Erstellt am 01.11.2016 um 17:11 Uhr von gironimo
Kannst Du uns aufklären?
Eine leitende Angestellte auf Teilzeit im Lager? Ich gehe davon aus, dass Du lediglich eine AN meinst, die leitende Aufgaben übernimmt aber nicht leitende Angestellte im Sinne des § 5 BetrVG ist.
Was sagt denn der AG zu dieser Person, mit der niemand klar kommt - oder zu der Situation?
Habt Ihr da schon einmal ein Gespräch gesucht?
Ansonsten: Wenn sich jemand versetzen lassen will, kann der Chef nicht quer liegen. Bestenfalls für eine Übergangszeit. Ich denke da auch an § 75 BetrVG.
Erstellt am 01.11.2016 um 18:03 Uhr von vondraußen
Sie ist wirklich Leitende Angestellte auf Teilzeit im Lager, morgens. Mittags normale AN im Büro. Morgens Chef, Mittags normale Kollegin.
Damals ist die Stelle frei geworden und man hat ihr diesen Posten gegeben, wegen der Zwangsversetzung. Sie war nicht mehr geeignet für die Stelle der Stationsleitung.
Niemand unternimmt ernsthaft etwas gegen diese Person. Nur vereinzelt kommen Beschwerten an uns. Damals als sie schon versetzt wurde ,war ich noch nicht im BR, weiß auch nicht wirklich was genau vorgefallen war. Nur das es schon damals Probleme mit ihr gab.
Das ist aber nicht das jetzige Problem. Unser Problem liegt darin, dass sich eine MA gerne in eine andere Abteilung versetzen lassen möchte, wegen dieser anstrengende Kollegin. Nur ihr Abteilungsleiter gibt das nicht frei. Wie können wir da vorgehen um ihr zu helfen.
Erstellt am 02.11.2016 um 08:41 Uhr von Zappelmann
Die Leitende Angestellte kannst Du aber vergessen, oder willst du uns weismachen, sie kann während ihrer Teilzeit selbständig einstellen und entlassen? Hat sie in dieser Zeit derart höheres Gehalt, dass sie eigentlich Mittags gar nicht mehr kommen brauchte? Und als Leitende Angestellte macht sie irgendwas im Lager?
Das wäre das erste mal, dass ich so etwas erleben dürfte ... Vormittags alle rund machen in Businesskleidung und Nachmittags kuschen und kratzen und jeder Vorarbeiter macht sie zum Löffel.
Wenn es nicht so ernst wäre ... lassen wir das.
Dass sie vielleicht im Lager eine Führungsfunktion ausübt, macht sie noch lange nicht zur Leitenden Angestellten. Du solltest dich mal mit den Begriffen auseinandersetzen.
Erstellt am 02.11.2016 um 09:30 Uhr von gironimo
Noch einmal - nur weil jemand eine leitende Aufgabe hat, handelt es sich nicht um einen leitenden Angestellten im Sinne des § 5 BetrVG; sondern eben "nur" um einen Arbeitnehmer.
Was Ihr tun könnt? Erst einmal die Stelle, auf die die andere Kollegin versetzt werden will, blockieren. Wenn jemand anderes die Stelle bekommen soll, seit ihr ja über den § 99 BetrVG im Boot.
Ansonsten sucht am besten vorher schon das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Es kann nicht sein, dass ein Abteilungsleiter die Entwicklung eines Arbeitnehmers blockiert.
Ideal wäre, wenn die Kollegin sich offiziell beim BR beschwert (§ 85 BetrVG). Dann hat der BR - sofern er die Beschwerde für berechtigt hält - doch ein starkes Druckmittel.