Individualrecht?
Guten morgen,
Frage...
Ich habe 5 Kollegen die in einem Rufbereitschaftsmodell integriert sind.
bei 3 Personen ist es im Arbeitsvertrag festgehalten.
bei 2 Personen nicht.
Wenn wir uns jetzt als Betriebsrat für eine bessere Bezahlung unserer Kollegen einsetzen wollen, fällt das dann schon unter das Individualrecht?
Grüße
Community-Antworten (1)
12.05.2023 um 09:59 Uhr
Einsetzen kann der BR sich dafür, jedoch nichts nichts fest verlangen. Der BR sollte versuchen dies über eine BV Rufbereitschaft zu regeln. Kleines Druckmittel, entweder wir Regeln es oder aber es gibt keine Rufbereitschaft mehr für die MA die es nicht im AV drin stehen haben.
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