Funktionen für Ersatzmitglieder
Hallo ihr Lieben,
dürfen eigentlich Ersatzmitglieder, welche zeitweise (während der Elternzeit eines ordentlichen Betriebsratsmitglieds) im Gremium sind:
- Einen Schlüssel für den Schrank des BR haben.
und viel wichtiger
- Auch Funktionen wie die, der stellvertretenden Protokollführerin übernehmen?
Gibt es dazu entsprechende Urteile? Insbesondere zu 2. hab ich zum Beispiel nichts im Fitting gefunden.
Herzlichst, Euer roreuka
Community-Antworten (2)
08.05.2023 um 21:33 Uhr
Ersatzmitglieder sind für die Zeit des Nachrückens vollwertige BR-Mitglieder. Die Frage sollte sich also gar nicht stellen. Das Protokoll kann auch eine Schreibkraft schreiben die ansonsten mit dem BR nichts zu tun hat.
09.05.2023 um 14:44 Uhr
Wir haben uns eine ähnliche Frage mit Zugang zu unserem digitalen Archiv gestellt - sollte aus Gründen der kurzen Wege nicht auch die EBRM dauerhaft Zugriff auf die Scans haben?
Geht nicht, weil solange sie nicht nachrücken, sind sie eben keine Mitglieder des Gremiums. Für den Nachrückzeitraum haben sie dann allerdings Zugriff um sich zum Beispiel auf eine Sitzung vorzubereiten.
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