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Ersatzmitglied freigestellt nur für BR Sitzung in einem Betrieb mit 10.000 MA

IS
Isabella Scor
Aug 2022 bearbeitet

Kann ein Ersatzmitglied, der nur für Betriebsratssitzung freigestellt ist, sich selbst für Betribsratstätigkeiten freistellen? Der Ersatzmitglied rückt für ein BR Mitglied nach, der keine Aufgaben zugeteilt bekommen und keine Freistellung hat, weil er im Elternzeit zu Hause mit Baby ist.

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Community-Antworten (9)

§
§§Reiter

21.07.2022 um 16:11 Uhr

Ohne jetzt in ein dickes Buch geschaut zu haben, würde ich sagen ja. Jedes Betriebsratsmitglied hat das Recht sich für notwendige BR-Arbeit selbst freizustellen. Da das BRM, für welches dieses EBRM nachrückt, ja nicht nur für die Sitzung verhindert war, sondern offenbar durch Elternzeit längerfristig verhindert ist, rückt dieses EBRM entsprechend für die gesamte Dauer der Verhinderung nach. Für diesen Zeitraum des Nachrückens hat dieses EBRM ja im Wesentlichen alle Rechte und Pflichten wie jedes reguläre BRM auch, daher würde ich vermuten, dass es sich für den Zeitraum des Nachrückens auch selbst für notwendige BR-Arbeit freistellen kann.

E
enigmathika

21.07.2022 um 16:14 Uhr

Ein Ersatzmitglied rückt nicht nur für die BR-Sitzung nach, sondern vertritt das reguläre BR-Mitglied während seiner gesamten Verhinderung. In diesem Fall also während der Elternzeit, so lange sich das betroffene Mitglied nicht als "nicht verhindert" erklärt. Da jeder Kollege sich frei aussuchen kann, mit welchem BR-Mitglied es bei Problemen sprechen möchte, kann es natürlich sein, dass er sich ausgerechnet das für längere Zeit vertretende Ersatzmitglied aussucht. Und natürlich darf dieses sich für eine solche Arbeit freistellen. Ebenso darf es sich freistellen, wenn es zur Vorbereitung auf die Sitzung Informationen zusammensuchen möchte.

Jedes Betriebsratsmitglied darf sich für erforderliche Betriebsratsarbeit freistellen und während der Vertretungszeit ist das Ersatzmitglied genauso zu behandeln wie ein reguläres Mitglied.

Gruß

Enigmathika

M
Muschelschubser

21.07.2022 um 16:17 Uhr

Den beiden Vorrednern habe ich inhaltlich nichts hinzuzufügen.

Außer, dass diese Regelungen in §37 BetrVG nachzulesen und die Frage ausdrücklich zu bejahen ist.

R
Relfe

21.07.2022 um 19:12 Uhr

Nein, weil Elternzeit keine Verhinderung darstellt. Nur wenn das BRM in Elternzeit ausdrücklich erklärt hat verhindert zu sein, wäre das EBRM nachgerückt. Nur weil das Elternzeit-BRM keine Aufgaben zugeteilt bekommt, ist das keine Verhinderung.

M
Muschelschubser

21.07.2022 um 20:07 Uhr

Da das Nachrücken des EBRM für den BR bereits beschlossene Sache zu sein scheint, gehe ich davon aus (bzw. hoffe ich sehr) dass sich das BRM in Elternzeit bereits entsprechend geäußert hat, so dass das EBRM richtigerweise so lange geladen wird. Wenn nicht, hat der TE jetzt einen wertvollen Impuls erhalten, das nochmal zu prüfen. ;-)

IS
Isabella Scor

26.08.2022 um 13:36 Uhr

Der BRM ist in Elternzeit und hat keine Aufgaben zugeteilt bekommen. Deshalb ist EBRM nur für die BR Sitzung eingeladen und freigestellt. Für welche Aufgaben soll der EBRM sich freistellen?

E
enigmathika

26.08.2022 um 13:53 Uhr

"Für welche Aufgaben soll der EBRM sich freistellen?"

Erst einmal: Ein BRM muss keine Aufgaben zugeteilt bekommen, um BR-Arbeit leisten zu dürfen.

Wie ich im Juli schon geschrieben hatte:

"Da jeder Kollege sich frei aussuchen kann, mit welchem BR-Mitglied es bei Problemen sprechen möchte, kann es natürlich sein, dass er sich ausgerechnet das für längere Zeit vertretende Ersatzmitglied aussucht. Und natürlich darf dieses sich für eine solche Arbeit freistellen. Ebenso darf es sich freistellen, wenn es zur Vorbereitung auf die Sitzung Informationen zusammensuchen möchte."

Wie kommt Ihr denn bloß auf die Idee, dass das EBRM nur für die Sitzungen nachrückt? Während der Nachrückerzeit ist es wie ein reguläres BRM zu behandeln.

R
Relfe

26.08.2022 um 14:42 Uhr

@Isabella Scor "Der BRM ist in Elternzeit und hat keine Aufgaben zugeteilt bekommen." Und? das BRM ist laut BAG nicht automatisch verhindert, damit ist kein EBRM nachgerückt, solange das BRM nicht ausdrücklich seine Verhinderung erklärt.

"Der Ersatzmitglied rückt für ein BR Mitglied nach, der keine Aufgaben zugeteilt bekommen und keine Freistellung hat, weil er im Elternzeit zu Hause mit Baby ist. " NEIN, es rückt grundsätzlich kein EBRM nach, Ausnahme wie o.g.


Zunächst ist davon auszugehen, dass ein Betriebsratsmitglied während der Elternzeit nicht an der Ausübung des Betriebsratsamtes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG zeitweilig verhindert ist. Es kann vielmehr an den Sitzungen des Betriebsrats teilnehmen. Eine Verhinderung tritt nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts nicht allein deshalb ein, weil das Betriebsratsmitglied seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann oder hierzu nicht verpflichtet ist. Es stellt darauf ab, dass während der Elternzeit sogar eine Teilzeittätigkeit nach § 15 Abs. 4 BEEG möglich sei. Daher sei ein Hinderungsgrund während der Elternzeit nicht ohne besondere Anhaltspunkte anzunehmen (BAG, Beschluss vom 25.05.2005, Az.: 7 ABR 45/04).

K
Kjarrigan

26.08.2022 um 16:04 Uhr

Fitting RN 17 zu § 25 BetrVG

Eine zeitweilige Verhinderung liegt auch vor, wenn ein in Elternzeit befindliches BRMitgl. aus persönlichen Gründen keine BRArbeit verrichten will (LAG Bln 1.3.2005 – 7 TaBV 2220/04, NZA-RR 2006, 32; LAG Hamm 15.10.2010 – 10 TaBV 37/10, BeckRS 2011, 67992). Ist es dagegen zur Wahrnehmung seines Amtes bereit, bewirkt das Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit keine zeitweilige Verhinderung (BAG 25.5.2005 – 7 ABR 45/04)

Von daher empfiehlt es sich, das BRM in Elternzeit zu fragen, ob es eingeladen werden möchte oder ob er sich selbst als während der Elternzeit als verhindert erklärt.

Erklärt das BRM in Elternzeit seine Verhinderung während der Elternzeit, rückt selbstverständlich ein EBRM für diese Zeit nach. DAs kann bei Listenwahl durchaus immer das erste EBRM der List sein (muss aber nicht wegen Mindrheitengeschlecht etc.

Dieses EBRM hat natürlich dann während alle Rechte eines BRM /also selbstfreistellung für notwendige BR ARbeit / nicht bur zu Sitzungen etc.)

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