Ist Folgendes ein Abmahngrund
Hallöchen,
Folgendes ist in unserem Unternehmen passiert: am letzten Freitag war in einer unserer Betriebsstelle bedingt durch die Sanierung des Hauptverwaltungsgebäudes dort die Internetverbindung unterbrochen. Somit konnten die Kollegen dort an diesem Tag nicht telefonieren und mit unserer Software arbeiten. Strom und normale Rechnertätigkeiten gingen. Da das Klima zur Zeit dort ziemlich leidet und der Chef dort wieder mal zanken wollte holte er Donnerstag vormittag die Kolleginnen ins Büro und sagte Ihnen dass sie Freitag Zähler ablesen sollten weil kein Strom sei. Die Kollegen fragten warum denn Strom ist ja und sie könnten arbeiten. Der Chef sauer und ihr geht ablesen. Er hat sie weder unterwiesen, Ihnen keine tablets bzw ableselisten ausgehändigt noch eine Arbeitsschutzbelehrung durchgeführt. Auf all diese Dinge, fehlende Ausweise, Arbeitskleidung und auch darauf dass niemand einen 100% Bildschirmarbeitsplatz hat, haben wir ihn als Brief schriftlich hingewiesen mit dem Zusatz dass die Kollegen diese Aufgabe aus diesen Gründen nicht wahrnehmen können. Und das sie Freitag wie gewohnt ihrer normalen Arbeit nachgehen. Da der Chef Donnerstag nicht mehr ins Unternehmen kam (er ist fast nie da) erreichte ihn die Nachricht erst Freitag. Er war außer sich vor Wut und will jetzt alle Kollegen abmahnen wegen arbeitsverweigerung. Darüber hat er wohl sogar schon mit dem Geschäftsführer gesprochen. Mit dem haben wir nun morgen ein Gespräch und wollen die Dinge aus der anderen Sicht schildern. Niemand hat die Arbeit verweigert. Es war einfach nicht möglich die angewiesene Arbeit auszuführen.
Wie seht ihr das? Ist eine Abmahnung gerechtfertigt? Über schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen.
LG Annelie
Community-Antworten (2)
08.11.2016 um 23:51 Uhr
Alles etwas wirr...
Wenn ich es richtig verstehe war nach Ansicht des Arbeitgebers keine vertragsgemäße Arbeit möglich und er wollte deshalb vertragswidrige Arbeit anweisen die sich auch in den äußeren Umständen wie die Arbeit zu erledigen ist erheblich von der vertragsgemäßen Arbeit unterscheidet.
Wenn ich das so richtig verstanden habe, dannliegen hier mitbestimmungspflichtige Versetzungen vor. Er hätte also die Zustimmung des Betriebsrates einholen müssen.
Ob er diese Arbeiten mt Zustimmung des Betriebsrates überhaupt anweisen kann erscheint mir auch fraglich.
09.11.2016 um 11:31 Uhr
außer sich vor Wut <
Wut ist ein schlechter Ratgeber. Vielleicht holt ihn der Geschäftsführer wieder runter.
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