Werksverträge Mitwirkungsrecht?
Hallo. Wir haben den Arbeitsplan für das nächste Jahr erhalten und unser AG erwarten bis zur nächsten Sitzung unsere Zustimmung oder Änderungen. Für uns sind eindeutig zu viele Samstags- arbeiten eingeplant. Ändern dürfen wir es gerne nach Aussage unserer GL. Er ist auch bereit die Arbeiten an Subunternehmer zu vergeben. Hat der BR bei Werksverträgen eine MBR oder MWR? Beste Grüße
Community-Antworten (21)
03.11.2016 um 01:50 Uhr
Tach auch christian, hier könnte es sich um einen "Erpressungsversuch" des AG handeln, bzw Um einen Versuch handeln, die MBR'te des BR zu umgehen. Bei Werkverträgen habt Ihr in der Regel KEINE MBR'te. Denn bei einem Wervertrag organisiert der Werkhersteller die zu Erreichung seines wirtschaftlichen Erfolges notwendigen Handlungen selbst. Zunächst aber stellt sich die Frage, welche Arbeiten Euer AG denn genau an Subunternehmer vergeben will. Im Zweifel könnte es sich nämlich um Leiharbeit handeln. Bei Leiharbeit seid Ihr jedoch in der MB nach §99 BetrVG.
03.11.2016 um 08:35 Uhr
Wenn es Konsens bei euch im BR ist, dass die Belastung der AN zu hoch wird, lehnt den Plan ab.
Es ist ja noch Zeit, dass ihr einen Vorschlag nach § 92a BetrVG einreicht.
03.11.2016 um 10:07 Uhr
Challenger, wo bitte meinst du da einen "Erpressungsversuch" zu erkennen?
Der BR des Fragestellers meint, es falle zu viel Samstagsarbeit an und lehnt (korrekt) die weitere Mehrarbeit ab. Der AG hat weiterhin Arbeiten zu vergeben. Er akzeptiert das Votum des BR und entscheidet sich für eine Alternative, die die MA Samstags nicht mehr in dem Maße belastet. Albern, da von Erpressung zu sprechen!
03.11.2016 um 10:45 Uhr
Es ist dennoch zumindest der eindeutige Versuch, Druck auf den BR aufzubauen. Das sehe ich auch so.
03.11.2016 um 10:53 Uhr
Gironimo, nimm doch bitte deine Scheuklappen ab.
Der AG hat Arbeit zu vergeben. Der BR sagt "nicht mit uns", der AG vergibt diese daraufhin nach außen. Wo entsteht da Druck? Der Wille des BR (Entlastung) wurde doch umgesetzt!
Davon ab: Gerade du, der die Druckmechanismen des BR (Keine Zustimmung zur Mehrarbeit) offensiv nutzt, solltest Druck (so es welcher wäre) auch von der anderen Seite mit der gleichen Sportlichkeit akzeptieren.
03.11.2016 um 12:02 Uhr
Vielleicht muss man als BR auch manchmal den AG verstehen.
Die Arbeitsauslastung ist scheinbar sehr gut bei Euch. Grundsätzlich mal ein Grund zum freuen. Jetzt müssen die Aufträge aber auch abgearbeitet werden und dafür scheint Samstagsarbeit aus Sichtz des AG notwendig zu sein. Der AG bietet an, dies mit der Stammmannschaft zu erledigen, was ihr als BR sicherlich mit berechtigten Argumenten nicht zustimmen wollt. Was soll also nun der AG machen? Aufträge ablehen und möglicherweise Kunden verärgern oder an Mitbewerber verlieren? Die Stammbelegschaft steht ihm nicht zur Verfügung, ergo muss er sich eine alternatie Lösung einfallen lassen.
03.11.2016 um 12:44 Uhr
Tach auch, Pickel : Aufträge nach außen abgeben ? Warum ? stehipp : Aufträge ablehnen ? Wieso ? Alternative Lösung einfallen lassen ? Volltreffer !!! Zum Beispiel Neueinstellungen.
03.11.2016 um 12:56 Uhr
Zitat (Challenger):
"Zum Beispiel Neueinstellungen."
Die Fallschilderung legt nahe dass dem Arbeitgeber damit überhaupt nicht geholfen sein dürfte.
03.11.2016 um 12:57 Uhr
Challenger, ob Neueinstellungen sinnvoll sind, solltest du vielleicht doch besser die Personen entscheiden lassen, die sich ein Urteil bilden können. Der AG hat sich anders entschieden - das ist seine ureigene Freiheit, die er zu recht nutzt, da er von dieser Entscheidung überzeugt ist.
Neueinstellungen generell als vorzuziehenden Weg vorzuschlagen, zeigt einfach wie wenig Verstand du für die Materie hast.
Nochmal, wo ist das ein Erpressungsversuch?
03.11.2016 um 13:19 Uhr
Pickel Du spinnst ganz einfach.Du solltest Dich vielleicht auf die zwei oder drei Dinge beschränken,von denen Du tatsächlich etwas verstehst.
03.11.2016 um 14:04 Uhr
,,Pickel Du spinnst ganz einfach" Das mag zwar stimmen.... aber hier hat er doch offensichtlich Recht! Der AG lässt den BR seine Mitbestimmung wie viel der benötigten Mehrarbeit von der Abteilung abgedeckt werden. Der Rest wird dann eben von Sub Firmen erledigt. Wie viele AG machen dies anders und drohen Betriebsräten wenn dieser Mehrarbeit nicht zustimmt? Hier Einstellungen zu fordern ist ja völlig utopisch!
03.11.2016 um 14:14 Uhr
Ich gebe Pickel ja ungerne Recht, aber hier liegt er in der Tat nicht falsch.
