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Persönlich oder nicht?

S
Sany24
Mai 2018 bearbeitet

Hallo!

Ich bin seit 09/2017 aufgrund von Panik- und Angststörungen arbeitsunfähig geschrieben. Auslöser waren hier auch Mobbing auf Arbeit (meine direkte Arbeitskollegin, welche nach wie vor weiter mobbt) sowie ständige Überarbeitung über einen langen Zeitraum hinweg.

Mein Unternehmen hat mir bereits 11/2017, also nach noch nichtmal 2 Monaten Arbeitsunfähigkeit, ein Schreiben bezüglich einem Beruflichen Eingliederungsmanagement zukommen lassen, wobei ich dieses abgelehnt habe, da 1) die Ansprechpartnerin meine ehemalige Chefin ist, die mir, trotz Kenntnis über die Mobbingattacken, nie geholfen hat und 2) ich mich dazu persönlich und gesundheitlich nicht in der Lage gefühlt habe. In diesem Schreiben teilte man mir mit, dass man seiner Pflicht nachgekommen wäre und mich die nächsten 12 Monate nicht anschreiben würde. Ich habe bereits als Antwort auf dieses Schreiben schriftlich die Punkte zusammen gefasst, die mir das arbeiten in der Filiale erleichtern würden, aber da kam auch nie eine Reaktion.

Nun habe ich aber bereits heute, also noch nichtmal 6 Monate später, wieder solch ein Schreiben mit genau dem selben Text bekommen. Ich sehe mich immer noch nicht in der Lage, solche Gespräche zu führen, geschweige denn, wieder in den Arbeitsalltag zurückzukehren-vor allem natürlich nicht mit dieser Kollegin.

Des Weiteren habe ich ein Schreiben mit folgendem Wortlaut bekommen:

"... wir beziehen uns auf das Formblatt zum Verhalten bei Krankheit und möchten Sie hiermit in Absprache mit Ihren Vorgesetzten höflich wie ebenso eindriglich auffordern, sich zukünftig persönlich bei Ihrer Filialleitung bei einer Erkrankung sowie bei Andauern einer Erkrankung zu melden und diese über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Betrachten Sie dies als eine dienstliche Anweisung"

Es war bisher so, dass ich jeden Monat angerufen habe, nachdem ich die Folgebescheinigung erhielt. Im Januar habe ich bereits bescheid gesagt, dass bis April weiterhin Krankschreibungen folgen werden. Mit der AU von April habe ich eine handschriftlich verfasste Notiz mitgeschickt mit dem Wortlaut "Hallo ihr Lieben, es folgen bis Juni leider weitere Krankschreibungen! Liebe Grüsse....". Mit der AU von diesem Monat habe ich ebenfalls eine handschriftliche Notiz mitgeschickt, dass bis August mit weiteren Krankmeldungen zu rechnen ist.

Nun weiss ich leider nicht, was genau die Firma von mir will. Ist denn der Hinweis, dass weitere Krankschreibungen erfolgen, nicht ausreichend? MUSS ich mich telefonisch melden? Im Formblatt steht lediglich, dass ich mich persönlich bei der Filialleitung melden muss, aber nicht wie (also schriftlich oder telefonisch, lediglich SMS ist untersagt).

Wie verhalte ich mich denn jetzt richtig? Ich habe immer schon Panik gehabt, wenn ich dort anrufen und mich krank melden musste, auch vor meiner langen Erkrankung. Ich gehe mittlerweile wirklich davon aus, dass man hier Schikane betreibt. Ich möchte doch nur in Ruhe gesund werden, um wieder am Arbeitsalltag teilzunehmen.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen, denn einen Betriebsrat haben wir gar nicht (das Unternehmen wünscht so etwas nicht).

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Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

15.05.2018 um 21:18 Uhr

das Unternehmen wünscht so etwas nicht.

Das ist doch kein Hinderungsgrund einen BR zu wählen.

Aber es ist nun mal so, wie es ist. Mir scheint klar, worauf es hinauslaufen soll.Auf eine (krankheitsbedingte) Personenbezogener Kündigung. Dabei will der AG nachweisen, dass er dir ja eine Unterstützung in Form des Widereingliederungsgesprächs angeboten hat und gleichzeitig eine schlechte Zukunftsprognose besteht. Die Daten dazu lieferst du selbst.

