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Individualrecht ?

G
Gerti
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo ! Einige Kollegen sin an uns (BR) herangetreten mit der Bitte bei der GL die Übernahme der Kosten für Kita / Hort zu besprechen bzw. zu beantragen. Nun sind wir uns aber nicht ganz sicher, ob das eher Individualrecht betrifft. Es sind ja nicht ALLE AN davon betroffen. Was meint Ihr ? ? VG Gerti

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Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

14.01.2015 um 15:49 Uhr

Sollt Ihr das nur für die Kollegen besprechen die persönlich an Euch herangetreten sind, oder sollt Ihr eine allgemeine Regelung schaffen?

B
babybeere

14.01.2015 um 17:00 Uhr

Bei uns ist das Individualrecht, da in keiner BV geregelt.

P
paula

14.01.2015 um 17:24 Uhr

der BR kann natürlich hinsichtlich weiterer Sozialleistungen in das Gespräch mit dem AG gehen. Mit der Erzwingbarkeit ist es aber halt eine andere Sache...

M
Moreno

14.01.2015 um 20:01 Uhr

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen das es auf diese Leistung ein Anspruch gibt ?

H
Hoppel

14.01.2015 um 22:08 Uhr

@ Gerti

"Es sind ja nicht ALLE AN davon betroffen."

Selten ein so schwaches Argument gelesen!

Wenn der AG z.B. am Wochenende Überstunden fahren will und davon nur eine Abteilung betroffen wäre, interessiert Euch das dann auch nicht???

Und warum unterstützen immer mehr AG mit Zuschüssen zur Kinderbetreuung oder richten sogar eigene Betriebskindergärten ein? Weil sich Betriebstreue vielleicht auszahlt? Oder solche Angebote für manch BewerberInnen ausschlaggebend sind?

Auch dass ein Betriebsrat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern hat, scheint Ihr bislang noch nicht in Erwägung gezogen zu haben.

Dieser Lesestoff sei Euch sehr empfohlen:

http://www.mittelstand-und-familie.de/assets/Uploads/2013ArbeitgeberleistungZuschuss2.pdf

http://www.boeckler.de/36820.htm#cont_36824

M
metallica

15.01.2015 um 01:36 Uhr

Ich hab zwar noch kein konkretes Urteil zum Zuschuss nach §3 Nr 33 EStG gefunden, würde aber bei der Ausgestaltung solcher zusätzlicher Zahlungen den BR entsprechend §87 I Satz 10 BetrVG in der Mitbestimmung sehen. Allerdings bezweifle ich wie Paula den Anspruch des BR auf Einführung und Höhe der Zahlung, hier helfen wohl nur gute Worte und eine entsprechende Vorbereitung. Vor allem sollte der steuer- und abgabenbegünstigte Aspekt immer wieder betont werden, der AN hat mehr Netto, der AG spart bei seinem SV Anteil (im Vergleich zu einer "normalen" Lohnerhöhung).

G
Gerti

15.01.2015 um 10:33 Uhr

Danke für die Antworten. @ Hoppel : " Es sind nicht ALLE davon betroffen " sollte kein Argument sein, sondern gehörte zur Frage ! Bei solchen Antworten traut man sich ja kaum noch ne Frage zu stellen ! Werd mir in Zukunft dreimal überlegen ob ich das Forum zur Fragestellung nutze . .

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