Erstellt am 12.10.2018 um 21:05 Uhr von alterMann
Als erstes könntest Du Dir Deinen Arbeitsvertrag genau durchlesen. Steht da was davon, wie lange rückwirkend Du Ansprüche geltend machen kannst? Üblicherweise sind das sechs Monate. Damit sind Rückforderungen für 2013 - Anfang 18 schon mal passé, es sei denn, Du könntest dem AG Vorsatz nachweisen.
Bei der freiwilligen Zahlung käme es auf die Bedingungen an, die mit dieser Zahlung ggfs. verbunden waren. Vergleiche: Eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) wird auch für die zukünftige Treue zum Betrieb gezahlt und kann deshalb beim Ausscheiden vor dem 1.4. des Folgejahres vom AG zurückgefordert werden kann.
Erstellt am 13.10.2018 um 19:21 Uhr von UliPK
Ergänzend zu der Antwort von "alterMann" könnte auch noch eine Ausschlusszeit im TV stehen
Erstellt am 13.10.2018 um 22:15 Uhr von ganther
und man sollte mal klären ob der Tarifvertrag vollständig Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist...