Nachvertragliches wettbewerbsverbot
Der Mitarbeiter wird in den 12 Monaten nach Beendigung dieses anstellungsvertrages weder selbständig noch unselbständig oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig werden , des auf den Arbeitsgebieten anlagenplanung und anlagenbau mit Xxx Oder einem deutschen mit ihm verbundene Unternehmen in mittelbarem oder unmittelbaren Wettbewerb steht .er wird dieser Zeit ein solches Unternehmen auch nicht errichten, erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar beteiligen, dies gilt nicht für einfache Tätigkeiten , die allenfals zu einer untergeordneten wirtschaftlichen Unzerstützung eines Konkurrenzunternehmen führen können und im Übrigen schutzwürdigen Interessen von Xxx veranlasste Unternehmen-{teils) Veräußerung von denen der Mitarbeiter direkt oder indirekt betroffen wäre. Für die Dauer des verbots erhält der Mitarbeiter eine Entschädigung , die für jedes Jahr des verbots mindestens die hälfte der von ihm zuletzt bezogene vertragsgemäßigen Leistungen erreicht.
Hallo was bedeutet diese klausel? Was meinen die mit vertragsgemäßen Leistungen ?
Bitte um Hilfe Arbeitgeber Möcht mich während der Probezeit kündigen , und bittet mir ein aufhebungsvertrag mit einer neuen Einstellung mit neuer Probezeit
Community-Antworten (4)
28.06.2021 um 01:25 Uhr
ich glaube das Wettbewerbsverbot ist doch das kleinste Problem. Will der AG davon überhaupt Gebrauch machen? Offensichtlich will er Dich doch halten (mit seltsamen Mitteln) Du solltest Dich von einem Anwalt beraten lassen
28.06.2021 um 02:13 Uhr
Was die Klausel bedeutet? Nun, das solltest Du Dir von dem AG erklären lassen. Und sicherlich nichts unterschreiben, was Du nicht versteht. Ansonsten ... siehe Ganther ... lass es Dir von einem Anwalt erklären (ja, das kostet Geld ... aber dieses Geld ist sicher gut angelegt).
28.06.2021 um 16:31 Uhr
In der Probezeit kündigen, aber gleichzeitig eine neue Einstellung mit erneuter Probezeit und dann noch mit einer Klausel Wettbewerberverbots? Das kommt mir sehr komisch vor. Arbeitest du den in so einer exponierten Stellung, dass man ein Wettbewerbsverbot in den Arbeitsvertrag schreiben muß? Wieso hat man dies nicht gleich gemacht? Ich würde mich auch an einen Anwalt wenden und mir das genau erklären lassen. Ob ich bei dieser Firma weiterarbeiten möchte, dies würde ich unter diesen Umständen sehr genau überlegen. Unter "Vetragsgemäßer Leistung" versteht man das, was du verdienst. Bsp. du verdienst laut Arbeistvertrage 100.000€/Jahr. Für die Dauer des Verbotes zu Arbeiten würdest du die Hälfte, also 50.000€/Jahr bekommen. Aber bitte auch dies vom Anwalt prüfen lassen ob das rechtlich überhaupt geht. Anwalt ! Anwalt ! Anwalt !
29.06.2021 um 02:16 Uhr
Vielen Dank für die Auskunft , Der neue Vertrag hat diese Klausel vom wettbewerbs verbot nicht, Ich habe viel mit Kunden und Lieferanten zu tuhen und in unsere Branche sind wir Weltmarktführer und der Markt wächst immer mehr um zu umgehen das wir von Firmen abgeworben werden gibt es so etwas jedoch hat meine Firma nicht nachgedacht das es auch bei Kündigung in der Probezeit rechtens ist , Ein Anwalt hab ich kontaktiert er hat gemeint sobald das aufhebungsvertrag bzw die Kündigung da ist sollen wir einen Termin vereinbaren.
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