Betriebsratsvorsitzender wird allein tätig - mit welchen Konsequenzen hat er zu rechnen?
Darf ein Betriebsratsvorsitzender ohne Unterrichtung der übrigen Betriebsratsmitglieder im Alleingang Dritte eines auch noch fremden Unternehmens im Zusammenhang eines Falles übler Nachrede befragen? Wenn nein, mit welchen Konsequenzen hat er zu rechnen?
Community-Antworten (8)
28.11.2008 um 19:40 Uhr
ich sage "er darf"!
28.11.2008 um 19:46 Uhr
solange es keine Betriebsgeheimnise oder BR-interna sind welche dem § 79 unterliegen ja.
Er ja weiter auch nicht im Auftrag des Gremium sonder als Person xy, welcher halt auch BRV ist gefragt oder?
28.11.2008 um 20:38 Uhr
@godoo Er handelt als BRM und ist damit noch nicht einmal Rechenschaft schuldig!
28.11.2008 um 20:57 Uhr
Jetzt muss nur noch der ein oder andere Vorsitzende begreifen, das dies auf alle BRM zutrifft. Meiner wollte heute alles was ich weiss von mir wissen. Wahrscheinlich sucht er jetzt noch das Gesetz wo das steht. Süss...ich hatte ihm Folter empfohlen.
28.11.2008 um 21:16 Uhr
@Immi In solchen Fällen empfehle ich: Honig auf die Füsse und ab in ein Waschbärengehege!
28.11.2008 um 21:31 Uhr
@Kölner Das wäre ja noch nett...aber warum willst du direkt den Waschbären belohnen? Er hatte da eher die Eisentreppe von unserem Glaspalast im Sinn.:-(
08.12.2008 um 17:20 Uhr
@Kölner und Immi,
Waschbären SCHLECKEN niemals Honig von ihrgenwelchen Fremden .... nur von Midnightlady´s kleinen Füssen schlecken wir .-)
09.12.2008 um 13:47 Uhr
na :)))))
wer nachts sich mal in die nähe unserer müllkübel begibt, wird etwas gänzlich anderes feststellen müssen...
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