Erstellt am 02.05.2005 um 22:33 Uhr von Rollie
Was bringt es für einen Sinn, die Einstellung zu verweigern ? Das bringt dem neuen AN weder einen Arbeitsplatz noch beeindruckt es den AG.
Ihr könntet den AG an die vertrauensvolle Arbeit erinnern oder rechtliche Schritte einleiten.
Erstellt am 03.05.2005 um 07:54 Uhr von Dags
Wenn ihr der Einstellung wegen fehlender Anhörung widersprecht, darf der neue AN zwar nicht arbeiten, der AG muß ihn jedoch bezahlen. Das würde ihm sicher eine Lehre sein.
Wir haben einmal einer Einstellung widersprochen, da man uns a) verschwieg, dass es eine interne Bewerbung gab und b) der MA früher schon einmal bei unserer Firma war und schwer gemobbt hat ...seitdem hat jede Neueinstellung den schönen Nebensatz im Vertrag stehen: "Vorbehaltlich Zustimmung des BR!"