Liebe Forumsteilnehmer,
vielleicht kann mir jemand von Euch helfen: Leitende Angestellte sind bzgl. des BR weder aktiv, noch passiv wahlberechtigt. Ich "weiß", dass ein BR-Mitglied meines Betriebs ein leitender Angestellter ist; doch wie weist man das nach? Das BetrVG gibt dafür zwar eine Definition, aber der Nachweis bleibt dennoch sehr schwierig (insbesondere, weil ich der Geschäftsführung auch zutrauen würde, z.B. Vertragsunterlagen zu ändern, um den Nachweis zu verhindern).
Was würdet Ihr machen? Wie würdest Ihr den Beweis antreten?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.