Erstellt am 03.02.2011 um 13:56 Uhr von rkoch
Es ist nicht unüblich, das Gesprächsprotokolle von den Teilnehmern unterzeichnet werden um die Richtigkeit des protokollierten zu bestätigen.
Auf der anderen Seite sind derartige Protokolle auch ohne Unterschrift der Beteiligten vor Gericht beachtlich, wenn auch ohne die Unterschrift die Beweislage nicht ganz eindeutig ist. Einfach nicht unterschreiben reicht quasi nicht - wenn man das Protokoll entkräften bzw. korrigieren will muss man dann schon eine Gegendarstellung verfassen. (s.a. Abmahnung)
ZWINGEN kann der AG den AN allerdings definitiv nicht. Wenn der AN nicht unterschreiben will dann tut er es nicht.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch Wortlaut des Protokolls und Bedeutungsrahmen der Unterschrift. Im Zweifelsfalle ist alles was zwei Parteien unterschreiben ein Vertrag wenn aus dem Dokument eine Willenserklärung hervorgeht.
z.B.
Beide Seiten vereinbaren das zukünftig (was auch immer) gilt.
AG Unterschrift AN Unterschrift
erzeugt eine vertragliche Bindung.
In diesem Sinne sollte man also ggf. darauf achten das die Unterschrift einen Vermerk der Art "zur Kenntnnis genommen" trägt.
Erstellt am 03.02.2011 um 19:38 Uhr von Südmann
zur grundsätzlichen Frage :
Nein, kein AG kann dich dazu zwingen, eine Unterschrift zu leisten
Erstellt am 04.02.2011 um 07:33 Uhr von Tanzbär
> Ist der AG berechtigt
DAS war die grundsätzliche Frage. Da steht nichts von zwingen!
Antwort: Ja, er ist berechtigt, das Protokoll unterschreiben zu lassen.