Erstellt am 03.11.2016 um 00:50 Uhr von Challenger
Tach auch christian,
hier könnte es sich um einen "Erpressungsversuch" des AG handeln, bzw Um einen Versuch handeln, die MBR'te des BR zu umgehen.
Bei Werkverträgen habt Ihr in der Regel KEINE MBR'te. Denn bei einem Wervertrag organisiert der Werkhersteller die zu Erreichung seines wirtschaftlichen Erfolges notwendigen Handlungen selbst.
Zunächst aber stellt sich die Frage, welche Arbeiten Euer AG denn genau an Subunternehmer vergeben will. Im Zweifel könnte es sich nämlich um Leiharbeit handeln. Bei Leiharbeit seid Ihr jedoch in der MB nach §99 BetrVG.
Erstellt am 03.11.2016 um 07:35 Uhr von gironimo
Wenn es Konsens bei euch im BR ist, dass die Belastung der AN zu hoch wird, lehnt den Plan ab.
Es ist ja noch Zeit, dass ihr einen Vorschlag nach § 92a BetrVG einreicht.
Erstellt am 03.11.2016 um 09:07 Uhr von Pickel
Challenger, wo bitte meinst du da einen "Erpressungsversuch" zu erkennen?
Der BR des Fragestellers meint, es falle zu viel Samstagsarbeit an und lehnt (korrekt) die weitere Mehrarbeit ab. Der AG hat weiterhin Arbeiten zu vergeben. Er akzeptiert das Votum des BR und entscheidet sich für eine Alternative, die die MA Samstags nicht mehr in dem Maße belastet. Albern, da von Erpressung zu sprechen!
Erstellt am 03.11.2016 um 09:45 Uhr von gironimo
Es ist dennoch zumindest der eindeutige Versuch, Druck auf den BR aufzubauen. Das sehe ich auch so.
Erstellt am 03.11.2016 um 09:53 Uhr von Pickel
Gironimo, nimm doch bitte deine Scheuklappen ab.
Der AG hat Arbeit zu vergeben. Der BR sagt "nicht mit uns", der AG vergibt diese daraufhin nach außen. Wo entsteht da Druck? Der Wille des BR (Entlastung) wurde doch umgesetzt!
Davon ab: Gerade du, der die Druckmechanismen des BR (Keine Zustimmung zur Mehrarbeit) offensiv nutzt, solltest Druck (so es welcher wäre) auch von der anderen Seite mit der gleichen Sportlichkeit akzeptieren.
Erstellt am 03.11.2016 um 11:02 Uhr von stehipp
Vielleicht muss man als BR auch manchmal den AG verstehen.
Die Arbeitsauslastung ist scheinbar sehr gut bei Euch. Grundsätzlich mal ein Grund zum freuen. Jetzt müssen die Aufträge aber auch abgearbeitet werden und dafür scheint Samstagsarbeit aus Sichtz des AG notwendig zu sein.
Der AG bietet an, dies mit der Stammmannschaft zu erledigen, was ihr als BR sicherlich mit berechtigten Argumenten nicht zustimmen wollt.
Was soll also nun der AG machen? Aufträge ablehen und möglicherweise Kunden verärgern oder an Mitbewerber verlieren?
Die Stammbelegschaft steht ihm nicht zur Verfügung, ergo muss er sich eine alternatie Lösung einfallen lassen.
Erstellt am 03.11.2016 um 11:44 Uhr von Challenger
Tach auch,
Pickel : Aufträge nach außen abgeben ? Warum ?
stehipp : Aufträge ablehnen ? Wieso ? Alternative Lösung einfallen lassen ? Volltreffer !!!
Zum Beispiel Neueinstellungen.
Erstellt am 03.11.2016 um 11:56 Uhr von Pjöööng
Zitat (Challenger):
"Zum Beispiel Neueinstellungen."
Die Fallschilderung legt nahe dass dem Arbeitgeber damit überhaupt nicht geholfen sein dürfte.
Erstellt am 03.11.2016 um 11:57 Uhr von Pickel
Challenger, ob Neueinstellungen sinnvoll sind, solltest du vielleicht doch besser die Personen entscheiden lassen, die sich ein Urteil bilden können.
Der AG hat sich anders entschieden - das ist seine ureigene Freiheit, die er zu recht nutzt, da er von dieser Entscheidung überzeugt ist.
Neueinstellungen generell als vorzuziehenden Weg vorzuschlagen, zeigt einfach wie wenig Verstand du für die Materie hast.
Nochmal, wo ist das ein Erpressungsversuch?
Erstellt am 03.11.2016 um 12:19 Uhr von Challenger
Pickel Du spinnst ganz einfach.Du solltest Dich vielleicht auf die zwei oder drei Dinge beschränken,von denen Du tatsächlich etwas verstehst.
Erstellt am 03.11.2016 um 13:04 Uhr von moreno
,,Pickel Du spinnst ganz einfach" Das mag zwar stimmen.... aber hier hat er doch offensichtlich Recht! Der AG lässt den BR seine Mitbestimmung wie viel der benötigten Mehrarbeit von der Abteilung abgedeckt werden. Der Rest wird dann eben von Sub Firmen erledigt. Wie viele AG machen dies anders und drohen Betriebsräten wenn dieser Mehrarbeit nicht zustimmt?
Hier Einstellungen zu fordern ist ja völlig utopisch!
Erstellt am 03.11.2016 um 13:14 Uhr von Pjöööng
Ich gebe Pickel ja ungerne Recht, aber hier liegt er in der Tat nicht falsch.
Challengers Beiträge in diesem Thread lassen allerdings ein erhebliches Maß an Ahnungslosigkeit bezüglich Betriebswirtschaft erkennen.
