Hallo, unser AG plant mit der Arge (mal wieder) Probearbeiter bei uns zu beschäftigen, bei Eignung erfolgt eine Übernahme . In erster Linie finde ich es nicht schlecht und ist auch eine gute Sache. Aus der Vergangenheit als wir noch keinen BR hatten, und der AG mit der Arge engzusammen gearbeitet hatte ,waren die Erfahrungen doch sehr negativ. Nicht wegen den Leuten, sondern wie mit den Leuten umgegangen wurden. Manche mussten stellenweise 50-100km einfache fahrt hinnehmen ,einige waren mittellos weder Auto noch finanziell in der Lage.
Haben sich die Leute geweigert wurde ihnen das Arbeitslosengeld gestrichen oder gekürzt.
Ich fand schon damals diese Methode sehr fragwürdig und Menschenverachtend. Gibt es da keine Reglung wie wir als BR in Zukunft diesen Leuten helfen könnten.
50-100km zur Arbeitsstätte, finde ich nicht zumutbar. War der Annahme das die Grenze bis max. 20Km zumutbar sind. Gibt es da irgendwelche Reglungen -Gesetze und/oder Urteile?
Oder geht da nur etwas über BV?
Schonmal danke vorweg, für die Unterstützung