Erstellt am 08.11.2016 um 09:23 Uhr von gironimo
Umzug? Das hört sich nach Betriebsänderung § 111 Nr. 2 BetrVG an. Daraus folgt Interessenausgleich und Sozialplan
Erstellt am 08.11.2016 um 10:45 Uhr von Zappelmann
Naja, ich sage mal, das kommt darauf an.
Auch ein Umzug auf die andere Straßenseite ist ja möglich, und da werden o. g. Dinge wohl nicht oder nur eingeschränkt gebraucht, oder?
Erstellt am 08.11.2016 um 11:01 Uhr von Samsonxxx
Genau, es kommt darauf an: Wie weit weg ist der Umzug, werden dadurch Abteilungen umstrukturuert. Das ist ein komplexes Thema. Ob § 111 Nr. 2 BetrVG greift, muss man feststellen lassen und am besten einen Anwalt zu Rate ziehen.