Erstellt am 14.08.2019 um 08:27 Uhr von Cyber99
Der Umgang mit Informationen, die man als BR erlangt, ist ein spannendes Thema, das von allen Beteiligten eine gewisse Sensibilität erfordert. Aber.... der Betriebsrat ist kein Geheimdebattierclub, der sich hinter der Mauer des Schweigens verschanzen muss.
Meines Erachtens machen viele Betriebsräte eher den Fehler zu wenig über das zu reden, was im Gremium gerade geht und was auf der Tagesordnung steht. Natürlich gibt es Informationen, die der Schweigepflicht unterliegen, das sind aber verhältnismäßig wenige. Ansonsten ist halt eine Portion Fingerspitzengefühl erforderlich. Aber grundsätzlich entscheidet jedes BR-Mitglied selbst, welche Information es herausgibt. Wahrheiten sind halt manchmal unbequem und die, die sie aussprechen auch! Ich selbst finde gerade die BR-Mitglieder fehl am Platz, die dauern auf dieser Schweigepflicht herumreiten. "Omertà" ist ein Gesetz der Mafia und nirgends im BetrVG verankert. Demokratie braucht Transparenz - und muss diese manchmal auch ertragen.
Erstellt am 14.08.2019 um 10:49 Uhr von Pjöööng
Beschlüsse des Betriebsrates werden durch den BRV (bzw. bei dessen Verhinderung vom Stellv,) bekannt gegeben! Es ist immer traurig wenn einzelne BRM das Wasser nicht halten können und so ihren BR-Kollegen in die Tasche pinkeln. Solch ein BR gibt auch gegenüber der Belegschaft und der GF ein trauriges Bild ab. Da erfährt dann der Arbeitgeber Beschlüsse des BR von seinem Abteilungsleiter bevor er diesen offiziell vom BRV mitgeteilt bekommen hat... Mit all den Missverständnissen wie sie durch die stille Post verursacht werden...
Nicht vergessen werden sollte auch dass Beschlüsse des BR grundsätzlich so lange abänderbar sind, wie sie keine Außenwirkung entfaltet haben. Wenn hier jeder nach Lust und Laune quasselt, dann ist es überhaupt nicht mehr feststellbar, ob ein Beschluss Außenwirkung bekommen hat!
Natürlich ist der BR kein Geheimrat und man kann auch in der Betriebsöffentlichkeit erörtern, welche Themen gerade im BR behandelt werden, allerdings sollte sich jedes BRM genau überlegen, wie weit man hier ins Detail gehen kann und darf. Und die Verkündung von Beschlüssen ist und bleibt Aufgabe des BR und nicht die von irgendwelchen geltungsbedürftigen Papageien!
Erstellt am 14.08.2019 um 10:56 Uhr von seehas
Wenn wir mit der GF etwas besprechen und dabei Entscheidungen getroffen werden, dann wird meistens gleich mit besprochen auf welchem Weg die betroffenen MitarbeiterInnen informiert werden. Die GF hat mitunter ein berechtigtes Interesse leitende Mitarbeiter zunächst selbst zu informieren. Als BR muss ich auch nicht mit den neuesten Schlagzeilen durch's Haus laufen. Das ist für mich vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Wenn GF und BR nach einer Besprechung immer noch unterschiedlicher Ansicht sind habe ich kein Problem damit die Sichtweise des BR öffentlich zu machen. Dadurch entwickeln sich Diskussionen in der Belegschaft, die mitunter auch der GF zu neuen Einsichten verhelfen.