Schulung Anspruch
Hallo wir haben ein Beschluss gefasst wegen Schulung aber da vor hat der AG Schulungen und weitere Bildungen untersagt (ich habe strotzt Schulung gebucht darf der Arbeitgeber mir das untersagen Wen das so ist Kann ich eil Verfahren einleiten
Community-Antworten (3)
21.05.2023 um 14:07 Uhr
Es kommt darauf an um welche Schulung es sich handelt.
22.05.2023 um 10:50 Uhr
Alles so eilig, da ist nicht mal Zeit für Satzzeichen. Hoffentlich reicht die Zeit um die Rechtsgrundlage zu lesen - geht es um Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG?
Dann ist nur ein Betriebsratsbeschluss für den Besuch von Schulungen notwendig. Insbesondere bei der Seminarreihe Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht bist du safe. Dein AG kann dann nur den Beschluss angreifen, der muss sauber sein. Wenn es um die zeitliche Lage geht dann kann dein AG eine Einigungsstelle anrufen, die muss er aber auch bezahlen.
22.05.2023 um 22:35 Uhr
Ich schließe mich den letzten Beitrag an. Allerdings könnte Ort auch ein Thema werden, falls das Gremium im Hotel übernachten möchte.
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