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Betriebsratssitzung mit Baby

A
Anna94
Mai 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

mir stellt sich die Frage, ob man während der Elternzeit an Betriebsratssitzungen teilnehmen darf und sein Kind mitnehmen darf (unter 1 Jahr). Ohne Kind sollte die Teilnahme während der Elternzeit kein Problem sein, aber wie sieht das mit Säugling aus. Dieser ist ja nicht alt genug um Geheimnisse weiter zu erzählen.

Viele Grüße Anna

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Community-Antworten (5)

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takkus

12.05.2023 um 14:37 Uhr

In Elternzeit kannst Du an dien Sitzungen teilnehmen. Das Thema mit dem Baby ist vom Denkansatz her kreativ, aber wie sieht es mit meinem taubstummen Opa aus? Der kann nichts hören und nichts sagen. Zum Anderen: wie lange gehen Eure Sitzungen? Ist es ausgeschlossen, dass die Sitzung nicht gestört wird?

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ganther

12.05.2023 um 18:47 Uhr

die Sitzung ist nicht öffentlich und damit ist der Fall doch klar

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DummerHund

12.05.2023 um 22:20 Uhr

Formell ist das mit der Nichtöffentlichkeit natürlich richtig, auch wenn ein Säugling in Babyanischer Sprache wohl nichts ausplaudern könnte.

Ich persönlich würde darin auch kein Problem sehen..... ....aber

sämtliche BRM´s müssten damit einverstanden sein. Auch der AG müsste sein ok geben. Der BR hat zwar in seinen Räumen Hausrecht, aber um dort hin zu gelangen muss man wohl erst einmal das Betriebsgelände betreten. Was ist wenn hier etwas unvorhergesehenes passiert? Also Unfall und Versicherungsschutz. Und was ist wenn die Sitzung aus irgend einem Grund, der auf die Mitnahme des Säuglings zurück zu führen ist, die Sitzung länger dauert. Wie wird der AG reagieren? Rechtlich gesehen zählt man ja als verhindert. Will man aber trotzdem unbedingt teilnehmen und das oben geschriebene klappt aus welchen Gründen auch immer nicht, gibt es noch folgende Möglichkeit: https://www.kostenlose-urteile.de/BAG_7-ABR-10308_Arbeitgeber-muss-Kinderbetreuungskosten-eines-alleinerziehenden-Betriebsratsmitglieds-erstatten.news9836.htm

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GabrielBischoff

15.05.2023 um 16:49 Uhr

Ich stelle mir gerade vor, wie wir beim Arbeitsgericht sitzen und der Arbeitgeber einen Beschluss abschießen will, weil bei der Abstimmung ein Baby mit im Raum war. EIN BABY HERR VORSITZENDER!!1

Mit fällt dazu der Bündener Baby-Eklat ein, bei der jemand die Nichtöffentlichkeit einer Ratssitzung anzweifelte, weil eine Ratsfrau ihr Baby in der Sitzung dabeihatte und dafür ordentlich Gegenwind bekam.

Als Betriebsrat setze ich mich doch gerade für die Vereinbarkeit und Privatem und Beruf ein, daher käme mir nicht in den Sinn eine Mutter aus der Sitzung schmeißen zu wollen. Ich kenne das auch eher so, dass großes Bohai ist, wen der Säugling im Betrieb vorgeführt wird und nicht BR-Mitgliedern der Zutritt zur Sitzung verwehrt wird.

M
Muschelschubser

16.05.2023 um 13:53 Uhr

Wenn es einen TOP mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gibt - ladet das Baby doch als Sachverständigen ein, dann ist auch die Nicht-Öffentlichkeit gewahrt. ;-)

@GabrielBischoff Wie ist denn die Posse um das Baby in der Ratssitzung ausgegangen?

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