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Personalgespräch

HL
Heike L-S
Mai 2023 bearbeitet

Hallo in die Runde, es stehen bei uns im Moment sehr viele Personalgespräche an, und weder der geladene Mitarbeiter noch wir als BR wissen nicht um was es in dem Gespräch geht. Auf Anfrage ob man uns einfach nur kurz und knapp den Grund des Gesprächs nennen könnte, kommt vom Arbeitgeber das die keinen Grund nennen müßten und keine Lust hätten das der MA dann mit nem Anwalt da auftauchen würde. Frage: Muß der Arbeitgeber den Grund nennen? Wie soll sich der MA oder auch der BR auf das Gespräch vorbereiten wenn er keine Info erhält?!

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Community-Antworten (4)

G
GabrielBischoff

22.05.2023 um 17:19 Uhr

Hmm... vielleicht mal drauf hinweisen, dass bei Betriebsänderungen der BR einzubeziehen ist. Nicht dass bei euch bald die Lichter ausgehen und über Auflösungsverträge gesprochen wird...

M
Muschelschubser

22.05.2023 um 17:27 Uhr

Der AN selbst hat durchaus ein Anrecht darauf, vorab den Inhalt des Gesprächs zu erfahren. Immerhin gibt es nicht in jedem Fall die Pflicht, sich auf ein Personalgespräch einzulassen. Der AN muss differenzieren können, ob die Einladung im Rahmen des Weisungsrechts und somit unter Bezug des bestehenden Vertragsverhältnisses erfolgt oder ob das Gespräch darüber hinaus geht.

Eine direkte Regelung im Hinblick auf den BR ist mir jedoch nicht bekannt. Insofern würde ich zumindest den genannten Informationsanspruch indirekt herleiten wollen:

Der Arbeitnehmer könnte ein Anrecht darauf haben, ein BRM mit in das Gespräch zu nehmen, je nach dem worum es inhaltlich in diesem Gespräch geht. Dieses Recht des AN ergibt sich aus den §§ 81, 82 und 84 BegrVG.

Gleichzeitig hat der Betriebsrat u.a. gem. §80 Abs.1 BetrVG die Aufgabe, über die Einhaltung von Gesetzen zu wachen. Dies kann er nur hinreichend tun, wenn er auch von AG die benötigten Informationen einfordern kann. Man könnte hier also argumentieren: der BR muss prüfen können, ob der AN zu seinem Recht kommt.

Streiten lässt sich allerdings über die Frage, ob das Recht auf Konsultierung eines BRM eine reine Holschuld des AN ist. Ich glaube eher nicht, da der Anspruch detailliert und abschließend im Gesetz geregelt ist, und dies zu kennen wohl nicht für jedermann zumutbar ist.

Hierzu nebenbei mal ein Schwank aus der Praxis: Da man als BR in der Tat nicht alles mitbekommt, haben wir im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit mal unsere Hilfe angeboten, wenn es um die Frage geht ob man ein BRM mitbringen darf oder nicht. Hierzu hatten wir einzelne Beispiele angeführt, wo es auf jeden Fall eine Berechtigung gibt. In der Praxis sind wir dazu übergegangen, die Teilnahme eines BRM pauschal anzukündigen und einfach mal die Reaktion des AG abzuwarten. Scheinbar ist er da selbst nicht so sattelfest, so dass das eigentlich immer in Ordnung geht.

C
celestro

22.05.2023 um 18:10 Uhr

Es wurde ein Personalgespräch angekündigt. Denke nicht, das der AN ein Anrecht auf weitergehende Informationen hat.

Sollte es dann "vor Ort" doch ein Gespräch sein, das nicht unter das Direktionsrecht fällt, kann der AN dies problemlos verlassen.

C
Challenger

22.05.2023 um 18:52 Uhr

Was tun wenn der Chef zum Personalgespräch ruft www.weigelt-ziegler.de/Aktueller-Beitrag.279.0.html?&no_cache=1&tx...

13.04.2013 - Ganz so einfach geht es nicht, wenn der Chef zum Personalgespräch bittet. ... Muss der Arbeitgeber dann aber auch den Grund des Gespräches angeben? ... Da also nicht jedes Personalgespräch verpflichtend ist, hat der Arbeitnehmer stets das Recht, zu erfahren, worüber der Arbeitgeber reden will.

............Das Bundesarbeitsgericht hat auch entschieden, dass Arbeitnehmer nicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch verpflichtet werden können, wenn das Gespräch ausschließlich der Änderung von Vertragsbedingungen oder der Beendigung des Vertrags dienen soll. Soweit geht das Weisungsrecht des Arbeitgebers nämlich nicht. Da also nicht jedes Personalgespräch verpflichtend ist, hat der Arbeitnehmer stets das Recht, zu erfahren, worüber der Arbeitgeber reden will.

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