Heftige Aktion des AG wegen Corona
Ein AN hat mit zwei FK ein Mitarbeitergespräch spontan in einen kleinen Nebenraum im Betrieb. So mit würde der AN unvorbereitet überrumpelt. Der AN wird von FK gefragt ob er es sich vorstellen könnte an ein anderes Unternehmen innerhalb es des Konzerns verliehen zu werden. Damit würde der eine AN in seinen Betrieb die Kurzarbeit für die Belegschaft vermeiden. Der AN wollte Bedenkzeit bis zum nächsten Tag. Am nächsten Tag wollte er es ablehnen mit der Begründung wie so soll ausgerechnet er damit alleine mal die Welt retten können. Er hatte am Tag drauf das Gespräch erneut mit den zwei FK und als er sagte dass er es nicht machen wird. Da wurde von den FK die Moral Keule raus geholt und der AN bot eine andere Möglichkeit an wie Stundenreduzierung. Was auch nach den FK nicht reichen würde um die Belegschaft vor der Kurzarbeit zu retten. Die FK forderten unter heftigster Moral Keule für den AN ein besseres Angebot für die AG. Und immer wieder Moral Keule zwischen durch. Da hat der AN getreu den Motto wenn ich ganz einbreche wird man in Ruhe gelassen und kommt aus den Raum raus und hat erst mal seinen Frieden zurück. Er bot eine unbezahlte Freistellung an, nur um in Ruhe gelassen zu werden. Nachmittags wurde den AN die Vertragsänderung für eine unbezahlte Freistellung überreicht. Meines Erachtens ist es sittenwidrig und nötigung vom AG gegenüber den AN. Und das noch bei Zeiten von Corona wo alles in Kraft gesetzt wird von der Regierung den Betrieben und Arbeitnehmern in vollen Umfang zu helfen. Wie sollte sich jetzt der AN Verhalten?
Community-Antworten (18)
29.03.2020 um 01:26 Uhr
Bitte den Sachverhalt noch einmal verständlich schildern!
29.03.2020 um 09:14 Uhr
Der Arbeitnehmer wollte nicht innerhalb des Konzern verliehen werden. Er wurde von den Führungskräften diesbezüglich gefragt. Und es gab die Aussage dass es freiwillig sei, er könnte auch nein sagen. Der Arbeitnehmer wurde einen Tag erneut bedrängt von den Führungskräften weil das Nein nicht akzeptiert wurde. Daraufhin war Stunden zu reduzieren ein Vorschlag des Arbeitnehmers. Dies reichte den Führungskräften nicht. Dann hatte Arbeitnehmer gesagt dann stellt mich doch unbezahlt frei. Weil er immer genötigt wurde von den Führungskräften sich verleihen zu lassen. Danach gab es ein Schreiben zu der unbezahlten Freistellung. Dieses Schreiben wird der Arbeitnehmer nicht unterschreiben. Die Frage ist was kann er mache?
29.03.2020 um 10:03 Uhr
Bist du dort BR , gibt es überhaupt einen? Dem AN kann man nur raten, sich rechtlich beraten zu lassen (Fachanwalt für Arbeitsrecht).
29.03.2020 um 10:21 Uhr
Es gibt einen BR. Das mit den Anwalt habe ich ihn auch geraten. Das ganze war aus meiner Sicht Nötigung durch die Führungskräfte im Gespräch und so gleich noch ein sittenwidriges Verhalten der Geschäftsführung durch das schriftliche Angebote der unbezahlten Freistellung. Dieses soll auch nur ein Mitarbeiter machen von zwei Tausend Mitarbeitern am Konzernstandort, Diskriminierung und Ungleichbehandlung wären auch treffende Worte. Vor allen es wird die Kurzarbeit vorbereitet am Konzernstandort. Dann würde dieser eine Mitarbeiter raus fallen.
29.03.2020 um 11:27 Uhr
Warum hat der Kollege denn kein BR-Mitglied zum Gespräch mitgenommen? Der BR kann ja auch noch der Versetzung die Zustimmung verweigern, wenn ihr Nachteile seht.
29.03.2020 um 11:32 Uhr
Vermutlich war es für den Arbeitnehmer zu spontan und wurde überrumpelt.
29.03.2020 um 12:26 Uhr
Was ist denn ein FK?
29.03.2020 um 12:28 Uhr
Vermutungsmodus an: FührungsKraft Vermutungsmodus aus.
