Erstellt am 08.11.2016 um 07:24 Uhr von petermännchen
...muss man eine Abmahnung unterschreiben bzw. schriftlich zur Kenntnisse nehmen? Nein. Darf die Abmahnung per Post verschickt werden ... ja
...und dann als gültig zählen? ja
Also jedenfalls m.E.
Erstellt am 08.11.2016 um 08:27 Uhr von Zappelmann
> ... Abmahnung unterschreiben bzw schriftlich zur Kenntnisse nehmen ?
Ja, wie soll denn die Alternative aussehen, dass der AG einen Nachweis hat, dass Du die Abmahnung erhalten hast? Ein Foto von der Übergabe?
Mit der Unterschrift bekundest du kein Einverständnis, solange dabei steht Kenntnisnahme oder Ähnliches. Wenn das fehlt, dann schreib es einfach dazu, Unterschrift und die Sache hat sich.
Erstellt am 08.11.2016 um 09:20 Uhr von Moorhuhn
@Zappelmann: Selbstverständlich muss man nichts unterschreiben nur damit der AG später problemlos belegen kann, dass er die Abmahnung überreicht hat. Das ist das Problem des AG und nicht des AN.
Erstellt am 08.11.2016 um 09:23 Uhr von Pjöööng
Zitat (Zappelmann):
"Ja, wie soll denn die Alternative aussehen, dass der AG einen Nachweis hat, dass Du die Abmahnung erhalten hast? Ein Foto von der Übergabe?"
Es ist doch nicht Aufgabe des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber hier einen Nachweis zu verschaffen!
Grundsätzlich gibt es nur ganz wenige Fälle wo irgendjemand etwas unterschreiben MUSS. Z.B. muss der BRV eine BV unterschreiben wenn der Beschluss des Gremiums vorliegt, denn er ist an den Beschluss des Gremiums gebunden.
Eine Abmahnung muss man nun wirklich nicht unterschreiben. Man kann auch nicht gezwungen werden, ein Empfangsbekenntnis abzugeben. Der Arbeitgeber kann notfalls einen Zeugen zur Übergabe heranholen.
Allerdings KANN man den Empfang einer Abmahnung durchaus quittieren, da man sich dann den Quatsch mit Zeugen und so ersparen kann.
Erstellt am 08.11.2016 um 10:30 Uhr von BloodyBeginner
Ich hab auf einem Seminar auch gelernt, dass man eine Abmahnung NICHT unterschreiben muss. Will der Abeitgeber beweisen dass der Abgemahnte sie bekommen hat, kann er das ja unter Zeugen machen, sprich mehrere Personen bei der Übergabe dabei haben.