Gesprächsnotiz
Hallo, seitdem ich nun ein BR im Unternehmen bin, und auch einer der Hauptakteur war, dass es überhaupt zu einem BR zustande kam, merke ich wie die Vorgesetzten hin und wieder auf mich los zu gehen versuchen. Mit was die als um die Ecke kommen um mir ans Schienbein zu treten. Langweilig ist es nicht. Heute sollte ich ein Arbeitsgespräch mit einem meiner Vorgesetzten führen und wurde über ein Fehlverhalten ( Aus meiner Sicht, lapidar) von meiner Seite aus hingewiesen. Ich habe mir alles angehört und dazu Stellung bezogen. Es wurde eine Art Gesprächsnotiz gemacht ,die ich dann unterschreiben sollte. Ich verweigerte die Unterschrift ,dass ich keine Zugeständnis machen werde. Ich lasse das Schreiben erstmal prüfen. Und mir wurde nahe gelegt , dass ich reizen würde und sich der Vorgesetzte sich dann etwas einfallen müsse. Ich machte ihn darauf aufmerksam, das ich bestimmt nichts unter zwang Unterschreibe und mir auch eine gewisse Bedenkzeit gegeben werde müsse.
Naja, lange Rede kurzer Sinn. Wie ist die Rechtlage bei Gesprächsnotizen. Haben die eine gleiche Stellung wie eine Ermahnung. Oder eher gleichzustellen mit einer Arbeitsanweisung?
Beste Grüße
Community-Antworten (28)
07.11.2016 um 12:07 Uhr
@nicoline,
vielleicht sind das ja beginnende Alterserscheinungen bei mir...
Aber ehrlich gesagt mag ich das gar nicht glauben, dass es dort einen BR gibt. Der Arbeitgeber weist hier Mehrarbeit an, höchstvermutlich ohne sich hierfür die Zustimmung des BR geholt zu haben und der BR tut nichts dagegen? Stattdessen lässt der BR zu dass die Arbeitnehmer sich dafür rechtfertigen müssen, dass sie diese Mehrarbeit nicht geleistet haben? Wenn hier auch Fahrer unter den BRM sind, dann ist es doch ganz einfach: Wenn diese den Punkt erreichen von dem aus sie bei Einhaltung der Arbeitszeit gerade noch zurück fahren können, rufen sie im Betrieb an und fragen wie sie sich verhalten sollen. Wenn der Arbeitgeber dann Mehrarbeit anweist, dann hat man doch ein wunderbares Thema welches man sehr intensiv mit dem Arbeitgeber bearbeiten kann, notfalls mit Hilfe eines verständigen Dritten.
Wenn der BR dann noch die Fahrerschaft hinter sich weiß, dann könnte es sogar passieren, dass die LKW eines Tages morgens nicht auf dem Hof stehen, sondern auf den Parkplätzen die bei Ablauf der Arbeitszeit gerade noch erreicht wurden.
@ChrsitianPfalz,
so hilflos wie Du hier agierst wird Dein Plan "dass ich irgendwann die Bombe platzen lasse. Und bei der nächsten Betriebsversammlung werde ich den GF damit konfrontieren, dass er mal seine Kampfhunde zähmen soll." zu Deinem persönlichen Waterloo.
Auch hiervon "Wir besorgen uns jetzt einen Anwalt dem übergeben wir alles und dann hoffe ich ,läuft alles seinen weg." versprichst Du Dir zu viel. Den Respekt verdienen müsst Ihr Euch schon selber, das kann kein Anwalt für Euch tun. Dabei kann Euch ein Anwalt helfen, aber von selber läuft da nichts.
So wie ich das verstehe braucht Euer Arbeitgeber dringend eine Vereinbarung mit Euch zu Mehrarbeit im Fahrdienst. Ihr seid rechtlich in der stärkeren Position, nur müsst Ihr auch etwas draus machen.
04.11.2016 um 19:52 Uhr
Haben die eine gleiche Stellung wie eine Ermahnung. Oder eher gleichzustellen mit einer Arbeitsanweisung?
Weder noch ... Diese Notizen fassen ein Gespräch zusammen, sollen Fakten dokumentieren für die Zukunft, was man dann auch daraus machen will/kann/wird. Du hättest ohne Weiteres mit "Kenntnisnahme" unterschreiben können, damit ist weder eine Zustimmung verbunden, noch irgendetwas anderes.
