Mitbestimmungsrecht bei Zuordnung zu Schichten
Hallo......
bei uns im Klinikum wird Schichtarbeit geleistet, vor Jahren wurden alle Mitarbeiter gefragt, ob sie in Früh/ Spät bzw. Früh/ Nacht eingesetzt werden wollen. Momentan können Nachtdienste nur noch schlecht bzw. gar nicht personel abgedeckt werden. Jetzt wurden Mitarbeiter einfach (ohne persönliche Nachfrage) in die Nachtdienste statt Spätdienste eingeteilt. DieMitarbeiter sind sauer (Vereinbarkeit von Famile und Beruf / Alter / seit Jahren keine nachtdienste mehr abgeleistet/ Ängste alleine nachts zu arbeiten......) und haben sich an den BR gewandt. Haben wir nicht ein Mitbestimmungsrecht bei der Zuordnung zu einer bestimmten Schicht??? Habe irdendwo schon mal was davon gehört.......
Community-Antworten (2)
04.11.2016 um 17:24 Uhr
Ich fürchte, da habt Ihr kein Mitbestimmungsrecht. Ihr könnt aber natürlich eine BV verhandeln zum Thema Umgang miteinander im Betrieb oder familienfreundliches oder altersgerechtes Arbeiten im Betrieb. Immerhin gibt es mindestens zwei gravierende Argumente dafür: Mitarbeiter, die nachts nicht arbeiten können/wollen, aber müssen, melden sich häufiger krank. Mitarbeiter, die so behandelt werden, suchen sich eine andere Stelle - und da beißt sich die Katze in den Schwanz. Ein Arbeitgeber, der gute Mitarbeiter acquirieren will, muss sich halt was einfallen lassen, sonst wird er ein Opfer des Personalmangels.
04.11.2016 um 17:37 Uhr
Natürlich könnt Ihr die Dienstpläne erst einmal ablehnen (§ 87 Abs. 1 Nr.2+3 BetrVG; es sei denn. Ihre habt eine BV abgeschlossen, die Euch diese Option abschneidet).
Dann fordert Ihr Verhandlungen zur Klärung der anstehenden Probleme. Dabei dürfte das Thrma Familie und Beruf eine ebenso große Rolle spielen, wie die Frage, ob sich die Arbeitsverträge durch jahrelange Übung konkretisiert haben .....
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