Abmahnung unterschreiben ?
Moin moin , muss man eine Abmahnung unterschreiben bzw schriftlich zur Kenntnisse nehmen ? Darf die Abmahnung per Post verschickt werden und dann als gültig zählen ? Danke für die Hilfe :)
Community-Antworten (5)
08.11.2016 um 08:24 Uhr
...muss man eine Abmahnung unterschreiben bzw. schriftlich zur Kenntnisse nehmen? Nein. Darf die Abmahnung per Post verschickt werden ... ja ...und dann als gültig zählen? ja
Also jedenfalls m.E.
08.11.2016 um 09:27 Uhr
... Abmahnung unterschreiben bzw schriftlich zur Kenntnisse nehmen ? Ja, wie soll denn die Alternative aussehen, dass der AG einen Nachweis hat, dass Du die Abmahnung erhalten hast? Ein Foto von der Übergabe? Mit der Unterschrift bekundest du kein Einverständnis, solange dabei steht Kenntnisnahme oder Ähnliches. Wenn das fehlt, dann schreib es einfach dazu, Unterschrift und die Sache hat sich.
08.11.2016 um 10:20 Uhr
@Zappelmann: Selbstverständlich muss man nichts unterschreiben nur damit der AG später problemlos belegen kann, dass er die Abmahnung überreicht hat. Das ist das Problem des AG und nicht des AN.
08.11.2016 um 10:23 Uhr
Zitat (Zappelmann): "Ja, wie soll denn die Alternative aussehen, dass der AG einen Nachweis hat, dass Du die Abmahnung erhalten hast? Ein Foto von der Übergabe?"
Es ist doch nicht Aufgabe des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber hier einen Nachweis zu verschaffen!
Grundsätzlich gibt es nur ganz wenige Fälle wo irgendjemand etwas unterschreiben MUSS. Z.B. muss der BRV eine BV unterschreiben wenn der Beschluss des Gremiums vorliegt, denn er ist an den Beschluss des Gremiums gebunden.
Eine Abmahnung muss man nun wirklich nicht unterschreiben. Man kann auch nicht gezwungen werden, ein Empfangsbekenntnis abzugeben. Der Arbeitgeber kann notfalls einen Zeugen zur Übergabe heranholen.
Allerdings KANN man den Empfang einer Abmahnung durchaus quittieren, da man sich dann den Quatsch mit Zeugen und so ersparen kann.
08.11.2016 um 11:30 Uhr
Ich hab auf einem Seminar auch gelernt, dass man eine Abmahnung NICHT unterschreiben muss. Will der Abeitgeber beweisen dass der Abgemahnte sie bekommen hat, kann er das ja unter Zeugen machen, sprich mehrere Personen bei der Übergabe dabei haben.
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