Challengers Beiträge in diesem Thread lassen allerdings ein erhebliches Maß an Ahnungslosigkeit bezüglich Betriebswirtschaft erkennen.
03.11.2016 um 14:25 Uhr
Aber ihr kennt doch gar nicht die betriebswirtschaftliche Situation. Das sind reine Spekulationen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit lässt sich das Problem auch innerbetrieblich lösen, ohne Fremdvergabe. Ja- auch nur eine Vermutung, die auf Erfahrung beruht. Daher meine Empfehlung an den BR, einen Vorschlag zur Personalplanung zu erarbeiten.
03.11.2016 um 14:29 Uhr
Zitat (gironimo): "Mit hoher Wahrscheinlichkeit lässt sich das Problem auch innerbetrieblich lösen, ohne Fremdvergabe"
In der Tat! Zitat (ChristianPfalz): "Wir haben den Arbeitsplan für das nächste Jahr erhalten ..."
03.11.2016 um 16:38 Uhr
Hallo!
- Vorweg danke für die zahlreiche Antworten.
- Ich glaube ich habe entweder zu wenig oder zuviel Infos gegeben, da sich meine Frage eher darauf bezog, ob ein BR bei Werkverträgen Mitbestimmung oder Mitbewirkungsrecht haben.
3.Was sich dann jeder Kollege eigeninterpretiert hat, fand ich ziemlich spannend. Weil jeder irgendwo recht hat mit dem was er geschrieben und gedacht hat.
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Pickel hat mit den Infos die ich gab gar nicht mal so unrecht. Man sollte es auch mal von einer anderen Seite aus beleuchten. Am nächsten kam doch allerdings Challanger mit seiner Theorie. Und genauso denke ich über unseren AG auch.
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Arbeit haben wir in unserem Unternehmen on maß, nur finden wir nicht die geeignete Arbeiter bzw. gute Arbeiter. Wobei wir schon richtig gute Arbeiter hatten. Nur wurden sie verekelt ,da der Umgang mit dem Personal nicht gerade der Beste ist. Und dann kommt auch noch dieses beschießene Lohn- System ins spiel, dass es wirklich ,wirklich ,wirklich nicht gerade leicht macht. Knochenarbeit, scheiss Lohn-System, und Behandlung wir Dreck.
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Würde der AG die Leute besser behandeln und auch dementsprechend bezahlen hätte er Bewerber, die gerne für ihn arbeiten würden.80% der Beschäftigten haben innerlich schon längst gekündigt. In meiner Augen macht er es sich etwas zu einfach:" Dann gebe ich es eben an Subunternehmer" Da finde ich es dann wieder eine Sache ,die es dem AG ermöglicht seine perfide Art auszureizen. Wenn ein BR keine Mitbestimmungsrecht oder Mitwirkungsrecht bei Werkverträgen hat wie kann man dieses treiben dann stoppen?
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Wir vom BR stellen uns gegen diesen Arbeitsplan, um die Belegschaft vor Gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Und damit nicht noch mehr Beschäftigen zur Kündigung genötigt werden. Der einzige weg, um da erfolgreich zu sein, wäre, wenn wir als BR eine Mitbestimmungsrecht bei Werksverträgen hätten. Beste Grüße und besten Dank
03.11.2016 um 17:19 Uhr
Hallo Christian, wenn Ihr, wie geplant, die Zustimmung zu Überstunden und/oder Samstagsarbeit verweigert und der AG sich tatsächlich Fremdpersonal über einen Subunternehmer ins Haus holt, dann stell die Einzelheiten, wie die Fremdarbeiter die Tätigkeiten ausführen, nochmal ins Forum ein.
03.11.2016 um 17:29 Uhr
was meinst Du damit. Kann Dir gerade nicht folgen was Du damit meinst. Sorry
03.11.2016 um 17:40 Uhr
Ach, vermutlich dieses ständige allgemeine "Der Werkvertragende darf aber Anweisungen nur über seinen Arbeitgeber bekommen und nicht direkt vom Auftraggeber, sonst könnte illegale Arbeitnehmerüberlassung vorliegen." Eine Problematik die hier mit großer Intensität immer wieder erwähnt wird, im realen Leben aber kaum eine Rolle spielt. Schon gar nicht wenn der Auftraggeber ein Sklaventreiber ist...
Aber ansonsten: Ihr bekommt kein Personal vom Arbeitsmarkt und jetzt glaubst Du dass Dein Chef zum Knuddelbären würde wenn es Euch gelänge ihm die Werkverträge madig zu machen? Wird nicht funktionieren...
03.11.2016 um 19:08 Uhr
Ja,dass befürchte ich auch.
04.11.2016 um 22:19 Uhr
Tach auch, keineswegs Pjöööng.Denn der Werkvertragsvertragsunternehmer könnte auch im Besitz der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung haben und somit läge keine illegale Überlassung vor. Dann aber wäre der BR nach §99 BetrVG zu beteiligen. Wenn aber die Fremdarbeiter im Rahmen eines sogenannten Scheinwerkvertrages im Einsatz sind,hätte der BR nach §23 i.V.m. §101 BetrVG einen Unterlassungsanspruch. Die ursprüngliche Frage von Christian war ja, ob der BR beim Werkvertrag ein Mitbestimmungsrecht hat. Nochmal :
- Bei einem echten Werkvertrag NEIN
- Bei Leiharbeit ja.
04.11.2016 um 23:02 Uhr
wie könnte denn der BR prüfen, ob es sich bei der Fremdfirma um einen Scheinwerksvertrag handelt. Hätten wir Einsichtrecht in diese Werkverträge?
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