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Mitbestimmung Umzug

N
Nicknackman
Jan 2018 bearbeitet

Inwieweit hat der BR Mitbestimmungsrecht bei einem Umzug der Firma.

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

08.11.2016 um 10:23 Uhr

Umzug? Das hört sich nach Betriebsänderung § 111 Nr. 2 BetrVG an. Daraus folgt Interessenausgleich und Sozialplan

Z
Zappelmann

08.11.2016 um 11:45 Uhr

Naja, ich sage mal, das kommt darauf an. Auch ein Umzug auf die andere Straßenseite ist ja möglich, und da werden o. g. Dinge wohl nicht oder nur eingeschränkt gebraucht, oder?

S
Samsonxxx

08.11.2016 um 12:01 Uhr

Genau, es kommt darauf an: Wie weit weg ist der Umzug, werden dadurch Abteilungen umstrukturuert. Das ist ein komplexes Thema. Ob § 111 Nr. 2 BetrVG greift, muss man feststellen lassen und am besten einen Anwalt zu Rate ziehen.

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