Hallo,

wir haben folgendes Problem: Eine Kollegin bekam im August letzten Jahres ihr Baby und ging daraufhin in Mutterschutz bzw. Erziehungsurlaub. Ursprünglich wollte sie 3 Jahre Erziehungsurlaub machen. Leider ist es jetzt so gekommen, dass ihr Baby vor 3 Wochen verstarb. Die Kollegin muss nun am 08. Mai wieder beginnen zu arbeiten. Hat sie Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz oder nur auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz? Wir haben Informationen, dass es bei einem solchen Fall gehandhabt wird wie bei einer Krankheit, d. h. sie kommt an ihren alten Platz zurück. Könnt ihr dass bestätigen? Vielen DAnk.
Silke