Wettbewerbsverbot auch für AN?
Muss ein Wettbewerbsverbot gesondert im Arbeitsvertrag stehen und/oder kann ein Unternehmer auch bei gewöhnlichen AN ein Wettbewerbsverbot verlangen. Oder gilt dieses nur für Kaufmännische Angestellten nach § 60 HGB.
Community-Antworten (7)
05.11.2016 um 20:28 Uhr
Um was für ein Wettbewerbsverbot geht es?
05.11.2016 um 20:37 Uhr
Zur Konkurrenz übergehen
06.11.2016 um 13:04 Uhr
06.11.2016 um 13:10 Uhr
@ChristianPfalz
Das würde in deinem Fall wohl eher mit einer Prämie deines AG einhergehen.
Ansonsten weiß Tante Google hierzu mehr, als hier dazu geschrieben werden sollte. Nur ein Beispiel: http://www.arbeitsrecht-wettbewerbsverbot.de/
06.11.2016 um 22:03 Uhr
@ Ernsthaft
"Das würde in deinem Fall wohl eher mit einer Prämie deines AG einhergehen."
Wo steht denn die passende Frage zu dieser Antwort?
06.11.2016 um 22:45 Uhr
Der meint damit meine Person. Weil hier fast alle auf mir rum hacken, denkt er halt, das meine Firma mir noch eine Prämie gibt, dass ich zur Konkurrenz gehe soll. Die Frage war aber auf die Allgemeinheit gestellt. Da unser GL den AN ,die selbst kündigen, ein verbot ausspricht das sie nicht zur Konkurrenz gehen dürfen. Davon steht aber nichts im Arbeitsvertrag
07.11.2016 um 01:18 Uhr
Ah! Wenn die Frage verständlich formuliert wird, fällt es erheblich leichter, brauchbare Antworten zu geben.
Ohne Vereinbarung kann der Arbeitgeber kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot aussprechen.
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