W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmungsrecht bei Reinigungsplänen

Z
Zurtwqa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Wir sind ein Produktions Betrieb und haben viele Hygiene Auflagen. Da wir viele Reinigung Pläne haben, aber uns die Zeit fehlt alles zu putzen, ist die frage aufgekommen ob ein Betriebsrat Mitbestimmungsrecht hat, bei den Reinigungsplänen? Unsere Kollegen müssen alles Unterschreiben, egal ob es gemacht wurde oder nicht.

Wir haben nämlich Reinigungspläne abgelehnt und unserechts Geschäftsleitung ist der Meinung wir haben kein Mitspracherecht.

2.08007

Community-Antworten (7)

C
ChristianPfalz

31.10.2016 um 16:03 Uhr

§ 87 Abs.1 Nr.1 , 100% Mitbestimmung

§ 80 Abs.1 Nr.2

S
stehipp

31.10.2016 um 17:16 Uhr

"Unsere Kollegen müssen alles Unterschreiben, egal ob es gemacht wurde oder nicht"

Hier sehe ich auch dringend Handlungsbedarf. Klärt Eure Kollegen auf, was sie da unterschreiben und welche Konsequenzen eine solche Unterschrift haben kann.

Eure Kollegen bestätigen wider besseren Wissens, dass die Hygieneauflagen erfüllt wurden. Ich möchte nicht darüber nachdenken, was bei der nächsten Prüfung einer öffentlichen Stelle passiert, wenn hier Mißstände auffällig werden.

G
gironimo

31.10.2016 um 17:24 Uhr

Bei den eigentlichen Anweisungen zur Reinigung sehe ich keine Mitbestimmung.

Ansatzpunkt sind aber in der Tat die zu unterschreibenen Formulare.

Was nicht gemacht wird, wird auch nicht unterschrieben. Und Mehrarbeit stimmt der BR auch nicht mehr zu.

H
Hoppel

31.10.2016 um 19:32 Uhr

@ Zurtwqa

Im allgemeinen Interesse hoffe ich nicht, dass es um einen Betrieb in der Lebensmittelindustrie geht ...

Wenn es sich um behördlich auferlegte und zu erfüllende Hygienemaßnahmen handelt, bin ich mir sicher, dass ein BR diese nicht mitzubestimmen hat.

Wenn einzuhaltende Hygienemaßnahmen nicht erfüllt werden, ist das ein Thema für das Gewerbeaufsicht!

Als BR solltet ihr mit dem AG ein entsprechendes Gespräch führen und auch das Thema "Personalplanung" erörtern.
Ebenfalls würde ich den AG dazu auffordern, es mit sofortiger Wirkung zu unterlassen, von Euren KollegInnen Unterschriften für nicht erfüllte Reinigungen zu verlangen.

@ ChristianPfalz

"§ 87 Abs.1 Nr.1 , 100% Mitbestimmung"

Das ist doch wohl nicht Dein Ernst!?

C
ChristianPfalz

31.10.2016 um 20:07 Uhr

Doch! was spricht dagegen?

H
Hoppel

31.10.2016 um 20:57 Uhr

@ ChristianPfalz

Du wirst Deine Überzeugung sicherlich stichhaltig begründen können ...

C
ChristianPfalz

31.10.2016 um 21:38 Uhr

Ich kann es ja mal versuchen. § 87 Abs.1 Nr.1 ist wohl selbst klärend. Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer. Wenn Die AN es Zeitlich nicht schaffen, die Dienstpläne/Reinigungspläne einzuhalten liegt es entweder an der Arbeitsverteilung oder am Arbeitspensum und /oder Firmenstruktur .Somit kommt für mich als erstes § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG ins Boot. Danach § 80 Abs.1 Nr.2 BetrVG Maßnahmen die dem Betrieb und Belegschaft dienen. Hier war die Frage ob der BR eine Mitbestimmungsrecht hat. Für mich ein klares Ja. Und jetzt hab ich noch nicht mal die Sachlage mit der Hygiene erörtert. Sollte es dann nämlich um Lebensmittel gehen, oder um Medizinische Gerätschaften würde ich sowieso eine höhere Distanz einleiten und sofort die Gesundheitsbehörde alarmieren. Und würde mich bestimmt nicht von dem AG mit solch einer absurden Augmentation abwimmeln lassen. Die Frage war aber Mitbestimmungsrecht. Für mich, ohne wenn und aber :" JA"! Und würde dem AG auch damit richtig auf den Sack gehen.

Man kann es auch manchmal Komplizierter machen als es ist.

Ihre Antwort