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Privatschublade am Arbeitsplatz

S
Sabinesch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ,

ich hab mal eine Frage, manche Mitarbeiter haben an ihrem Arbeitsplatz eine Privatschublade, die von unserer Chefin ohne vorherige Absprache mit irgend jemanden fotografiert wurde. Ebenfalls hat Sie eine Durchsuchung ohne Voranmeldung durchgeführt Darauf hin bekam sie natürlich Ärger mit der Belegschaft. Jetzt will sie unbedingt diese Schubladen abschaffen, kann sie das oder haben wir ein Recht sie zu behalten. Wir haben eine Regelungsabsprache erarbeitet die Sie so aber nicht akzeptieren möchte. Es entsteht für uns den Eindruck wie wenn es sich nur noch um einen Machtkampf handelt

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Community-Antworten (3)

H
halxx

27.10.2016 um 13:47 Uhr

Stellt sich zunächst die Frage, ob die Privatschublade genehmigt war, bzw. welche Regelungen es dazu gibt. Grundsätzlich unterliegt "privat" der Duldung durch den AG bzw Regelungen und Absprachen mit dem AG. Wenn die Privatschublade eigenmächtig angelegt wurde, gestaltet sich die Sache deutlich schwieriger, als wenn diese extra vom AG bereitgestellt wurde, um private dinge dort aufzubewahren (wie etwa Spinde in Umkleidebereichen).

P
Pjöööng

27.10.2016 um 13:52 Uhr

Regelungsabrede? Ist meines Erachtens dafür nicht so geeignet. Letztendlich geht es hier doch um Ordnung im Betrieb (zumindest sollte es einem gelingen, dies unter diese UÜberschrift zu bekommen). Damit steht einer BV (ggf. über die Einigungsstelle) nichts im Wege.

G
gironimo

27.10.2016 um 14:11 Uhr

Warum will denn die Chefin nicht. Die AN müssen ja auch ihre Privatsachen (Brieftasche usw ) sicher verwahren können. Ist das sicher gestellt?

Ansonsten stimme ich Pjöööng zu, wenn schon dann BV.

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