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Versetzung wenn jemand seine Aufgaben freiwillig abgibt?

B
BRProud
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter A hat entschieden, dass er sein Arbeitsbereich nicht in der Umfang schafft. Er hat keine Überlastanzeige gemacht, sondern hat seinem Vorgesetzen erklärt "ich schaffe es nicht mehr so in der Umfang. Meine Eltern sind beide krank und ich muss sie pflegen. Ich bin schon 58 Jahre alt".

Darauf hin hat sein Vorgesetzter beschlossen, dass diesen Mitarbeiter gewissen Sachen in seiner Verantwortung abgeben soll und kann. Eine Person B soll dann diese Aufgaben übernehmen.

Der Betriebsrat ist nicht hierüber informiert worden.

Handelt es sich hier um eine Versetzung? Wenn ja handelt es sich um zwei Versetzungen? (also Mitarbeiter A, der seine Arbeit nicht mehr schafft und um Mitarbeiter B, der die Aufgaben übernehmen soll. MA B gibt dann dafür seine jetzigen Aufgaben an einem Büro im Ausland.)

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Community-Antworten (3)

A
AlterMann

08.11.2016 um 21:05 Uhr

Wenn Mitarbeiter A nur von einigen Aufgaben entlastet wird, ohne dass sich weitere Umstände ändern, wird man wohl kaum von einer Versetzung sprechen können. Bei Mitarbeiter B ändert sich am Arbeitsumfang vermutlich ebenfalls nicht viel, oder? Bei einer Verschiebung einzelner Aufgaben bei gleichem Arbeitsort und gleichem Vorgesetztenverhältnis sehe ich ebenfalls keine Versetzung.

G
gironimo

09.11.2016 um 10:16 Uhr

... kommt eben auf Art und Umfang der Tätigkeiten an (siehe auch § 95 Abs. 3 BetrVG).

Ich frage mich nur, warum dadurch mehr Zeit zur Pflege besteht. Kann doch nur sein, dass der Kollege viele Mehrarbeitsstunden geleistet hat (sonst macht die reine Reduzierung der Tätigkeiten ja keinen Sinn).

Und da hat der BR immer zugestimmt? Hoffe, er tut es nicht mehr, wenn nun B den schwarzen Peter hat.

Ansonsten ist es doch gut, wenn der AG auf die Bedürfnisse der AN eingeht. Vielleicht hätte man eine andere Lösung finden können. Aber dazu weiß man natürlich hier zu wenig.

P
paula

09.11.2016 um 12:03 Uhr

@gironimo

deine Erklärung kann eine sein. Ich kenne aber ähnliche Fälle aus unserem Betrieb. Und dabei geht es nicht unbedingt um Mehrzeiten. Hatte gerade einen Fall da ging es um die Möglichkeiten die der AG schafft um einer Kollegin bei der Pflege des schwerkranken Mannes zu helfen. Sie wollte auch nicht die AZ reduzieren, sondern wollte einige sehr verantwortungsvolle Aufgaben abgeben (hat den Kopf wegen der privaten Situation nicht frei und befürchtet deswegen Fehler zu machen) und stark termingebundene Aufgaben sollten an die Kollegen abgegeben werden (um flexibler bei der Nutzung der Gleitzeit zu sein)

Es gibt also noch weitere Möglichkeiten. Finde es gut wenn der AG hier "mitspielt". Für den BR aber auch eine nette Möglichkeit um sich zu zeigen und die MA in den Gesprächen mit dem AG zu begleiten

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