Verweigerung der Zustimmung zur Personaleinstellung
Wann kann oder sollte der BR die Zustimmung zur Einstellung eines Mitarbeiters verweigern? Bei uns ist es wiederholt vorgekommen, daß Mitarbeiter ohne vorherige Information geschweige denn Zustimmung des BR eingestellt wurde. Der Chef wurde deswegen auch schon ermahnt. Können bzw. sollten wir jetzt, wo dies wieder vorkommt die Zustimmung verweigern und was geschieht dann a) für die Mitarbeiterin und b) für die Firma?
Community-Antworten (2)
03.05.2005 um 00:33 Uhr
Was bringt es für einen Sinn, die Einstellung zu verweigern ? Das bringt dem neuen AN weder einen Arbeitsplatz noch beeindruckt es den AG.
Ihr könntet den AG an die vertrauensvolle Arbeit erinnern oder rechtliche Schritte einleiten.
03.05.2005 um 09:54 Uhr
Wenn ihr der Einstellung wegen fehlender Anhörung widersprecht, darf der neue AN zwar nicht arbeiten, der AG muß ihn jedoch bezahlen. Das würde ihm sicher eine Lehre sein. Wir haben einmal einer Einstellung widersprochen, da man uns a) verschwieg, dass es eine interne Bewerbung gab und b) der MA früher schon einmal bei unserer Firma war und schwer gemobbt hat ...seitdem hat jede Neueinstellung den schönen Nebensatz im Vertrag stehen: "Vorbehaltlich Zustimmung des BR!"
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