Erstellt am 03.11.2016 um 13:25 Uhr von gironimo
Aber ihr kennt doch gar nicht die betriebswirtschaftliche Situation. Das sind reine Spekulationen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit lässt sich das Problem auch innerbetrieblich lösen, ohne Fremdvergabe. Ja- auch nur eine Vermutung, die auf Erfahrung beruht. Daher meine Empfehlung an den BR, einen Vorschlag zur Personalplanung zu erarbeiten.
Erstellt am 03.11.2016 um 13:29 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Mit hoher Wahrscheinlichkeit lässt sich das Problem auch innerbetrieblich lösen, ohne Fremdvergabe"
In der Tat! Zitat (ChristianPfalz): "Wir haben den Arbeitsplan für das nächste Jahr erhalten ..."
Erstellt am 03.11.2016 um 15:38 Uhr von ChristianPfalz
Hallo!
1. Vorweg danke für die zahlreiche Antworten.
2. Ich glaube ich habe entweder zu wenig oder zuviel Infos gegeben, da sich meine Frage eher darauf bezog, ob ein BR bei Werkverträgen Mitbestimmung oder Mitbewirkungsrecht haben.
3.Was sich dann jeder Kollege eigeninterpretiert hat, fand ich ziemlich spannend. Weil jeder irgendwo recht hat mit dem was er geschrieben und gedacht hat.
4. Pickel hat mit den Infos die ich gab gar nicht mal so unrecht. Man sollte es auch mal von einer anderen Seite aus beleuchten. Am nächsten kam doch allerdings Challanger mit seiner Theorie. Und genauso denke ich über unseren AG auch.
5. Arbeit haben wir in unserem Unternehmen on maß, nur finden wir nicht die geeignete Arbeiter bzw. gute Arbeiter. Wobei wir schon richtig gute Arbeiter hatten. Nur wurden sie verekelt ,da der Umgang mit dem Personal nicht gerade der Beste ist. Und dann kommt auch noch dieses beschießene Lohn- System ins spiel, dass es wirklich ,wirklich ,wirklich nicht gerade leicht macht. Knochenarbeit, scheiss Lohn-System, und Behandlung wir Dreck.
6. Würde der AG die Leute besser behandeln und auch dementsprechend bezahlen hätte er Bewerber, die gerne für ihn arbeiten würden.80% der Beschäftigten haben innerlich schon längst gekündigt. In meiner Augen macht er es sich etwas zu einfach:" Dann gebe ich es eben an Subunternehmer"
Da finde ich es dann wieder eine Sache ,die es dem AG ermöglicht seine perfide Art auszureizen. Wenn ein BR keine Mitbestimmungsrecht oder Mitwirkungsrecht bei Werkverträgen hat wie kann man dieses treiben dann stoppen?
7. Wir vom BR stellen uns gegen diesen Arbeitsplan, um die Belegschaft vor Gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Und damit nicht noch mehr Beschäftigen zur Kündigung genötigt werden.
Der einzige weg, um da erfolgreich zu sein, wäre, wenn wir als BR eine Mitbestimmungsrecht bei Werksverträgen hätten.
Beste Grüße und besten Dank
Erstellt am 03.11.2016 um 16:19 Uhr von Challenger
Hallo Christian,
wenn Ihr, wie geplant, die Zustimmung zu Überstunden und/oder Samstagsarbeit verweigert
und der AG sich tatsächlich Fremdpersonal über einen Subunternehmer ins Haus holt, dann stell
die Einzelheiten, wie die Fremdarbeiter die Tätigkeiten ausführen, nochmal ins Forum ein.
Erstellt am 03.11.2016 um 16:29 Uhr von ChristianPfalz
was meinst Du damit. Kann Dir gerade nicht folgen was Du damit meinst. Sorry
Erstellt am 03.11.2016 um 16:40 Uhr von Pjöööng
Ach, vermutlich dieses ständige allgemeine "Der Werkvertragende darf aber Anweisungen nur über seinen Arbeitgeber bekommen und nicht direkt vom Auftraggeber, sonst könnte illegale Arbeitnehmerüberlassung vorliegen." Eine Problematik die hier mit großer Intensität immer wieder erwähnt wird, im realen Leben aber kaum eine Rolle spielt. Schon gar nicht wenn der Auftraggeber ein Sklaventreiber ist...
Aber ansonsten: Ihr bekommt kein Personal vom Arbeitsmarkt und jetzt glaubst Du dass Dein Chef zum Knuddelbären würde wenn es Euch gelänge ihm die Werkverträge madig zu machen?
Wird nicht funktionieren...
Erstellt am 03.11.2016 um 18:08 Uhr von ChristianPfalz
Ja,dass befürchte ich auch.
Erstellt am 04.11.2016 um 21:19 Uhr von Challenger
Tach auch,
keineswegs Pjöööng.Denn der Werkvertragsvertragsunternehmer könnte auch im Besitz der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung haben und somit läge keine illegale Überlassung vor. Dann aber wäre der BR nach §99 BetrVG zu beteiligen.
Wenn aber die Fremdarbeiter im Rahmen eines sogenannten Scheinwerkvertrages im Einsatz sind,hätte der BR nach §23 i.V.m. §101 BetrVG einen Unterlassungsanspruch.
Die ursprüngliche Frage von Christian war ja, ob der BR beim Werkvertrag ein Mitbestimmungsrecht hat. Nochmal :
1. Bei einem echten Werkvertrag NEIN
2. Bei Leiharbeit ja.
Erstellt am 04.11.2016 um 22:02 Uhr von ChristianPfalz
wie könnte denn der BR prüfen, ob es sich bei der Fremdfirma um einen Scheinwerksvertrag handelt. Hätten wir Einsichtrecht in diese Werkverträge?