgehensweise würden mir als EBRM Zweifel kommen, ob ich mich beim nächsten Mal überhaupt noch einmal zur Wahl aufstellen lasse. Zumindest bei uns ist es so, dass Kandidaten nicht auf Bäumen wachsen. Da sollte jeder irgendwo merken, dass er auch ein wichtiger Bestandteil ist sobald ihm BR-Aufgaben zufallen. Nur so hält man doch die Motivation aufrecht, sich auch zukünftig für den BR einzubringen.