Rechte des Betriebsrates
Hallo, ich komme aktuell mit den Begrifflichkeiten Mitbestimmungsrecht und Mitwirkungsrecht durcheinander. Durch das BetrVG und YouTube Videos bin ich mir leider noch nicht zu 100% sicher, weswegen ich die Frage stelle: Übt der Betriebsrat nach §99 bei Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen ein Mitbestimmungsrecht oder Mitwirkungsrecht aus?
Ich freue und Bedanke mich im Voraus über hilfreiche Antworten.
Community-Antworten (2)
03.07.2023 um 02:25 Uhr
Das ergibt sich aus der Überschrift des Gesetztes: "Betriebsverfassungsgesetz § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen:
03.07.2023 um 12:48 Uhr
Mitbestimmung bedeutet, dass Ihr, wie im 99er, als BR einen Beschluss fassen müsst ehe der AG eine Maßnahme umsetzen kann.
Mitwirkung kann z.B. lediglich ein Informationssrecht ohne echte Mitbestimmung beinhalten, wie zum Beispiel beim Bau einer neuen Arbeitsstätte.
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