Du solltest dich mit einem Fachmann beraten.

M
Moreno

15.05.2018 um 21:20 Uhr

Bitte doch Deinen Arzt Dir weiterhin AU Bescheinigungen auszustellen. Diese schickst Du an Deinen AG und gut ist. Telefonieren kann er nicht verlangen. Wenn ein Unternehmen Betriebsräte verhindern könnte weil es nicht gewünscht ist gäbe es keine!

E
Ernsthaft

15.05.2018 um 22:30 Uhr

@Sany24 Mach dich nicht verrückt. Das, was der AG nach 2 Monaten gemacht hat, BEM, ist eine rechtliche Vorgabe, der er nachgekommen ist. Wenn hier jetzt jemand meint, davon eine Absicht ableiten zu können, sollte er besser als Hellseher tätig werden. Nicht jeder AG, der seinen Pflichten nachkommt, muss immer auch einen Hintergedanken dabei haben. Auch dann nicht, wenn er es nach 6 Monaten wiederholt. Hätte er diese Gedanken, könnte und würde er wohl ganz anders vorgehen.

Da ein BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) viele Facetten haben kann, und pauschale Angaben in den seltensten Fällen auf den Einzelfall anzuwenden sind, sollte man sich hier an die wenden, die sich damit auch gut auskennen. Neben diesen wären auch div. Ärzte und die KK, ev. auch das Integrationsamt mit an Board.

Ich selbst habe hierzu mittlerweile 4 Seminare besucht, bin aber der Meinung, hier immer noch ein Schüler zu sein. Und werde mich daher auch Hüten, hierzu Möchtegern Schlaues zum Besten zu geben. Schau dir nachstehend aufgeführte Urteile, dehnen man zumindest div. Normen entnehmen kann, einmal näher an.

BAG Urt. v. 20.11.2014, Az.: 2 AZR 755/13

  • Darlegungs- und Beweislast in einem Kündigungsschutzprozess wegen krankheitsbedingter Kündigung; Anforderungen an das betriebliche Eingliederungsmanagement

LAG Schleswig-Holstein, 22.09.2015 - 1 Sa 48 a/15 - (im Anschluss an BAG vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13)

BAG Urt. v. 13.05.2015, Az.: 2 AZR 565/14 - zur negativen Gesundheitsprognose – Auch: LAG Schleswig-Holstein Urt. v. 03.06.2015, Az.: 6 Sa 396/14

Sehr ausführlich erklärt: LAG Rheinland-Pfalz Urt. v. 10.07.2017, Az.: 3 Sa 153/17

Näheres hierzu findest du auch unter: https://www.hensche.de/Betriebliches_Eingliederungsmanagement_BEM_Betriebliches_Eingliederungsmanagement.html

M
MaJoK

15.05.2018 um 22:52 Uhr

Ohne mal diese ganzen rechtlichen Dinge zu kennen, würde ich dir aber empfehlen die Bemerkung es werden weitere Au folgen zu unterlassen. Kannst du in die Zukunft sehen? Ansonsten könnte jemand auf die Idee kommen, du machst es mit Vorsatz. Warum nimmst du nicht einen Anwalt und verklagst die Kollegin wegen Mobbing?
Vielleicht findest du jemanden der dir dabei zur Seite steht.

G
ganther

16.05.2018 um 01:51 Uhr

"Bitte doch Deinen Arzt Dir weiterhin AU Bescheinigungen auszustellen. Diese schickst Du an Deinen AG und gut ist."

ganz so einfach ist die Welt hier aber nicht. Dem Kollegen wurde ein BEM angeboten und wenn er dieses Angebot nicht annimmt, dann hat der AG bei einer ggf. geplanten krankheitsbedingten Kündigung bedeutend leichteres Spiel. Ich würde auch mal einen Anwalt befragen....

