Kann Leitungsbesetzung unter Individualrecht fallen?
Unser BR hatte einer Beförderung einer MA zur Abteilungsleitung wegen fehlender interner Ausschreibung (dies wird seit Jahren vom BR vorausgesetzt/ der AG hat den BR-Beschluss dazu schriftlich vorliegen) widersprochen. Nun bezeichnet er diese Stellenbesetzung als "Teamleitung mit speziellen Aufgaben" und gewährt ihr eine persönliche, jederzeit widerrufbare Zulage, welche identisch mit der ursprünglich angedachten Höhergruppierung ist. Der AG argumentiert, dies kann er ohne Beteiligung des BR tun, da dies unter Individualrecht fallen würde. Seht ihr hier eine Betewiligungsmöglichkeit des BR? Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (1)
06.05.2011 um 15:06 Uhr
Guckt Euch §101 an und lasst die Frage vom ArbG klären. Vielleicht kommt der Euch vertretende Anwalt nach der Prüfung aller Umstäne auch zu dem Schluss, dass Euer Chef recht hat...
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