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Wettbewerbsverbot auch für AN?

C
ChristianPfalz
Jan 2018 bearbeitet

Muss ein Wettbewerbsverbot gesondert im Arbeitsvertrag stehen und/oder kann ein Unternehmer auch bei gewöhnlichen AN ein Wettbewerbsverbot verlangen. Oder gilt dieses nur für Kaufmännische Angestellten nach § 60 HGB.

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Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

05.11.2016 um 20:28 Uhr

Um was für ein Wettbewerbsverbot geht es?

C
ChristianPfalz

05.11.2016 um 20:37 Uhr

Zur Konkurrenz übergehen

E
Ernsthaft

06.11.2016 um 13:10 Uhr

@ChristianPfalz

Das würde in deinem Fall wohl eher mit einer Prämie deines AG einhergehen.

Ansonsten weiß Tante Google hierzu mehr, als hier dazu geschrieben werden sollte. Nur ein Beispiel: http://www.arbeitsrecht-wettbewerbsverbot.de/

H
Hoppel

06.11.2016 um 22:03 Uhr

@ Ernsthaft

"Das würde in deinem Fall wohl eher mit einer Prämie deines AG einhergehen."

Wo steht denn die passende Frage zu dieser Antwort?

C
ChristianPfalz

06.11.2016 um 22:45 Uhr

Der meint damit meine Person. Weil hier fast alle auf mir rum hacken, denkt er halt, das meine Firma mir noch eine Prämie gibt, dass ich zur Konkurrenz gehe soll. Die Frage war aber auf die Allgemeinheit gestellt. Da unser GL den AN ,die selbst kündigen, ein verbot ausspricht das sie nicht zur Konkurrenz gehen dürfen. Davon steht aber nichts im Arbeitsvertrag

P
Pjöööng

07.11.2016 um 01:18 Uhr

Ah! Wenn die Frage verständlich formuliert wird, fällt es erheblich leichter, brauchbare Antworten zu geben.

Ohne Vereinbarung kann der Arbeitgeber kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot aussprechen.

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