Erstellt am 08.11.2016 um 13:37 Uhr von Pjöööng
Was um 17:00 Uhr noch nicht erledigt ist, bleibt halt liegen. Ggf. muss der Arbeitgeber sagen was ihm wichtig ist.
Erstellt am 08.11.2016 um 14:47 Uhr von HerbertRam
Wenn Überstunden anstehen, so müssen diese durch den Betriebsrat genehmigt werden, wenn ich richtig informiert bin.
Hier kann der BR steuernd eingreifen, im Gespräch mit dem AG auf die Belastungen hinweisen und versuchen neues Personal einzustellen oder wenn möglich vorhandenes zum Beispiel Minijob entsprechend aufzustocken.
Erstellt am 08.11.2016 um 17:19 Uhr von gironimo
Ich denke, man braucht noch mehr Informationen. Sicher gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Das mit dem Thema Einhaltung der Zeiten und Verweigerung der Mehrarbeit ist aber der erste Schritt.