E
Erbsenzähler

16.05.2018 um 09:25 Uhr

Das ganze wie zum Beispiel ganther geschrieben hat ist ein Mechanismus nach dem Sozialgesetzbuch. Am Ende der Krankmeldung musst du aber auch den AG (irgendwie) mitteilen, dass du weiterhin krank bist und wie lange. (Guckst du: https://www1.wdr.de/verbraucher/gesundheit/der-richtige-umgang-mit-krankmeldungen-100.html)

Du darfst niemals sagen, dass danach weitere Meldungen kommen. Immer nur die nächste Anmelden und dafür sorgen, dass sie pünktlich ankommt. Der AG wird versuchen dir eine negative Zukunftsprognose anzuhängen damit er dich kündigen kann. Dieses darf als letztes Mittel erst angewendet werden. (Guckst du: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-eine-negative-gesundheitsprognose-vorliegt_76_180462.html) Sag halt es wird besser. Es dauert nicht mehr lange. Somit kannst du die Zeit überbrücken und eventuell dir einen neuen Job suchen.

Bisher habe ich bei solchen Gesprächen bisher folgende Erfahrungen aus BR-sicht gemacht:

  1. AN hat das Gespräch abgelehnt. Nach einiger Zeit kam die Anhörung zur Kündigung wegen negativer Zukunftsprognose.
  2. AN hat das Gespräch angenommen und das Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
  3. AN hat das Gespräch angenommen und Missstände konnten beseitigt werden und der AN arbeitet wieder ohne Probleme.

Weitere Infos zum BEM (betriebliches Eingliegerungsmanagement): (Guckst du: https://www.hensche.de/Betriebliches_Eingliederungsmanagement_BEM_Betriebliches_Eingliederungsmanagement.html)

S
Sany24

16.05.2018 um 11:04 Uhr

Ihr Lieben, vielen Dank für eure Mühe, mir hier zu helfen.

Ich weiss, dass ich länger fehlen werde, da ich in den Startlöchern einer Psychotherapie stehe und eine Rehabilitationsmaßnahme in Form einer ambulanten Therapie beantrage. Somit tue ich alles, um wirklich auch wieder genesen zu werden. Natürlich möcte ich nicht, dass mir das negativ angelastet wird. Eigentlich kann es mir ja auch nicht negativ angelastet werden, immerhin gibt es ja Bemühungen meinerseits.

Aber ich kenne mein Unternehmen zu gut und weiss, dass alles getan wird, um zu sparen, wo es nur geht. Aber eine andere Kollegin fehlt auch bereits seit April letzten Jahres und diese Kollegin wurde nicht entlassen. Das ist natürlich keine Garantie, das weiss ich.

Das mit dem Betriebsrat ist so eine Sache. Vor ein paar Jahren haben sich Mitarbeiter mal dafür ausgesprochen, einen zu wählen und dies dem Unternehmen mitgeteilt. Das Unternehmen hat daraufhin als Reaktion die Filiale geschlossen, mit der Begründung, sie werfe nicht genug Umsatz ab. Die Mitarbeiter, die sich für den Betriebsrat ausgesprochen haben, wurden entlassen. Die, die ihre Meinung zurückgehalten haben, wurden an andere Stellen versetzt und haben ihre Jobs behalten. Allgemein geht hier viel menschenunwürdiges und für mich moralisch nicht mehr ganz Vertretbares hinter den Kulissen ab, dass ich mir höchstwahrscheinlich wirklich einen neuen Job suchen werde. Ich spiele ja schon länger mit dem Gedanken, würde mich aber gern ersteinmal festigen, um mit solchen Kolleginnen wie meiner klar zu kommen und mich auch dagegen zur Wehr zu setzen.

Es geht mir nun eigentlich darum, dass ja in dem Formular nicht präzise darauf hingewiesen wird, dass ich mich telefonisch krank zu melden habe. Es steht lediglich da, dass der Vorgesetzte persönlich zu informieren ist. Von daher wäre die Frage, ob es schriftlich nicht reichen würde, also, ein paar Tage bevor die AU ausläuft.

Mich versetzen diese Anrufe in einen regelrechten Panikzustand, da bisher auf Krankmeldungen (auch wegen der Kinder) sehr negativ (lauter Seufzer, Genervtheit, gereizt) reagiert wurde. Als ich das erste Mal telefonisch die Führungskraft über meine Abwesenheit von 4 Wochen informiert habe, hiess es nur "Dann fahr dich runter und meld dich, wenn du wieder kommst". Nun ja...

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