Wettbewerbsverbot - Ergänzung in Angestelltenverträgen
In welchem Fall wäre es sinnvoll, wenn eine GmbH einzelne Angestelltenverträge um ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot ergänzen würde? Und worauf müsste dabei inhaltlich und formellrechtlich bei der Gestaltung dieser Vereinbarung geachtet werden? Hat der BR da ein Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (1)
30.06.2007 um 22:13 Uhr
@Dich, Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, ohne dessen Einverständnis seinem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. Das bedeutet, der Arbeitnehmer darf keine Geschäfte im gleichen Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers für andere Personen oder auf eigene Rechnung machen.
Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot ist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber schadensersatzpflichtig. Auch eine Kündigung kann unter Umständen gerechtfertigt sein.
Rechtsgrundlage ist § 60 HGB, der eigentlich nur für Handelsgehilfen gilt. Zwar sind dies nur der kleinste Teil der Arbeitnehmer, die Rechtsprechung praktiziert aber eine analoge Anwendung für alle Arbeitnehmer.
mußt du google´n Betriebsvereinbarungen
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