Mitarbeitergespräch - Anstehende Personalveränderungen in Abteilung X
Ein Mitarbeiter (Abteilungsleiter der Abteilung X) ist zu einem Gespräch mit der GL und der Technischen Leitung eingeladen worden. Dieser ist nun mit der Frage auf mich zugekommen, ob ein Mitglied des BR an dieser Besprechung teilnehmen könne, da er befürchtet, dass das Gespräch für ihn unangenehm werden könnte - und das nicht ohne Grund. Der Kollege steht schon seit einiger Zeit ganz oben auf der Abschussliste und es ist nun zu befürchten, dass dieser in seinen Kompetenzen beschnitten werden soll - womöglich soll ihm auch die Leitung der Abteilung entzogen werden.
Nun ist die Einladung aber wie folgt tituliert: "Anstehende Personalveränderungen in Abteilung X". Das könnte nun ja ein rein informelles Gespräch sein. Wie seht ihr das? Kann/Darf ein BR-Mitglied an einem solchen Gespräch teilnehmen? Wenn ja, auf Basis welcher Grundlage?
Community-Antworten (8)
26.04.2019 um 10:37 Uhr
§ 82 Betrvg .. zu Maßnahme die seine Person betreffen. Geh einfach mit - wenn der AG dann sagt, WAs möchten Sie hier - es geht heute nicht um Person X, sondern nur um seine Untergebenene und dich nicht dabeihaben will, dann gehst halt wieder.
26.04.2019 um 11:07 Uhr
Sehe ich nicht so. Personalveränderung gehen den BR immer etwas an. Also mitgehen und sei es um Informationen zu erhalten.
26.04.2019 um 12:24 Uhr
Tulpe, der BR hat ganz sicher kein Recht darauf die Informationen in den Abteilungsgesprächen mit abzugreifen,
27.04.2019 um 11:22 Uhr
Oh man - geht hin.
28.04.2019 um 01:19 Uhr
Zitat Cyber99 : ........nun zu befürchten, dass dieser in seinen Kompetenzen beschnitten werden soll - womöglich soll ihm auch die Leitung der Abteilung entzogen werden.
Wenn ihm die Leitung der Abteilung entzogen werden soll, ist der BR ohnehin nach §99 BetrVG zu beteiligen. Da er Abteilungsleiter ist, dürfte er ohnehin nicht auf den Mund gefallen sein. Er kann sich daher zunächst getrost anhören, was der AG von ihm will, ohne selbst irgentwelche Erklärungen im Gespräch abgeben zu müssen. Wenn man ihm einen Anderungs- bzw einen Aufhebungsvertrag unter die Nase hält, kann er aufstehen und gehen.
Siehe das hier :
(PDF) Merkblatt für Arbeitnehmer zum Thema „Personalgespräch“ Die ... https://www.ra-elfering.de/pdf/MerkblattArbeitnehmerPersonalgespraech.pdf
Merkblatt für Arbeitnehmer zum Thema „Personalgespräch“ .... Arbeitnehmer mitteilen, dass er seine Teilnahme am Gespräch davon abhängig macht, dass ihn ...
30.04.2019 um 10:15 Uhr
Zitat Challenger: Wenn ihm die Leitung der Abteilung entzogen werden soll, ist der BR ohnehin nach §99 BetrVG zu beteiligen.
Dazu musst Du wissen, dass es, in den uns vorliegenden Exemplaren des BetrVG, den §99 und auch ein paar andere einfach nicht gibt.
Die Besprechung hat inzwischen stattgefunden und das was in dem von Dir empfohlenen Merkblatt steht trifft den Nagel ziemlich genau auf den Kopf. Es waren auch andere Kollegen aus dem Betriebsrat anwesend, nachdem die Geschäftsführung meine Teilnahme abgelehnt hatte: Dem Kollegen wurde zwar nicht die Leitung der Abteilung entzogen, es wurden ihm aber massive Vorhaltungen gemacht und es wurden ihm Aufgaben entzogen. Gleichzeitig wurde ihm mitgeteilt, dass ein neuer Mitarbeiter eingestellt wurde, der eigentlich typischerweise in seine Abteilung gehören würde. Dieser wurde jetzt aber einfach in einem anderen Bereich angesiedelt. Da in der betroffenen Abteilung in Kürze zwei Mitarbeiter in den Ruhestand gehen, sieht es ganz danach aus, als wenn man die Abteilung des Kollegen einfach scheibchenweise sterben lassen würde und neue Kollegen mit diesen Tätigkeiten einfach an anderer Stelle ansiedelt. Das ist sozusagen eine schleichende Degradierung und Auflösung der Abteilung.
Ich wäre in diesem Fall geneigt gewesen, die Zustimmung zur Einstellung des neuen Kollegen, der in einem anderen Bereich angesiedelt wird, zu verweigern. Die Begründung wäre vielleicht nicht ganz einfach gewesen, aber da hätte man mal kreativ sein müssen.
Beim BRV erntete ich mit meinem Hinweis auf §99 nur ein Achselzucken.
Fraglich ist auch, ob der Entzug der Aufgaben dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterliegt oder ob im konkreten Fall sogar eine Änderungskündigung erforderlich gewesen wäre. Der betroffene Kollege hat allem Anschein nach aber nicht vor, dagegen vorzugehen.
30.04.2019 um 11:00 Uhr
"Dazu musst Du wissen, dass es, in den uns vorliegenden Exemplaren des BetrVG, den §99 und auch ein paar andere einfach nicht gibt."
Such mal nach dem Buch mit der ISBN 978-3423050067. Kostet um die 10 Euro und enthält das BetrVG vollständig und noch viele andere Gesetze (teilw. in Auszügen)
Ansonsten findest du im Netz das gesamte BetrVG und andere Gesetze: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/
30.04.2019 um 11:06 Uhr
@rsddbr Sorry, das mit dem §99 war natürlich ironisch gemeint. Das von Dir empfohlene Werk ist mein ständiger Begleiter. Aber was nützen uns die schönsten Gesetzestexte, wenn´s keinen interessiert.
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