04.11.2016 um 19:55 Uhr
Eine Gesprächsnotiz ist meiner Meinung nach nur eine Mitschrift eines Gespräches. Wenn das unterschrieben wird, bedeutet dies nur, das die unterschreibenden dem Inhalt zur Kenntnis genommen haben. Wenn natürlich darin "komische" Sachen formuliert werden, die über eine Gesprächsnotiz hinaus gehen, halte ich die für schwer haltbar, da diese Dokument etwas anderes intendiert hat. Daher hast du es auch richtig gemacht, nicht sofort unterschreiben sondern erstmal gründlich lesen und bestätigen.
04.11.2016 um 20:05 Uhr
naja,in diesem Notiz war ganz klar ein Fehlverhalten von meiner Seite aus zu erkennen. Und das soll ich dann noch Unterschreiben?
04.11.2016 um 21:31 Uhr
Aber noch etwas anders ,was ich in Frage stelle. Ich arbeite in der Firma " A " GmbH u.Co.Kg. Hin und wieder muss ich zur Firma "B" GmbH u.Co.Kg. Arbeitsanweisungen oder irgendwelche Fehlverhalten beziehen wir in oder über die Firma "B" GmbH u.Co.Kg. Einer der Vorgesetzte der für uns mit-zuständig ist sitzt in der Firma "B" GmbH u.Co.Kg. Arbeitsanweisungen ,manche so Sinnlos die kein AN versteht bestehen schon aus Zeiten ohne BR in der Firma "A" GmbH u.Co.Kg. Und alle Anweisungen , kamen aus der Firma "B" GmbH u.Co.Kg. Haben diese ganze Arbeitsanweisungen die aus der Firma B kommen überhaupt in der Firma A bestand. Denn wenn nicht. kann man ohne weiteres ,völlig Emotionslos diese ganzen Schriftstücke die aus der Firma "B" GmbH u.Co.Kg. kommen ,unterschreiben.
04.11.2016 um 22:23 Uhr
So wie du dich hier bereits geäußert hast, kann ich jeden Vorgesetzten verstehen, der sich mit Notizen behilft!
04.11.2016 um 22:27 Uhr
Danke. sehr nett von Dir.
04.11.2016 um 22:47 Uhr
Kann dem Beitrag vom Kölner leider nur zustimmen!
04.11.2016 um 22:57 Uhr
schon klar
05.11.2016 um 10:43 Uhr
Ob über der Notiz "Gesprächsnotiz" steht oder "Bedienungsanleitung" oder was auch immer, ist völlig unerheblich.
Wichtig ist, was drin steht. Und da kann die Gesprächsnotiz plötzlich zur ausgewachsenen Abmahnung werden. Ich denke, man muss also den Text erst einmal genau lesen, bevor man etwas unterschreibt.
Und ob die Anweisung auch in B gilt, kommt auf die Art der Anweisung an. Gibt es auch in B einen BR?
05.11.2016 um 13:18 Uhr
Hallo Christian, beschreibe doch mal die aus Deiner Sicht sinnlosen Arbeitsanweisungen,insbesondere wo Dein angebliches Fehlverhalten aus Sicht des AG liegen soll.
05.11.2016 um 18:55 Uhr
wenn ich alles sagen würde, würde den rahmen sprengen. Aber einen kann ich schon sagen bei dem es sich um diese Notiz handelt.
1.Wir ,die im Außendienst tätig sind, sollen 1 std. vor eintreffen die Kunden anrufen und bescheid sagen das wir baldig da sind. Die Termine bekommen die Kunden schon Tage vorher von den Disponenten.
2.Manche Kunden geben ihr Festnetznr.an und manche auch ihre Handynr. manche auch gar keine. Dann fährt man quasi auf gut Glück an.
3.in meinem Fall habe ich den Kunden angerufen, leider hatte ich nur eine Festnetznr. und der Kunde nahm das Telefonat nicht entgegen. Wir fuhren dennoch zum Kunden und probierten es, aber wie vermutet ,Kunde nicht angertroffen.
-
In dem Fall, wenn man einen Kunden nicht antrifft, sollen wir beim Kundendienst anrufen und bescheid sagen, dass der Kunde nicht anzutreffen ist -15 min. warten, dann eine Karte einwerfen ,dass wir dar waren und am laufenden Tag nochmal kommen würden. Und da fängt schon die erste Sinnlose Arbeitsanweisung an. 2. x anfahren.
-
Die Disponenten planen bei uns so eng die Touren, dass nichts passieren darf. weder Stau auf den Straßen, noch Komplikationen beim Kunden.Auf die min. ausgefüllt die Tour
-
Von Kunde zu Kunde müssen wir stellenweise 60-100km weit fahren. Und lt. der besagten Arbeitsanweisung ,sollen wir auf jedenfalls ,wenn man einen Kunden nicht angetroffen hat nochmals am laufenden Tag anfahren.
