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Weitergabe von Informationen nach BR- Sitzungen

E
Ernest
Aug 2019 bearbeitet

Hallo an die Runde. Nach unserer letzten BR-Sitzung und dem darauf folgenden Monatsgespräch mit unserer GL hat ein Mitglied des BR nach Beendigung der Gespräche sofort danach ihre Abteilungsleitung über die Inhalte und Beschlüsse informiert, die diese Abteilung inhaltlich negativ betroffen haben. Ein anderes Mitglied des Betriebsrates, der auch in dieser Abteilung arbeitet, ist aufgrund dieser sofort weitergegebenen Informationen von der Abteilungsleitung ziemlich rund gemacht worden da Entscheidungen im Monatsgespräch getroffen worden sind, die gegen die Interessen der Abteilungsleitung gefallen sind. Meine Frage zu dem Fall ist: Hat das BR Mitglied, welches die Informationen sofort an die Abteilungsleitung weitergegeben hat, gegen die Verschwiegenheitspflichten verstoßen? ( Das Mitglied sieht das natürlich nicht so: Diese Info`s sind wichtig für die Leitung) Wie gehen wir als BR damit um, wenn so ein Fall nochmals passiert, wovon auszugehen ist? Danke für eure Meinungen und Informationen

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Community-Antworten (3)

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Cyber99

14.08.2019 um 10:27 Uhr

Der Umgang mit Informationen, die man als BR erlangt, ist ein spannendes Thema, das von allen Beteiligten eine gewisse Sensibilität erfordert. Aber.... der Betriebsrat ist kein Geheimdebattierclub, der sich hinter der Mauer des Schweigens verschanzen muss. Meines Erachtens machen viele Betriebsräte eher den Fehler zu wenig über das zu reden, was im Gremium gerade geht und was auf der Tagesordnung steht. Natürlich gibt es Informationen, die der Schweigepflicht unterliegen, das sind aber verhältnismäßig wenige. Ansonsten ist halt eine Portion Fingerspitzengefühl erforderlich. Aber grundsätzlich entscheidet jedes BR-Mitglied selbst, welche Information es herausgibt. Wahrheiten sind halt manchmal unbequem und die, die sie aussprechen auch! Ich selbst finde gerade die BR-Mitglieder fehl am Platz, die dauern auf dieser Schweigepflicht herumreiten. "Omertà" ist ein Gesetz der Mafia und nirgends im BetrVG verankert. Demokratie braucht Transparenz - und muss diese manchmal auch ertragen.

P
Pjöööng

14.08.2019 um 12:49 Uhr

Beschlüsse des Betriebsrates werden durch den BRV (bzw. bei dessen Verhinderung vom Stellv,) bekannt gegeben! Es ist immer traurig wenn einzelne BRM das Wasser nicht halten können und so ihren BR-Kollegen in die Tasche pinkeln. Solch ein BR gibt auch gegenüber der Belegschaft und der GF ein trauriges Bild ab. Da erfährt dann der Arbeitgeber Beschlüsse des BR von seinem Abteilungsleiter bevor er diesen offiziell vom BRV mitgeteilt bekommen hat... Mit all den Missverständnissen wie sie durch die stille Post verursacht werden... Nicht vergessen werden sollte auch dass Beschlüsse des BR grundsätzlich so lange abänderbar sind, wie sie keine Außenwirkung entfaltet haben. Wenn hier jeder nach Lust und Laune quasselt, dann ist es überhaupt nicht mehr feststellbar, ob ein Beschluss Außenwirkung bekommen hat!

Natürlich ist der BR kein Geheimrat und man kann auch in der Betriebsöffentlichkeit erörtern, welche Themen gerade im BR behandelt werden, allerdings sollte sich jedes BRM genau überlegen, wie weit man hier ins Detail gehen kann und darf. Und die Verkündung von Beschlüssen ist und bleibt Aufgabe des BR und nicht die von irgendwelchen geltungsbedürftigen Papageien!

S
seehas

14.08.2019 um 12:56 Uhr

Wenn wir mit der GF etwas besprechen und dabei Entscheidungen getroffen werden, dann wird meistens gleich mit besprochen auf welchem Weg die betroffenen MitarbeiterInnen informiert werden. Die GF hat mitunter ein berechtigtes Interesse leitende Mitarbeiter zunächst selbst zu informieren. Als BR muss ich auch nicht mit den neuesten Schlagzeilen durch's Haus laufen. Das ist für mich vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wenn GF und BR nach einer Besprechung immer noch unterschiedlicher Ansicht sind habe ich kein Problem damit die Sichtweise des BR öffentlich zu machen. Dadurch entwickeln sich Diskussionen in der Belegschaft, die mitunter auch der GF zu neuen Einsichten verhelfen.

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