Erstellt am 12.05.2023 um 10:11 Uhr von GabrielBischoff
> Seit nun 3 Monaten versuche ich als BR für meinen verbliebenen Kollegen einen Ersatz für meine Abwesenheitszeiten zu bekommen.
Personalplanung ist erstmal Problem des AG. Von einem BR kann 100% Leistung nicht mehr erwartet werden (gibt es auch Urteile zu).
> Nun kam mein Vorgesetzter auf die Idee mich auf einen Standort in der gleichen Stadt zu versetzen, weil es dort ein Büro geben würde das mit mehr Mitarbeitern besetzt ist und meinen Ausfall als BR besser kompensieren könnte.
Gleicher Betrieb? Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
> An meinem jetzigen Standort fühle ich mich sehr wohl und betreue viele Kollegen, die auch wegen mir die Liste gewählt haben. Für diese Kollegen wäre ich dann in Zukunft nicht mehr so leicht greifbar.
Naja, dann musst du halt ein paarmal die Woche rüber zur Sprechstunde...
> Da ich von einer kleinen Liste komme, kann ich im Moment nicht einschätzen , wie meine BR Kollegen die Situation einschätzen und ob sie möglicherweise aus taktischen Gründen sogar einer Versetzung zustimmen würden.
Für einen Rat musst du natürlich wissen, was dein Gremium davon hält. Es gibt ja Gründe einer Versetzung zu widersprechen - das muss das Gremium aber auch halt entsprechend beschließen.
Erstellt am 12.05.2023 um 10:18 Uhr von Cirella
>Gleicher Betrieb? Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
Ja, gleiches Unternehmen aber ein anderer Standort. Im AV steht das auch andere Standorte möglich sind.
>Naja, dann musst du halt ein paarmal die Woche rüber zur Sprechstunde...
An meinem jetzigen Standort gibt es einen örtlichen BR , der allerdings wegen der Terminflut kaum anwesend ist. Die Kollegen waren eigentlich froh, endlich wieder einen BR greifbar zu haben. Das würde mit der Maßnahme wegfallen.
Erstellt am 12.05.2023 um 11:05 Uhr von Dummerhund
Da es an dem anderen Standort einen eigenen BR gibt würdest du ja dann unter diesem fallen. Heißt du wärest raus aus dem jetzigem BR und NICHT mit in dem anderem BR.
Notfalls würde ich einen Fachanwalt mit einschalten.
Erstellt am 12.05.2023 um 12:09 Uhr von rtjum
@Dummerhund
das habe ich so nirgends gelesen
Erstellt am 12.05.2023 um 20:24 Uhr von Dummerhund
Sorry,mein Fehler.
Genau lesen bildet. schmunzel.
Erstellt am 15.05.2023 um 09:23 Uhr von GabrielBischoff
Wenn man es runterkocht ergreift der Arbeitgeber eine personelle Einzelmaßnahme (Versetzung), die dich an der Ausübung deiner Betriebtriebsratstätigkeit hindert. In einem anderen Betrieb bist du ja kein Betriebsrat mehr.
Damit verstößt die Versetzung gegen ein Gesetz - § 99 (2) 1 und der BR kann die Zustimmung verweigern.
Hier mehr zum Thema. https://www.hensche.de/Betriebsratsmitglied_Versetzung_Arbeitsrecht_Betriebsratsmitglied.html#tocitem1