Erstellt am 05.11.2016 um 09:37 Uhr von gironimo
Der BR sagt das?
Du bist also nicht BR?
Man müsste die BV natürlich im Detail kennen. Aber aus meiner Sicht kann kein verantwortungsbewusster BR überhaupt eine BV zum Thema "Vertrauensarbeitszeit" abschließen.
Erstellt am 05.11.2016 um 12:02 Uhr von Unschlau
Danke für die Antwort. Nein, ich bin nicht vom Betriebsrat. Darf ich aber trotzdem posten?
Erstellt am 05.11.2016 um 12:19 Uhr von Unschlau
Im BV steht es so:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Die Merharbeit muss einfach später als Gleitzeit genommen werden.
Als Mitarbeiter weiß man dann nicht ob man dann bis 10 Stunden am Tag arbeiten darf ohne Rücksprache mit BR. Das ist meine Frage.
Erstellt am 05.11.2016 um 12:48 Uhr von Pjöööng
Eine Betriebsvereinbarung über Vertrauensarbeitszeit in der lediglich zwei Sätze aus dem Arbeitszeitgesetz zitiert werden?
Da frage ich mich, was sich die Betriebsparteien dabei gedacht haben.
Und zu gironimos letzten Satz: Verantwortungsbewusste Betriebsräte beschäftigen sich erst mit den betrieblichen Gegebenheiten, ehe sie eine so allgemeine Aussage treffen. Aberso ist es nun mal mit der Sicht: Je weiter der Horizont, um so weiter die Sicht.
Erstellt am 05.11.2016 um 15:19 Uhr von gironimo
Was willst Du mit Deiner philosophischen Aussage sagen. Hoffe, Du stehst hoch genug, um eine gute Sicht zu haben.
Ein verantwortungsbewusster BR erfüllt seine Überwachungsaufgaben aus dem § 80 Abs. 1 BetrVG. Ohne Zeiterfassung (fast) unmöglich.
Wenn tatsächlich nichts weiter in der BV steht heißt das doch, dass der BR glaubt "wird schon klappen".
Aber fragen wir mal zurück an den Fragensteller: Wie sieht es denn mit der betrieblichen Realität aus. Wird die tarifliche (oder arbeitsvertragliche) Arbeitszeit im Schnitt eingehalten? Warum fragst Du, ob der BR noch einmal zustimmen muss, wenn Mehrarbeit anfällt?
Erstellt am 05.11.2016 um 17:15 Uhr von Pjöööng
Ach gironimo...
Ich empfinde es halt alsr echt frech, hier alle BRe welche Vertrauensarbeitszeitregelungen getroffen haben als verantwortungslos zu diffamieren. Immerhin schränkst Du es ja ein, dass es Deine Sicht sei. Und da sage ich halt dass Deine Sicht eine sehr eingeschränkte ist.
Aus Deinen Beiträgen ist ja immer wieder herauszulesen, dass Du ein saturiertes BRM in der Lebensmittelbranche bist, der immer gerne nach dem Motto verfährt "Was will der Arbeitgeber? Da müssen wir uns erst schulen lassen, dann brauchen wir einen Sachverständigen und dann gehen wir notfalls vor die Einigungsstelle. Das dauert halt alles seine Zeit!". Und dass während dieser Zeit die Arbeitder BRM liegen bleibt ist einzig und allein ein Problem des Arbeitgebers
Dass in anderen Branchen die Uhren anders ticken kannst Du Dir anscheinend gar nicht vorstellen. Und ich halte es für durchaus gut, auch mal seinen Horizont zu erweitern, sofern man die Möglichkeit hat
Erstellt am 05.11.2016 um 19:52 Uhr von Kratzbürste
Wir hatten in der Verwaltung 4 Jahre den Spuk der Vertrauenszeit. Die Berge nicht registrierter und unbezahlter Mehrarbeit wurde immer höher. Bis die Kollegen dem BR die Hölle heiß gemacht haben.
Jetzt haben wir wieder Zeiterfassung. Ich sage mal - wem die Vertrauenszeit am meisten nutzt, sollte sich herum gesprochen haben: Dem Arbeitgeber.
Erstellt am 05.11.2016 um 19:55 Uhr von gironimo
Pjöööng - wie kommst Du auf Lebensmittel - chemische Industrie
Erstellt am 05.11.2016 um 19:57 Uhr von Pjöööng
Gibt es da heute noch einen Unterschied?
Erstellt am 06.11.2016 um 11:25 Uhr von merkur
Ich sehe das ebenfalls so, dass in diesem Fall die Zustimmung des BR zu Mehrarbeit eines bestimmten Kollegen an einem best. Tag nicht zwingend ist. Der BR hat nur darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Arbeitszeitgestzes sowie des Arbeitsschutzgesetzes eingehalten werden. Schließlich hat euer BR ja wohl die Einführung der Vertrauensarbeit mitbestimmt..?
Es hängt natürlich noch davon ab, was in eurer BV steht.
Erstellt am 06.11.2016 um 21:28 Uhr von Unschlau
Danke für die Antworte.
Die Frage hatte ich hier gestellt, weil es im Betrieb oft nicht geglaubt wird, dass man tatsächlich Mehrarbeit gemacht hat. Eine Genehmigung durch den Betriebsrat hätte dann Sinn.