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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erziehungsurlaub abgebrochen nach Tod des Kindes - Arbeitsplatz?

S
Silke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben folgendes Problem: Eine Kollegin bekam im August letzten Jahres ihr Baby und ging daraufhin in Mutterschutz bzw. Erziehungsurlaub. Ursprünglich wollte sie 3 Jahre Erziehungsurlaub machen. Leider ist es jetzt so gekommen, dass ihr Baby vor 3 Wochen verstarb. Die Kollegin muss nun am 08. Mai wieder beginnen zu arbeiten. Hat sie Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz oder nur auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz? Wir haben Informationen, dass es bei einem solchen Fall gehandhabt wird wie bei einer Krankheit, d. h. sie kommt an ihren alten Platz zurück. Könnt ihr dass bestätigen? Vielen DAnk. Silke

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Community-Antworten (2)

N
nidis

05.05.2006 um 10:17 Uhr

Hallo Silke! Das kommt darauf an, was in ihrem Arbeitsvertrag steht. Ist Sie z.B. lt. AV als MA in der Verrwaltung eingestellt, kann der AG Sie auch an einen anderen vergleichbaren Arbeitsplatz in der Verwaltung setzen. Steht darin allerdings z.B. MA in der Personalabteilung, dann muss Sie wieder in der Personalabteilung arbeiten.

Gruß nidis

V
viktor

05.05.2006 um 10:28 Uhr

Entscheident dürfte ja auch sein, ob der AG in der Annahme die Kollegin sei 3 Jahre nicht da, den Platz bereits besetzt hat.

Ich denke, bei einem derartigen Schiksalsschlag sollten praktische und menschliche Aspekte im Vordergrund stehen und die Juristerei hinten an stehen.

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