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Versetzung?

J
jutti1965
Mai 2023 bearbeitet

ist es Mitbestimmungspflichtig wenn ein MA innerhalb einer Abteilung an einen anderen Arbeitsplatz versetzt wird der Nachteile mit sich bringt wie z.B. wärme ,kälte, Entfernung zu Sozialräumen?

25009

Community-Antworten (9)

C
celestro

09.05.2023 um 15:18 Uhr

Klingt für mich eher nicht danach ...

M
Moreno

09.05.2023 um 15:48 Uhr

Auch veränderte Arbeitsumstände wie Gestaltung des Arbeitsplatzes, Umwelteinflüsse, Beanspruchung usw. können eine Versetzung darstellen.

M
Muschelschubser

09.05.2023 um 15:50 Uhr

Dinge wie Wärme und Kälte sind im Normalfall wohl eher subjektives Empfinden. Der eine macht bei 20°C die Heizung an, der andere sitzt bei 17°C mit T-Shirt. (Es sei denn, die Versetzung erfolgt ins Kühlhaus oder an einen Ofen...).

Und die Entfernung zu den Sozialräumen ist wohl hoffentlich nicht so gelagert, dass man plötzlich auf den nächsten Shuttle warten muss um dort hinzukommen. ;-)

Insofern sollten solche "Argumente" mit dem Direktionsrecht des AG vereinbar sein.

Hierzu nochmal §95 Abs. 3 BetrVG:

"Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung."

Wenn Du also die selbe Arbeit in der selben Organisationseinheit verrichtest, dürfte es keine Versetzung i.S. des Betriebsverfassungsrechts sein.

Letztendlich müsste man benennen, worin die Unterschiede bzw. Einschränkungen liegen und das im Einzelfall prüfen.

J
jutti1965

10.05.2023 um 08:38 Uhr

@ Muschelschubser ...Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet... aber das genau passiert doch, Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs! Oder übersehe ich da etwas?

C
celestro

10.05.2023 um 10:26 Uhr

Innerhalb einer Abteilung wechselt ja ggf. nicht einmal der Vorgesetzte. Das Problem ist eher die dünne Informationslage.

Die Entfernung zu bestimmen Sozialräumen darf mWn nicht zu lang sein. Aber deshalb ist ein weiterer Weg noch lange keine Versetzung. Und was mit Kälte / Wärme gemeint ist, kann ich nicht einmal raten.

M
Muschelschubser

10.05.2023 um 13:11 Uhr

@Jutti1965

Mir ist leider nicht klar, ob mit einem anderen Arbeitsplatz lediglich die räumliche Veränderung gemeint ist, oder ob das auch für die Tätigkeiten gilt.

J
jutti1965

10.05.2023 um 14:07 Uhr

@ Muschelschubser es ist die räumliche Veränderung gemeint. Die Tätigkeit ist die selbe. Der Weg zu den Sozialräumen , insbesondere Toiletten ist viel weiter weg als bisher, es handelt sich hier um 2 junge Frauen die genetisch bedingt eben einmal im Monat öfter die Toi aufsuchen müssen .Übrigens die einzigen Frauen in der Abtlg.

M
Muschelschubser

10.05.2023 um 15:33 Uhr

Jetzt wäre noch wichtig: Wie weit ist es bis zur Toilette weg, auf welchem Wege ist sie erreichbar?

Eine mitbestimmungspflichtige Versetzung nach §99 (auch unter Berücksichtigung von §95) sehe ich aufgrund des selben Aufgabenbereichs und der selben organisatorischen Eingliederung leider nicht.

Man könnte höchstens auf den Gesundheitszustand der Frauen abstellen. Wenn man ihr eine Erkrankung bescheinigen könnte, die einen erhöhten Harndrang nachweist, könnte man versuchen einen leidensgerechten Arbeitsplatz nach §241 Abs. 2 BGB einzufordern und die Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz vorschlagen. Aber die Beweispflicht liegt dann bei ihnen.

Wenn es aber eben doch "nur" die üblichen monatlichen "Frauenprobleme" sind und es ist den Damen nicht möglich eine entsprechende Erkrankung nachzuweisen - so what?

Der regelmäßige Toilettengang zählt rechtlich nicht zu den Arbeitspausen, und wenn der AG das mit der Versetzung so will, muss er auch damit leben dass man die Arbeit hierfür BEZAHLT unterbricht um dort hin zu kommen. Manchmal eben auch öfter. Er darf das weder reglementieren, noch sanktionieren.

Ich habe auch Pankreasinsuffizienz, was ab und an auf längere "Sitzungen" hinausläuft. Da kräht kein Hahn nach. Und wenn doch, darf der AG gern versuchen das auszudiskutieren. ;-)

J
jutti1965

11.05.2023 um 08:43 Uhr

@ Muschelschubser Danke für deine hilfreiche Antwort. Ich werde das den Mädels mal so weitergeben.

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