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Abteilungsleitung Kündigen

M
magnaangemon
Mai 2023 bearbeitet

Liebe Community,

die Leitung unserer Personalabteilung ist seit 12 Jahren im Unternehmen tätig und hat bzw, hatte im Team noch 3 weitere Angestellte.

  • 1 Person ist in Pension gegangen - dafür gibt es eine neue Person
  • 1 Person ist plötzlich verstorben - dafür wird leider niemanden bewusst gesucht
  • 1 Person ist fortlaufend angestellt.

Jetzt muss die neue Fachkraft nicht nur Einarbeiten, sonders auch die Aufgaben der verstorbenen Person übernehmen. Mit anderen Worten eine Person muss die Aufgaben von zwei Personen in gleicher Zeit machen. Die andere genannte Person sowie die Leitung sind nicht für die zuständigen Aufgaben kompetent. Eine Aussicht auf Unterstützung gibt es nicht. Dementsprechend gibt es in der Abteilung ein Chaos. Die Anzahl der Beschwerden, Problemen und Anfragen häufigen sich. Die Leitung möchte alles willkürlich entscheiden und andere nicht mitsprechen lassen oder entscheiden lassen. Viele Aktionen werden hinter verschlossenen Türen gemacht. Jedes Problem wird schön geredet, verharmlost, ignoriert, in die Länge gezogen oder anderswie vertrösted.

Die neue junge Fachkraft ist zwar sehr engangiert und kompetent, aber darf nichts sagen oder machen. Stattdessen versucht man sie aus dem Unternehmen rauszueckeln bzw. zu kündigen.

Aufgrund derzeitigen Sachlage und älteren Vorfällen kann man kurzgefasst, sagen, dass die Leitung nicht kompetent genug ist und daher Konzequenzen ziehen muss. Weiters muss das Team dringend eine weitere Person als Unterstützung bekommen.

Die Alternative die Aufgaben an Externen zu geben ist keine Option. Es muss vor Ort gelöst werden.

Die große Frage ist: Wie kann man eine langjährige leitendende Angestellte Person von ihrer Arbeit bzw. von Unternehmen entlassen?

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Community-Antworten (5)

C
celestro

16.05.2023 um 23:45 Uhr

"Die große Frage ist: Wie kann man eine langjährige leitendende Angestellte Person von ihrer Arbeit bzw. von Unternehmen entlassen?"

Vermutlich gar nicht ... aber was sagt denn der AG zu der Situation?

G
GabrielBischoff

17.05.2023 um 11:50 Uhr

Mir fällt da der 104 ein.

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__104.html https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__75.html

Das will natürlich ordentlich nachgewiesen werden. Am einfachsten wäre, wenn die Leitung in irgendeinem Chat oder unter Zeugen sich rassistisch geäußert hätte, auch wenn der Kern der Beschwerde woanders liegt.

E
enigmathika

17.05.2023 um 13:28 Uhr

"Die Anzahl der Beschwerden, Problemen und Anfragen häufigen sich"

Habt Ihr die Beschwerden bereits an den Arbeitgeber weitergeleitet? Hat er sich bereits dazu geäußert?

M
magnaangemon

17.05.2023 um 22:46 Uhr

Danke. Gespräche werden noch mit dem Management und danach mit der Geschäftsleitung geführt. Eine Rückmeldung kann erst in zwei Wochen kommen. Und ob dann überhaupt etwas gemacht wird, ist fraglich. Aus vertraulichen Quelle ist bekannt, dass zwischen der Geschäftsführung und der Personalleiterin eine gute Beziehung gibt. Es gibt ein paar Mitarbeiter, die etwas beitragen wollen, aber jedoch die Angst besteht eventuell selber auf der schwarzen Liste zu stehen. Klingt es utopisch, wenn ein Teil der Dienstnehmer/innen streiken oder gesammelt direkt auf die Verantwortlichen zusteuern?

M
magnaangmeon

17.05.2023 um 22:56 Uhr

Danke. Gespräche mit dem Management sowie der Geschätsleitung werden noch in den nächsten zwei Wochen geführt. Ob dann tatsächlich eine positive Rückmeldung kommt, ist fraglich. Aus vertraulichen Quellen ist bekannt, dass die Personalleiterin eine sehr gute Beziehung mit der Geschäftsführung hat.

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