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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Direktionsrecht

M
monalisette
Jan 2018 bearbeitet

Wie verhindert man, dass sich aufgrund einer sich stetig verringernden Mitarbeiterzahl, das Arbeitspensum je Rest-Mitarbeiter ins Uferlose steigert? Kann der Dienstherr von seinem Direktionsrecht derart intensiv Gebrauch machen, dass v.a. auch niedriger bewertete Arbeitsaufgaben (mD) sich wie von selbst auf die Schultern der MA des gehD verteilen?

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

08.11.2016 um 14:37 Uhr

Was um 17:00 Uhr noch nicht erledigt ist, bleibt halt liegen. Ggf. muss der Arbeitgeber sagen was ihm wichtig ist.

H
HerbertRam

08.11.2016 um 15:47 Uhr

Wenn Überstunden anstehen, so müssen diese durch den Betriebsrat genehmigt werden, wenn ich richtig informiert bin. Hier kann der BR steuernd eingreifen, im Gespräch mit dem AG auf die Belastungen hinweisen und versuchen neues Personal einzustellen oder wenn möglich vorhandenes zum Beispiel Minijob entsprechend aufzustocken.

G
gironimo

08.11.2016 um 18:19 Uhr

Ich denke, man braucht noch mehr Informationen. Sicher gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Das mit dem Thema Einhaltung der Zeiten und Verweigerung der Mehrarbeit ist aber der erste Schritt.

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