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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Max.Arbeitstätte Entfernung

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ChristianPfalz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser AG plant mit der Arge (mal wieder) Probearbeiter bei uns zu beschäftigen, bei Eignung erfolgt eine Übernahme . In erster Linie finde ich es nicht schlecht und ist auch eine gute Sache. Aus der Vergangenheit als wir noch keinen BR hatten, und der AG mit der Arge engzusammen gearbeitet hatte ,waren die Erfahrungen doch sehr negativ. Nicht wegen den Leuten, sondern wie mit den Leuten umgegangen wurden. Manche mussten stellenweise 50-100km einfache fahrt hinnehmen ,einige waren mittellos weder Auto noch finanziell in der Lage. Haben sich die Leute geweigert wurde ihnen das Arbeitslosengeld gestrichen oder gekürzt. Ich fand schon damals diese Methode sehr fragwürdig und Menschenverachtend. Gibt es da keine Reglung wie wir als BR in Zukunft diesen Leuten helfen könnten. 50-100km zur Arbeitsstätte, finde ich nicht zumutbar. War der Annahme das die Grenze bis max. 20Km zumutbar sind. Gibt es da irgendwelche Reglungen -Gesetze und/oder Urteile? Oder geht da nur etwas über BV? Schonmal danke vorweg, für die Unterstützung

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Community-Antworten (5)

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stehipp

31.10.2016 um 16:26 Uhr

Hallo,

ich kenne da jetzt keinen §, der hier eine eindeutige Entfernung angibt. Halte aber 20 km in der heutigen Zeit für deutlich untertrieben.

Habe mal auf einer Schulung gehört, dass eine tägliche Pendelzeit bei Vollzeitbeschäftigten von 2 Std. täglich als zumutbar gelten.

Von der Arbeitsagentur haben wir zu dem Thema gehört, dass von einem längerfristig Arbeitslosen (länger als 4 Monate) erwartet werden kann, dass er sich räumlich verändert (umzieht) wenn die Fahrtstrecke zu lang ist.

Redet mal mit der Arbeitsagentur ob es hier irgendwelche Vorgaben zu dem Thema gibt

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ChristianPfalz

31.10.2016 um 16:49 Uhr

Danke nicoline, das ist sehr gut. werde es mir mal in aller Ruhe durchlesen. Und evtl. wie stehipp geschrieben,mal bei der Arge Infos dazu holen.

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gironimo

31.10.2016 um 17:18 Uhr

So richtig sehe ich keinen Ansatzpunkt. Dennoch würde ich es beim AG ansprechen. Es kann ja auch nicht in seinem Interesse liegen, wenn von vornherein fest steht, dass es mit dem einen oder anderen nichts wird.

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ChristianPfalz

31.10.2016 um 17:37 Uhr

AG Interesse? Musste mir das lachen verkneifen.AG Interessen sind wie fast alle Unternehmen. Geld sparen, billige Arbeitskräfte. Die AG haben doch mit den Arbeitern von der Arge keine Auslagen. Willkommen im Kapitalismus

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