Hallo,
seitdem ich nun ein BR im Unternehmen bin, und auch einer der Hauptakteur war, dass es überhaupt zu einem BR zustande kam, merke ich wie die Vorgesetzten hin und wieder auf mich los zu gehen versuchen. Mit was die als um die Ecke kommen um mir ans Schienbein zu treten. Langweilig ist es nicht.
Heute sollte ich ein Arbeitsgespräch mit einem meiner Vorgesetzten führen und wurde über ein Fehlverhalten ( Aus meiner Sicht, lapidar) von meiner Seite aus hingewiesen. Ich habe mir alles angehört und dazu Stellung bezogen. Es wurde eine Art Gesprächsnotiz gemacht ,die ich dann unterschreiben sollte. Ich verweigerte die Unterschrift ,dass ich keine Zugeständnis machen werde. Ich lasse das Schreiben erstmal prüfen.
Und mir wurde nahe gelegt , dass ich reizen würde und sich der Vorgesetzte sich dann etwas einfallen müsse.
Ich machte ihn darauf aufmerksam, das ich bestimmt nichts unter zwang Unterschreibe und mir auch eine gewisse Bedenkzeit gegeben werde müsse.

Naja, lange Rede kurzer Sinn.
Wie ist die Rechtlage bei Gesprächsnotizen. Haben die eine gleiche Stellung wie eine Ermahnung. Oder eher gleichzustellen mit einer Arbeitsanweisung?

Beste Grüße