Direktionsrecht
Wie verhindert man, dass sich aufgrund einer sich stetig verringernden Mitarbeiterzahl, das Arbeitspensum je Rest-Mitarbeiter ins Uferlose steigert? Kann der Dienstherr von seinem Direktionsrecht derart intensiv Gebrauch machen, dass v.a. auch niedriger bewertete Arbeitsaufgaben (mD) sich wie von selbst auf die Schultern der MA des gehD verteilen?
Community-Antworten (3)
08.11.2016 um 14:37 Uhr
Was um 17:00 Uhr noch nicht erledigt ist, bleibt halt liegen. Ggf. muss der Arbeitgeber sagen was ihm wichtig ist.
08.11.2016 um 15:47 Uhr
Wenn Überstunden anstehen, so müssen diese durch den Betriebsrat genehmigt werden, wenn ich richtig informiert bin. Hier kann der BR steuernd eingreifen, im Gespräch mit dem AG auf die Belastungen hinweisen und versuchen neues Personal einzustellen oder wenn möglich vorhandenes zum Beispiel Minijob entsprechend aufzustocken.
08.11.2016 um 18:19 Uhr
Ich denke, man braucht noch mehr Informationen. Sicher gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Das mit dem Thema Einhaltung der Zeiten und Verweigerung der Mehrarbeit ist aber der erste Schritt.
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