W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rechte des Betriebsrates

A
Azubimarie
Jul 2023 bearbeitet

Hallo, ich komme aktuell mit den Begrifflichkeiten Mitbestimmungsrecht und Mitwirkungsrecht durcheinander. Durch das BetrVG und YouTube Videos bin ich mir leider noch nicht zu 100% sicher, weswegen ich die Frage stelle: Übt der Betriebsrat nach §99 bei Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen ein Mitbestimmungsrecht oder Mitwirkungsrecht aus?

Ich freue und Bedanke mich im Voraus über hilfreiche Antworten.

34202

Community-Antworten (2)

C
Catweazle

03.07.2023 um 02:25 Uhr

Das ergibt sich aus der Überschrift des Gesetztes: "Betriebsverfassungsgesetz § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen:

M
Muschelschubser

03.07.2023 um 12:48 Uhr

Mitbestimmung bedeutet, dass Ihr, wie im 99er, als BR einen Beschluss fassen müsst ehe der AG eine Maßnahme umsetzen kann.

Mitwirkung kann z.B. lediglich ein Informationssrecht ohne echte Mitbestimmung beinhalten, wie zum Beispiel beim Bau einer neuen Arbeitsstätte.

Ihre Antwort