Zählt das als Mobbing/sollte man dies melden
Ich habe eigentlich eine "Betriebsrat" Frage. Ich arbeite im Krankenhaus als Nebenjob und wir besitzen dort eine Whatsapp Gruppe. Ich habe mich telefonisch krankgemeldet (2x hintereinander) und es kam eine gehässige bzw fast schon mobbin Antwort dazu in der Whatsapp Gruppe :" Na bitte entschuldige, sie war auch letzte monat krank, diese auch im Februar auch So kann jeder Nebenjob haben und die andere arbeiten lassen". Kann man hier etwas dagegen tun? Soll man das melden?
Community-Antworten (6)
13.05.2023 um 16:46 Uhr
Man sollte keine WhatsApp Gruppen für sowas benutzen!
13.05.2023 um 17:00 Uhr
Wer sich an gehässigen Antworten in einer Whats App Gruppe stört der tritt eben aus der Gruppe aus. Da diese Gruppen für dienstliches nicht genutzt werden dürfen (AGB) und man ,sollte etwas dienstliches dort gepostet, dies trefflich ignorieren kann, sind sie auch nicht notwendig. Wenn du wissen willst was Mobbing ist , dann bemühe doch bitte google. Der Begriff Mobbing wird einfach zu oft mißbraucht.
15.05.2023 um 12:10 Uhr
Erstmal bitte ich die Leute nicht sich auf das Opfer einzuschießen. Ist einfach, hilft aber nicht weiter. Wenn es eine informelle WhatsApp-Gruppe gibt, über die man sich meldet, dann müssen wir als BR diese Realität erstmal annehmen.
15.05.2023 um 12:54 Uhr
"Wer sich an gehässigen Antworten in einer Whats App Gruppe stört der tritt eben aus der Gruppe aus."
Dein Ernst? Da wird über jemanden gehetzt und das Opfer soll das einfach mal nicht lesen? Krass!
"Da diese Gruppen für dienstliches nicht genutzt werden dürfen (AGB) und man ,sollte etwas dienstliches dort gepostet, dies trefflich ignorieren kann, sind sie auch nicht notwendig."
Erm ... unglaublich!
"Wenn du wissen willst was Mobbing ist , dann bemühe doch bitte google. Der Begriff Mobbing wird einfach zu oft mißbraucht."
Ich hoffe mal, Du willst jetzt nicht wirklich behaupten, das sei KEIN Mobbing.
15.05.2023 um 13:22 Uhr
Nein das ist noch kein Mobbing. Unter Mobbing versteht man absichtliche, gezielte und WIEDERHOLTE! Angriffe auf Personen oder Gruppen. Das Ziel der Mobber ist es, ihre Opfer sozial auszugrenzen oder zu isolieren. Ein wesentliches Merkmal von Mobbing ist, dass die Angriffe regelmäßig und über einen LÄNGEREN Zeitraum erfolgen.
15.05.2023 um 14:41 Uhr
Unter Mobbing versteht man Konflikte besonderer Art: Sie richten sich überwiegend gegen eine Person. Sie spielen sich regelmäßig über einen längeren Zeitraum ab. MobberInnen und Mobbingbetroffene haben denselben Arbeitgeber und stehen in einer Arbeitsbeziehung zueinander. Im Mobbingkonflikt ist die betroffene Person auf Dauer deutlich unterlegen, er macht diese physisch und/oder psychisch krank und zerstört das Selbstwertgefühl. Je nach Form des Psychoterrors am Arbeitsplatz gibt es verschiedene Begriffe: Was ist Mobbing nicht? Nicht jeder Konflikt, nicht jede Intrige bzw. Informationsvorenthaltung ist bereits Mobbing. Überall, wo Menschen über längere Zeit zusammenarbeiten, gibt es Differenzen, Tuscheleien, Ärgernisse und Auseinandersetzungen. Auch ein stark emotionalisierter Konflikt (Streit) ist nicht Mobbing. Alltägliche, häufig auch stark emotionalisierte Konflikte, sind eher normal und auch nicht besorgniserregend. In entwickelten Unternehmenskulturen werden solche Konflikte bearbeitet und durch klärende Gespräche gelöst. Nicht als Mobbing anzusehen sind z. B. Einzelne Feindseligkeiten und Konkurrenzverhalten zwischen Gruppen (Abteilungen gegeneinander, Fraktionen im Betriebsrat, ArbeiterInnen gegen Angestellte etc.). Ungerechte, sogar unsoziale Behandlung, die hart, aber nur kurzfristig zur Wirkung kommt (z. B. betriebsbedingte Kündigung, Beförderung anderer, arbeitsbedingte Kritik etc.). Datenschutztechnisch ist die Verwendung von WhatsApp ,auch wenn sie dienstlich nur einen informellen Charakter hat, das absolute no go. Was da alles für Daten abgegriffen werden,läßt den Datenschutzbeauftragten schaudern. Streng genommen wäre das Lesen einer dienstlichen Nachricht auf meinem Handy Arbeitszeit. Der AG kann mich nicht zwingen meine Handynummer anzugeben. Hier geht es zwar um eine SMS ,ich finde es ist mit Whats App durchaus vergleichbar. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.September 2022, Az: 1 Sa 39 öD/22; Vorinstanz: Arbeitsgericht Elmshorn, Urteil vom 27.01.2022, Az: 5 Ca 1023 a/21
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