Erstellt am 11.05.2023 um 07:24 Uhr von IlkaB
Wir machen eine Protokollnotiz zur Betriebsvereinbarung, in der nur die Veränderung festgehalten wird.
Erstellt am 11.05.2023 um 08:03 Uhr von Thomas63
Wird bei uns ebenso gemacht wie bei IlkaB, wir nennen es Anlage zur BV. diese werden immer im BR zum Beschluss gestellt wie eine "komplette BV"
Es kommt halt auch darauf an wie groß die BV ist, wir haben auch eine die nur eine Seite groß ist. Da kann man das neu machen.
Erstellt am 11.05.2023 um 09:29 Uhr von netteannette
Das kommt darauf an. Wenn es nur eine Änderung ist, machen wir zunächst auch ein Anlage dazu. Wenn es, im Lauf der Zeit, mehrere Änderungen = mehrere Anlagen gibt, machen wir sie irgendwann neu, weil es sonst einfach unübersichtlich wird, gerade bei mehrseitigen Vereinbarungen. Da übersieht man dann doch schon mal was. Bei sehr kurzen Vereinbarungen machen wir sie gleich neu, einfach weil es übersichtlicher ist.
Erstellt am 11.05.2023 um 10:13 Uhr von jutti1965
Hallo, warum denn eine BV neu verfassen wenn sich nur ein Passus ändern soll?
Bei uns steht in jeder BV eine Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall verpflichten sich beide Seiten, für die ungültige Bestimmung eine neue, gültige Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn der Früheren so weit wie möglich entspricht.
Erstellt am 11.05.2023 um 11:11 Uhr von celestro
"Hallo, warum denn eine BV neu verfassen wenn sich nur ein Passus ändern soll?"
Weil man sonst den § liest und nicht merkt, das im Anhang plötzlich eine Änderung gemacht wurde.
"Bei uns steht in jeder BV eine Salvatorische Klausel:"
das hat jetzt nur gerade überhaupt nichts mit dem Thema zu tun, oder?