Erstellt am 31.10.2016 um 15:26 Uhr von stehipp
Hallo,
ich kenne da jetzt keinen §, der hier eine eindeutige Entfernung angibt.
Halte aber 20 km in der heutigen Zeit für deutlich untertrieben.
Habe mal auf einer Schulung gehört, dass eine tägliche Pendelzeit bei Vollzeitbeschäftigten von 2 Std. täglich als zumutbar gelten.
Von der Arbeitsagentur haben wir zu dem Thema gehört, dass von einem längerfristig Arbeitslosen (länger als 4 Monate) erwartet werden kann, dass er sich räumlich verändert (umzieht) wenn die Fahrtstrecke zu lang ist.
Redet mal mit der Arbeitsagentur ob es hier irgendwelche Vorgaben zu dem Thema gibt
Erstellt am 31.10.2016 um 15:36 Uhr von nicoline
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/sozialrecht/zumutbare_entfernung
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitslosigkeit/arbeitsagentur-wann-ist-eine-beschaeftigung-zumutbar/
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitsplatz/versetzung-83-km-sind-zumutbar/
Erstellt am 31.10.2016 um 15:49 Uhr von ChristianPfalz
Danke nicoline, das ist sehr gut. werde es mir mal in aller Ruhe durchlesen. Und evtl. wie stehipp geschrieben,mal bei der Arge Infos dazu holen.
Erstellt am 31.10.2016 um 16:18 Uhr von gironimo
So richtig sehe ich keinen Ansatzpunkt. Dennoch würde ich es beim AG ansprechen. Es kann ja auch nicht in seinem Interesse liegen, wenn von vornherein fest steht, dass es mit dem einen oder anderen nichts wird.
Erstellt am 31.10.2016 um 16:37 Uhr von ChristianPfalz
AG Interesse? Musste mir das lachen verkneifen.AG Interessen sind wie fast alle Unternehmen. Geld sparen, billige Arbeitskräfte. Die AG haben doch mit den Arbeitern von der Arge keine Auslagen. Willkommen im Kapitalismus