7.In meinem Fall,habe ich den Kunden mehrmals versucht telefonisch zu erreichen. Da es nur die Festnetznr.war und er nicht abgenommen hatte, ist wohl klar, dass der Kunde nicht zuhause ist. Warum soll ich dann extra da hin fahren. Macht keinen Sinn.
8.Und sollte dies eintreffen, dann haben die Außendienstler auf gut deutsch :" Die kacke am dampfen" weil sie müssen auch ihr Lenkzeiten einhalten und die Ruhezeiten beachten usw. Fahren sie also, nochmal zu einem Kunden der 60-100km weit entfernt ist, muss man sich entscheiden. Entweder begeht man einen Fahrverstoss wegen lenk und Ruhezeitenverstoss oder einer der letzten Kunde bleibt auf der Strecke und muss neu terminiert werden. Und meistens haben die Kunden sich extra Urlaub für den Tag genommen. usw. Also, was soll man in diesem Fall dann machen.
-
Und genau diesen Sachverhalt halten sie mir jetzt vor. weil ich die 2. Anfahrt nicht gemacht habe. dafür sind alle anderen Kunden erledigt die ich zu bearbeiten hatte.Und hab meine Lenk und Ruhezeiten einhalten können
-
Und dies ist jetzt nur eine Arbeitsanweisung von vielen.
-
Und jedesmal ,wenn wir irgend eine Handlung als BR ausüben ,können wir sicher sein, dass wieder irgend ein Vorgesetzter um die Ecke kommt und tritt uns ans Schienbein.
11.Und diese Notiz ist für mich eine Abmahnung, auch wenn Gesprächsnotiz drauf steht
05.11.2016 um 19:02 Uhr
Und ja, in der Firma B gibt es auch einen BR. aber Lt. Unserer GL keine Handhabung uns gegenüber. Soll heissen, wir dürfen uns nicht gegenseitig helfen. Weil es gibt da auch noch eine Firma " C" GmbH u.Co.Kg und eine Firma "D" "E" F"G"H"I"J" und alles eigenständige Firmen GmbH u.Co.Kg manche haben einen BR manche nicht usw.
05.11.2016 um 20:24 Uhr
ChristianPfalz,
gibt es denn keinen BR bei Euch? Ein Betriebsrat hat hier die notwendigen Instrumente um dem Ganzen kurzfristig einen Riegel vorzuschieben. Falls es einen Betriebsrat bei Euch gibt, dann mach denen mal kräftig Feuer unterm Arsch, damit diese aufhören ihre Eier zu schaukeln und endlich ihre Instrumente auspacken!
05.11.2016 um 20:32 Uhr
Lol. Du bist mir einer..... Wir Doktoren uns ja schon durch.Wir besorgen uns jetzt einen Anwalt dem übergeben wir alles und dann hoffe ich ,läuft alles seinen weg. Andernfalls resigniere ich, schwinge das weiße Fähnchen und kündige. Da dieses treiben meine Nerven nicht mehr lange mitmachen
06.11.2016 um 12:39 Uhr
Pjöööng, ich weiß, du bist schlecht im Gedanken lesen, ich hatte bislang aber nicht den Eindruck, dass du schlecht bist im Lesen , aber wahrscheinlich war das schon wieder eine ironische Antwort von dir. Trotzdem:
ZITAT => ChristianPfalz *Hallo, seitdem ich nun ein BR im Unternehmen bin, und auch einer der Hauptakteur war, dass es überhaupt zu einem BR zustande kam, *
06.11.2016 um 13:07 Uhr
Tach auch Christian, ich habe zwar keine Ahnung,aber ich gehe davon aus,daß Lenk- und Ruhezeiten gesetzlich geregelt sind. Meiner Auffassung nach hat der Ag den Arbeitsablauf und/oder das -pensum so zu organisieren, daß die MA die Lenk- und Ruhezeiten auch einhalten können. Unterläßt er dies, dann handelt der AG grob fahrlässig,wenn nicht sogar vorsätzlich. Und wenn die A'dienstler dabei erwischt werden, daß sie ihre Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten haben,kann ich mir,obwohl wiederum keine Ahnung,vorstellen,daß sie mit einem Bußgeld, vielleicht sogar mit Punkten in Flensburg bedacht werden. Wer bezahlt dann das Bußgeld ??? Schlimmer noch. Was ist,wenn nach Verletzung der Lenk- und Ruhezeiten ein Unfall mit Verletzten oder sogar Toten passiert ???Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, daß Euere MA'ter da ungerupft rauskommen. Also ich würde Euch daher dringend empfehlen,die MA'ter aufzufordern,ihre Lenk- und Ruhezeiten genauestens einzuhalten.
