Erstellt am 22.05.2023 um 21:29 Uhr von celestro
Die Frist, die Du in § 11 findest.
Erstellt am 22.05.2023 um 21:31 Uhr von Asiaboy
Da steht. Nur Kollektivregelung bei 11
Erstellt am 22.05.2023 um 23:26 Uhr von Catweazle
In Deutschland gibt es mehr als 80000 Tarifverträge. Steht im Vertrag welcher gemeint ist? Wenn nicht, gelten wahrscheinlich die gesetzlichen Fristen.
Erstellt am 23.05.2023 um 00:37 Uhr von celestro
"Da steht. Nur Kollektivregelung bei 11"
Verstehe ich nicht!
Erstellt am 23.05.2023 um 07:45 Uhr von Kehler
Ich vermute stark das es bei euch einen Betriebsrat gibt und der hat wahrscheinlich eine Betriebsvereinbarung darüber. Wenn im Tarifvertrag nicht mehr steht. Welcher Tarifvertrag gilt für dich?
Erstellt am 23.05.2023 um 09:08 Uhr von Asiaboy
Ich habe nochmal gelesen das ist eine Manteltarifvertrag von IG Metal. Im Internet hab ich diese Manteltarifvertrag gelesen und da steht das der AN 6 Monat Kündigungsfrist hat
Erstellt am 23.05.2023 um 09:36 Uhr von IlkaB
Um deine Frage beantworten zu können, braucht es ein paar Informationen:
- Manteltarifvertrag der IG Metall, ja. Und für welches Tarifgebiet?
- wie lange bist du bei deinem Arbeitgeber beschäftigt?
- steht die Formulierung aus deinem ersten Posting so im Arbeitsvertrag?
- gibt es eine Betriebsvereinbarung in eurem Unternehmen, die das Thema Kündigungsfrist betrifft?
Ohne diese Information kann dir niemand eine Auskunft geben.
Erstellt am 23.05.2023 um 09:54 Uhr von Asiaboy
Da steht Manteltarifvertrag aus der Metallindustrie Nordbadenwürttemberg von 1998. Ich bin schon 15 Jahre in den Betrieb.
Erstellt am 23.05.2023 um 10:01 Uhr von Kehler
Dann wird wohl, ohne den TV gelesen zu haben, die 6 Monate für dich gelten.
Erstellt am 23.05.2023 um 10:04 Uhr von Asiaboy
Dann ist es schlecht für mich oder?? Ich möchte früher raus aus der Firma. Ich dachte das Günstigheit Prinzip wird doch angewandt also normalerweise 4 Woche ist doch günstiger für mich. Das heiss aber auch das der AG wenn er mich kündigt auch 6 Monate Frist hat.
Erstellt am 23.05.2023 um 10:29 Uhr von Catweazle
Die Kündigungsfrist beträgt für dich 4 Wochen zum 15. Eine Monats oder Monatsende. Die 6 Monate gelten für den Arbeitgeber. Mangels Öffnungsklausel für Betriebsräte im § 622 BGB kann es keine wirksame Betriebsvereinbarung geben.
Erstellt am 23.05.2023 um 10:33 Uhr von Asiaboy
Es heiss das was im Manteltarifvertrag steht gelten nicht für mich. Ich habe gedacht das die 6 Monate gelten weil bei vielen Bewerbungsgespräch sagen alle das ich 6 Monate Kündigungsfrist haben aber ich habe auch gesagt das es die 4 Wochen sind. In meine Arbeitsvetrag wird nur auf den Paragraf 11 hingewiesen und Paragraf 11 ist das mit den Manteltarifvertrag
Erstellt am 23.05.2023 um 10:40 Uhr von Kehler
Ich hab mal den § aus dem TV rauskopiert.
§ 5
Kündigungsfristen
5.1 Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von vier Wochen
zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt
werden.
5.2 Für die Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist,
wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder dem Unternehmen
2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Erstellt am 23.05.2023 um 10:45 Uhr von Asiaboy
Das ist aber nur TV . Was ist mit Manteltarifvertrag. Ist das auch gleiche?? Ich verstehe dann nur nicht warum alle Personalchef bei Bewerbungsgespräch sagen das ich 6 Monate Kündigungsfrist habe. Das ist was mich unsicher macht. Ich möchte jetzt nicht meine Betriebsrat fragen weil dann kommt es heraus das ich kündigen möchte. Das möchte ich nicht.
Erstellt am 23.05.2023 um 10:56 Uhr von Kehler
IG Metall
Bezirk Baden-Württemberg
Manteltarifvertrag
2017
Erstellt am 23.05.2023 um 11:01 Uhr von Asiaboy
Bei mir steht Auf das Arbeitsverhältnis finden gemäß der Regelungsabrede von 19.5.1998 die tarifvertraglichen Regelungen der Metallindustrie weitgehende Anwendung, insbesondere größtenteils der Manteltarifvertrag in der Fassung von 18.12.1996 sowie die jeweils gültigen Betriebsvereinbarung.
Erstellt am 23.05.2023 um 11:40 Uhr von Asiaboy
Was gilt jetzt 1998 oder 2017
Erstellt am 23.05.2023 um 12:21 Uhr von rtjum
Frag doch mal Deine Gewerkschaft
Erstellt am 23.05.2023 um 14:48 Uhr von Asiaboy
Ich bin nicht im Gewerkschaft
Erstellt am 23.05.2023 um 15:34 Uhr von xyz68
Was genau steht denn im Arbeitsvertrag und was genau im entsprechenden Absatz des Tarifvertrages?
Wenn nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass für den Arbeitnehmer auch die längeren Fristen aus dem Tarifvertrag gelten, so gilt die 4 Wochen Regelung zum 15. bzw. Letzten eines Monats. Notfalls kann man auch immer probieren, einen Aufhebungsvertrag zu bekommen. Dann sollte man den neuen Vertrag aber schon in der Tasche haben, da sonst eine Sperrfrist bei der Arge droht.
Erstellt am 23.05.2023 um 15:41 Uhr von celestro
"Was genau steht denn im Arbeitsvertrag und was genau im entsprechenden Absatz des Tarifvertrages?"
Laut Startpost:
"Der Vertrag kann von beiden Parteien mit den tarifvertraglichen Fristen gekündigt werden Paragraf 11 ."
Stellt sich die Frage, ob damit ausgedrückt werden sollte "für AN und AG stehen in §11 TV die Fristen drin ... guck nach", oder sollte damit ausgedrückt werden, das die Frist für den AN genauso lang sein soll, wie für den AG. Im Zweifel wird der AN hier aber "gewinnen" und somit gilt die "AN-Frist".
Erstellt am 23.05.2023 um 15:55 Uhr von Enigmathika
"Ich bin nicht im Gewerkschaft"
Du kannst die Gewerkschaft trotzdem fragen.