29.03.2020 um 13:11 Uhr
FK = Führunskraft AN = Arbeitnehmer AG = Arbeitgeber GF = Geschäftsführung
29.03.2020 um 13:41 Uhr
Nötigung? Gewalt wurde hier ja wohl nicht angewandt und mit welchem empfindlichen Übel soll hier gedroht worden sein? Ist diese "Moral Keule" etwa ein empfindliches Übel?
Und der Mitarbeiter hat doch (ungeschickterweise) die unbezahlte Freistellung angeboten? Wieso ist die schriftliche Ausfertigung eines entsprechenden Vertrages sittenwidrig?
29.03.2020 um 14:42 Uhr
Vermute mal dass dieser Vorschlag sarkastisch vorgebracht wurde nur um aus dieser Situation erst mal heraus zu kommen. Der Arbeitnehmer muss es ja nicht unterschreiben. Nur die Frage ist ja was kann dann noch auf den Arbeitnehmer zu kommen? Bzw. wie sollte der Arbeitnehmer jetzt drauf reagieren?
29.03.2020 um 15:34 Uhr
Hier kennt niemand die Hintergründe, da wird auch niemand diese Fragen beantworten können.
29.03.2020 um 15:41 Uhr
Ich würde dem AN raten gleich morgen einen Rechtsanwalt auf zu suchen. Vorfall schildern und prüfen ob man die Unterschrift zurück ziehen kann. Weiterhin sollte der Rechtsanwalt prüfen, ob eine Konzernleihe bei euch überhaupt erlaubt ist. Wenn nicht wäre das eine illegale Arbeitnehmerüberlassung. Das aber kann dir von hier aus keiner beantworten.
29.03.2020 um 17:02 Uhr
bei uns kann man keinen Anwalt mehr besuchen. Wegen Corona nur noch Kontakt per Telefon möglich
29.03.2020 um 17:07 Uhr
Oder so ;-)
30.03.2020 um 02:45 Uhr
Welche Unterschrift denn zurückziehen?
30.03.2020 um 08:14 Uhr
Der Arbeitnehmer hat das Schriftstück nicht unterschrieben und wird es nicht unterschreiben.
01.04.2020 um 11:23 Uhr
Ich gehe mal davon aus, du warst bei keinem der Gespräche dabei, insofern ist alles was du hier schreibst bestenfalls Hörensagen und Vermutungen.
Genau für solche Fälle ist der BR da. Dein Kollege soll sich - wenn auch sehr spät - an den BR wenden. Wenn der BR einen guten Draht zum AG hat kann er hier sicherlich deeskalierend wirken. Mal ehrlich, das ein MA durch seinen Wechsel innerhalb des Unternehmens die Kurzarbeit von 2000 anderen verhindern kann ist ja wohl Blödsinn. Da steckt doch etwas anderes dahinter.
Verwandte Themen
Vielleicht interessant für Betriebsräte aus dem Großraum Köln
Was machen wir? Analyse, Aufklärung, Gegenwehr Die aktion ./. arbeitsunrecht sammelt Wissen und praktische Erfahrungen über aggressive Arbeitgeber und ihre professionellen Helfer, deren Strategien un
TVÖD VKA Corona Sonderzahlung und Aufstockung zum Kurzarbeitergeld
Hallo zusammen, für uns trifft der TVÖD VKA zu. Wir haben eine Frage zur einmaligen Corona Sonderzahlung. Leider finden wir im Netz keine Informationen, die für uns hilfreich sein könnten. Viellei
Nur mal so zur INFO für erfahrene Betriebsräte und Neulinge
aktion ./. arbeitsunrecht e. V. - Initiative für Demokratie in Wirtschaft und Betrieb Organisation: aktion ./. arbeitsunrecht e. V. Name: Jessica Reisner Ort: Köln Webseite: www.aktion.arbeitsunrecht
Corona Neuinfektionen
Hallo liebe BR- Kollegen in Deutschland, ich habe mal wieder einen neuen Fall: In unserem Unternehmen sind immer mal wieder Corona Ausbrüche, was ja in der heutigen Zeit leider normal ist, bei einer
Corona Arbeitsschutzverordnung für Betriebsratsarbeit?
Hallo zusammen, unser Arbeitgeber "spackt", wenn es um Home Office geht... Er bewertet viele Arbeitsplätze so, dass angeblich Home Office nicht (also auch nicht teilweise) möglich sein soll. Wir sehen