06.11.2016 um 16:40 Uhr
Eine Abmahnung hat bestimmte Voraussetzungen. Die sehe ich hier nicht. Also die normale Dokumentation eines Gespräch in der arbeitsvertragliche Verstöße besprochen werden. Dass du was falsch gemacht hast steht wohl auch außer Frage. Vielleicht ist noch der Punkt inwieweit du zumindest entschuldige Punkte einwenden kannst
06.11.2016 um 19:36 Uhr
nun, das hier zu erörtern ist ziemlich schwierig und auch keine einfache Sache, da eben noch viel mehr dahinter steckt.
in erster Linie, fand dieses Gespräch nur statt, weil ich eben ein BRM bin und nur darum wurde auch eine Art Gesprächs Notiz angefertigt, dass nach meiner Auffassung einer Abmahnung ähnelt. Nur weiß ich jetzt eben nicht wie ich damit umgehen soll. Das vorhaben von den Vorgesetzten liegt klar auf der Hand. Mich zur Aufgabe zwingen oder sie versuchen mich fertig zu machen. (zumindest versuchen sie es) Bin auch nicht der erste, auf den sie los gehen. Nehme ich es hin, wird es nicht lange dauern und es kommt wieder irgend ein Schuss. Wenn ich dieses schreiben Unterschreibe, schiesse ich mir selbst ins Knie. Geh ich zum Anwalt und versuche eine Unterlassungsklage, oder über den BR eine Sammelklage. Da sie auf andere BRM auch vereinzelt mit schikanieren los gehen. Oder ich unterschreibe es als "In Kenntnis genommen" und schliesse diesen Sachverhalt einfach ab. Nur bekomme ich dieses Blödfreche Grinsen von dem Vorgesetzten nicht aus dem Kopf
06.11.2016 um 21:56 Uhr
@ ChristianPfalz
"Geh ich zum Anwalt und versuche eine Unterlassungsklage, oder über den BR eine Sammelklage."
Hä? Schon mal was davon gehört, dass es in Deutschland überhaupt keine Sammelklagen gibt? Offensichtlich nicht! Aber dass der BR hier überhaupt als Kläger auftreten könnte, möchte ich doch mehr als schwer bezweifeln!
Und worauf eine Unterlassungsklage gerichtet sein soll, ist mir ebenfalls ein Rätsel!
Außerdem hast Du NULL Ahnung, was eine Abmahnung überhaupt beinhalten muss, um auch nur ansatzweise als Abmahnung durchzugehen. Jedenfalls ist diese Gesprächsnotiz meilenweit davon entfernt!
"Nur bekomme ich dieses Blödfreche Grinsen von dem Vorgesetzten nicht aus dem Kopf"
Das ist dann wohl Dein Problem und nicht das Deines Vorgesetzten.
06.11.2016 um 22:25 Uhr
wenn ich das dann jetzt richtig verstehe. Müssen wir/ich/Ihr die ganzen Gemeinheiten, die wir jetzt von den Vorgesetzten zu spüren bekommen einfach ertragen und hinnehmen? Der BR gibt den AN Schutz und halt. Und wer schützt die BR`s.?
Und noch was vorweg. Bin seit über 10 Jahren für die Firma tätig. Und ausnahmslos alle waren zufrieden mit meiner Leistung, nie gab es irgendwelche Beanstandungen. Jegliche Prämie und Wettbewerbe hab ich kassiert. Und seitdem ich ein BRM bin, wird meine Arbeit von früh bis spät kritisiert und soll lächerliche fragen bezüglich meiner Arbeitsweise beantworten, als wäre ich erst seit 14 Tagen im Unternehmen.
06.11.2016 um 22:31 Uhr
Hallo Christian, warum Du Dir so einen Kopf machst wegen der Gesprächsnotiz (GN) ist für mich nicht nachvollziehbar. Eine GN ist eine GN mehr nicht. Hoppel und andere haben Recht.Dies ist nicht einmal ansatzweise eine Abmahnung. Du kannst bedenkenlos Deine Unterschrift druntersetzen. Du kannst ja sichergehen indem Du,bevor Du unterschreibst, folgendes handschriftlich voranstellst : Entgegennahme der GN ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.Darüber hinausist mit meiner Unterschrift kein, wie auch immer gelagertes Eingeständnis einer arbeitsvertragswidrigen Handlung verbunden. Oder besser : Frag einfach einen Anwalt.
06.11.2016 um 22:44 Uhr
Hallo Christian, Dien letzter Beitrag von 21:25 bestärkt mich jetzt in meiner Vermutung,daß DU und eventuell die anderen BR Mitglieder Mobbingatacken des AG ausgesetzt seid. Ich emphle Dir dringend, alle noch greifbaren Erinnerungen zusammenzutragen und schriftlich mit Datum und Uhrzeit festzuhalten, also ein sogenanntes Mobbingtagebuch zu führen. Bei Mobbing riskiert der AG erheblichen finanziellen Schaden.
07.11.2016 um 07:45 Uhr
Hallo Challanger, diese Vermutung hatte ich auch schon. Nur muss ich dazu sagen, das der Umgang in unserer Firma sehr rau ist. Ich habe schon seit Einführung des BR`s Tagebuch geführt. Diese Aktionen und Handlungen von den Vorgesetzten passieren immer nur dann, wenn wir als Gremium irgend eine Veränderung für die Firma vornehmen/wollen. Ob dies schon als Mobbing bewertet werden kann bin ich mir nicht so sicher. hab mir auch schon mal gedacht, dass ich irgendwann die Bombe platzen lasse. Und bei der nächsten Betriebsversammlung werde ich den GF damit konfrontieren, dass er mal seine Kampfhunde zähmen soll. Andernfalls sehen wir uns gezwungen uns über einen Richter Abhilfe zu schaffen, da wir wir jetzt schon genug beweise gesammelt haben. Dennoch möchte ich mich bei Dir und bei all den anderen bedanken. Ihr hilft mir sehr sehr viel. Besten Dank
07.11.2016 um 09:58 Uhr
Ich glaube, du solltest dir mal verinnerlichen, dass ihr zwar an verschiedenen Seiten des Tisches sitzt, aber noch lange keine Feinde seid. Tut mir leid, aber ich verstehe das Theater wegen einer Gesprächsnotiz nicht. Was soll das mit Abmahnung? Und wenn, dann wegpacken und zur Tagesordnung zurück. Und lass dir ein dickeres Fell wachsen. Wegen jeden Grinsens im Gesicht des anderen solch ein Zermon, da wäre ich wohl nie zum arbeiten gekommen. Grins zurück, steh auf und gehe ...
07.11.2016 um 10:41 Uhr
Vor allem solltest du Dir mal das notwendige Grundwissen für Betriebsratsarbeit aneignen! Wenn Ihr Betriebsräte..und damit mein ich das Gremium und nicht Dich als einzelner AN der Ansicht seid, dass gegen Euch gearbeitet wird dann solltet Ihr dies im Monatsgespräch auf die Tagesordnung bringen aber niemals einen Kleinkrieg in einer Betriebsversammlung anfangen.
07.11.2016 um 19:40 Uhr
Toller Ansatz Pöööng. Termin mit der GL haben wir heute eingereicht. Schauen wir mal ,inwieweit er mit sich reden lässt
07.11.2016 um 20:13 Uhr
Möchte mich auch bei allen anderen bedanken. Jede Antwort hilft. Man kann nur besser werden.
Verwandte Themen
Abmahnungen - erst mal eine "Gesprächsnotiz" oder Ermahnung?
ÄlterSchönen Abend, wir haben bei uns gerade einige Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (über 10 Stunden gearbeitet), nun soll es Abmahnungen hageln. Einige Kollegen sind der Meinung, man müsste erst mal
Wiederspruch Bewertung ERA - Fristen
ÄlterServus, wir haben eine Kollegin welche einen Widerspruch (Abwertung 30%, Umwandlung Entgeld ohne Zustimmung, u.a.) gegen Ihre ERA Bewertung eingelegt hat (18.12.2020). Der Widerspruch sollte zur Ihrer
Br-Mitglied „mobbt“ Kollegen
ÄlterHallo zusammen, Wie geht das Br Gremium damit um, wenn ein BRM in seiner Abteilung für schlechte Stimmung sorgt? Das BRM redet schlecht über Kollegen und es gab schon ein Gespräch mit der Personalab
Gesprächsnotiz unter Vorbehalt unterschreiben
Hallo miteinander, kann ich eine Gesprächsnotiz über ein Gespräch mit meiner Teamleiterin und Bereichsleitern unter Vorbehalt unterschreiben? Meine Bereichsleitung setzt mich massiv unter Druck zu un
Gesprächsnotiz AG
ÄlterIst der AG berechtigt,Gesprächsnotizen mit belastenden Informationen über den AN von diesen AN unterzeichnen zu lassen?